Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Dieses Jahr möchte ich gern versuchen, die doppelte Haushaltsführung abzusetzen: Seit etwas mehr als zwei Jahren arbeite ich in der Nähe von Frankfurt am Main und bin dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Tatsächlich aber verbringe ich mindestens 3 von 4 Wochenenden im Monat in Hannover, wo meine Freundin wohnt. Damit sehe ich meinen Lebensmittelpunkt dort; entsprechende Fahrtkosten mit der Bahn sind problemlos nachweisbar.


    Probleme sehe ich darin, dass ich begründen muss, warum sich mein Lebensmittelpunkt von Frankfurt wegverlagert hat, obwohl ich dort nach wie vor beschäftigt bin. Außerdem sind wir nicht verheiratet und ich stehe nicht im Mietvertrag der Wohnung in Hannover. Wird das Finanzamt Probleme machen oder läuft die Prüfung nur darauf hinaus, dass ich tatsächlich meine Freizeit nicht in Frankfurt verbringe? Gibt es weitere Dinge, die zu beachten sind?

  • Neben der "Lebensmittelpunkt"-Problematik musst Du noch eine ganz andere Hürde überspringen:


    Doppelte Haushaltsführung wird nur anerkannt, wenn Du außerhalb des Ortes an dem Du beschäftigt bist einen eigenen Hausstand unterhälts. Ein eigener Hausstand setzt eine eingerichtete entsprechende Wohnung des Arbeitnehmers voraus, die Du auch unterhälts also müsstest Du die Haushaltsführung (und die damit verbundenen Kosten) auch bestimmen oder zumindest wesentlich mitbestimmen.


    Da der Mietvertrag auf Deine Freundin läuft ist erstmal davon auszugehen, dass es sich nicht um Deinen sondern um ihren Hausstand handelt. Damit bist Du aus der doppelten Haushaltsführung schon raus, dass gilt z.B. auch für Personen die an Ort A arbeiten und an Ort B bei den Eltern noch ein Zimmer haben. Selbst wenn der Lebensmittelpunkt B wäre scheitert es hier daran das das Zimmer bei den Eltern kein eigener Hausstand ist.

  • Danke für Deine Antwort, auch wenn es natürlich nicht die ist, die ich hören wollte ;)


    Allerdings stütze ich meine Hoffnung auch weiterhin auf ein Urteil des BFH, wonach es nicht nur auf die Kostenübernahme der Hauptwohnung ankommt, sondern eine Gesamtwürdigung des Falles vorgenommen werden muss (Urteil vom 21.04.10 VI R 26/09):Pressemitteilung, Urteil.


    Am Ende des Tages wird es das FA beurteilen müssen. Offenbar sind meine Argumente zu wackelig, als dass ich Streit suchen würde, aber versuchen möchte ich es.

  • Nun ja der BFH hat die Entscheidung ja erstmal nur ans FG zurück gewiesen, darüber hinaus stand die Immobilie im Eigentum des Klägers das sind dann doch noch insgesamt andere Voraussetzungen.


    Du wirst es sehr schwer haben unabhängig von der Frage der entgeltlichen Überlassung dem FA nachzuweisen, das die Wohnung deiner Freundin dein eigener Hausstand ist. Und wenn man ehrlich ist sind solche Fälle in den Regelungen zur doppelten Haushaltsführung nicht vorgesehen. Aber Versuch macht bekanntlich klug großadtig streiten würde ich da aber auch nicht.

  • Ich hab jetzt Bescheid bekommen.


    Hatte in meiner Erklärung nur die Daten aus der Lohnsteuerkarte und den Fahrtweg angegeben, da ich sonst nichts abzusetzen hatte. Der Fahrtweg betrug an ~280 Tagen eine einfache Fahrtstrecke von 14 Kilometern.


    Ergebnis: ich muss einen (wenn auch sehr, sehr geringen Betrag) nachzahlen...


    :confused:


    Ich meine, ich hab so eine Erklärung vorher erst ein- oder zweimal gemacht aber irgendwie hatte ich doch eher mit einer Rückzahlung gerechnet (hauptsächlich aufgrund der Fahrtkosten). Jetzt hat jemand erzählt das die Angaben erst ab einer Strecke von 20 km berücksichtigt werden, aber da wurde doch mal vom BGH (?) festgestellt das das unzulässig ist, oder ?


    Lohnt es sich da beim FA nochmal nachzufragen ?

  • ich könnte mir u.a. vorstellen dass das FA Probleme mit der Anzahl deiner Arbeitstage hat.
    imho geht man von ca. 225 Arbeitstagen im Jahr aus.
    Wenn das 230 sind wird wohl auch niemand was sagen aber 280 Tage im Jahr bedeutet dass du das ganze Jahr durchgearbeitet hast mit einer "mehr als 5 Tagewoche" - das scheint mir u.a. aufgrund Urlaubsgesetz und Arbeitszeitgesetz nicht rechtmäßig = Finanzamt erwartet Nachweis.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Steuerklasse ist die I.


    Und was die Arbeitstage angeht, ich hab's natürlich nur grob überschlagen aber das kommt schon ungefähr hin. Bis irgendwann im Sommer hatte ich jeweils 6-Tage-Wochen und kaum mal Urlaub genommen. Da steht ja auch nirgendwo das die einen Nachweis o.ä. haben wollen.


    Ich bilde mir aber ein das ich vor zig Jahren schonmal eine Erklärung abgegeben habe, ebenso mit Steuerklasse I und da gab's ein bisschen was zurück sofern mich mein Gedächnis nicht täuscht. Kann aber auch sein das sich da in den Jahren irgendwas an den Voraussetzungen geändert hat...

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Ich meine, ich hab so eine Erklärung vorher erst ein- oder zweimal gemacht aber irgendwie hatte ich doch eher mit einer Rückzahlung gerechnet (hauptsächlich aufgrund der Fahrtkosten).


    Müsste doch auf dem Bescheid draufstehen was das FA an- bzw. abgerechnet hat.
    Und bei 14km (ja die Beschränkung erst ab 20 km ist weggefallen) machen die Fahrkosten den Kohl nun nicht wirklich fett, selbst wenn das FA die 280 Tage anerkennt sind das bei 0,30 € und 14 km gerade mal 1.176,- € die Du steuermindern geltend machen kannst, der Werbungkostenpauschbetrag liegt ja allein schon bei 920,- €.


    Dann kommt es auch noch darauf an, was dein AG wie über das Jahr abgeführt hat, da reichen schon die nicht- oder nur anteilige Berücksichtigung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und schon kommst Du trotz höheren Werbungskosten auf die nach eigenen Angaben ja eher marginale Nachzahlung.

  • Hat zufällig noch jemand eine Seriennummer für die Taxman- 2010 Version, die im letzten Jahr (Februar) der Computerbild beilag? Hatte mir seinerzeit die Zeitschrift gekauft und ad acta gelegt. Als ich die Software jetzt installieren wollte musste ich feststellen, dass man die Seriennummer hätte online anfordern müssen, was inzwischen aber nicht mehr möglich ist. Das ist in meinen Augen eine absolute Unsitte der CB. Wenn auf der Zeitschrift groß prangt "Vollversion auf CD im Heft", dann erwartet man auch, dass die so nutzbar ist und nicht noch zeitnah irgendwelche Seriennummern generiert werden müssen.

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