Zitatdoof wäre bloß falls es plötzlich nicht mehr klappt, z.B. weil die Bank nur noch Zahlungen vom Inhaber empfangen möchte.
Dafür liest man sich vorher die AGB genau durch. Konten, bei denen nicht nur die Verfügungen, sondern auch die Eingänge nur vom Referenzkonto zugelassen sind, kann man dafür natürlich nicht nehmen. Läuft bei mir und bei einem Kollegen seit 2004 bislang problemlos. Und falls die Bank mal die AGB ändern sollte, um das im Haben geführte Tagesgeldkonto zu kündigen (!), dann geht man halt zu einer anderen Bank.
Gruß
Lisa