Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • hollyj: Den letzten beißen die Steuerfahnder ;-)


    PS: Sind hier Steuerberater anwesend?

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Oje, bis ich diesen Thread sah, hatte ich ganz gut verdrängt, dass da noch was zu tun ist :( . Vielleicht meld ich mich mal, wenn ich verwirrt über den Zetteln sitze. Bis dahin: viel Erfolg an die aktiven Steuererklärer :top:


    Gruß, jodelfrank

  • Hallo zusammen,



    Ich hab da auch mal ne Frage zu der Steuererklärung.
    Bei mir macht die Pendlerpauschale einen guten Batzen aus, leider gilt diese ja nur noch ab dem 21.ten Km wenn ich richtig informiert bin.
    Ist es richtig das man Widerspruch einlegen sollte sobald die Steuerrückzahlung erfolgt ist, damit man , wenn doch entschieden wird das ab dem 1ten Km gezahlt wird den Restbetrag auch noch bekommt?


    Gruß


    Hulkyoh

  • Bei Steuererklärungen heißt es Einspruch, nicht Widerspruch. Und ja, sollte man einlegen. Obwohl der Bescheid eigentlich unter Vorbehalt ergehen sollte. Wird dann automatisch bei entsprechendem Richterbeschluss geändert. Aber dann bitte prüfen, ob dieser Vorbehalt wirklich gesetzt wurde vom Finanzamt.


    Ansonsten noch eine Möglichkeit: Einspruch mit gleichzeitiger Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dann kannst du die Steuern soweit zurück erhalten als wenn deine Fahrtkosten ab dem 1. Kilometer anerkannt würden. Wenn das BVerfG dann die Begrenzung der ersten 20 km kippt hast du dein Geld schon. Wenn es allerdings die Regelung aufrecht erhält, musst du den entsprechenden Betrag zzgl. Zinsen zurück zaheln.

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  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Wenn es allerdings die Regelung aufrecht erhält, musst du den entsprechenden Betrag zzgl. Zinsen zurück zaheln.


    btw: 6% :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    btw: 6% :flop:


    Um noch genauer zu sein: 0,5% je angefangenen Monat...

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  • Vielen Dank für eure Hilfe Jungs.
    Dann werde ich den Wisch gleich mal untersuchen ob da was in drin steht in Richtung" unter Vorbehalt"

  • Hallo,


    ich hatte bei meinem zuständigen Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid 2007 eingelegt und Aussetzung der Vollziehung der Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer beantragt. Ich habe dann am 23. April 228 Euro überwiesen bekommen.


    Nun kam eine Mahnung vom Finanzamt, dass ich die 228 Euro plus 2 Euro Mahngebühren zurückzahlen soll.


    Ich wollte nun fragen, ob das Bundesverfassungsgericht denn schon entschieden hat und warum ich das Geld zurückzahlen muss. Kann mir jemand helfen? Beim Finanzamt ist jetzt keiner mehr da und ich möchte das wissen....


    Danke.

  • Warum braucht eigentlich das BVG so ewig zu entscheiden? Ich versteh das nicht. Es reicht doch einfach zu sagen ja oder nein, aber nicht über Monate hinweg mit der Hinhaltetaktik. Dann könnte man auf Vorbehalte des Bescheids verzichten und hätte weniger Hickhack.

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