Also das Wort 'fernmündlich' ist in meinem Polizei-Jargon Gang und Gäbe
und kommt hoer fast überall vor ![]()
Die Post ist nun per Einschreiben raus.
Ich hab Werbungskosten von ca. 3500 Euro.
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Also das Wort 'fernmündlich' ist in meinem Polizei-Jargon Gang und Gäbe
und kommt hoer fast überall vor ![]()
Die Post ist nun per Einschreiben raus.
Ich hab Werbungskosten von ca. 3500 Euro.
so also sehen deine Dreizeiler aus ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Kaan
.... Ich bitte darum, die 1480,00 Euro bis zu einer erneuten Festsetzung nicht zahlen zu müssen.
...
Das heißt im Polizeijargon "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung". ![]()
Dein Einspruch wäre zwar dahingehend auszulegen - allerdings zeigt die Praxis, das so formulierte Anträge bei der Bearbeitung häufig untergehen (auch Jargon - nass werden die natürlich nicht).
Frankie
Das Finanzamt wird sein Schreiben als Einspruch werten müssen, egal ob er
Widerspruch
Einspruch
oder Schei.....
schreibt. Es ist zu erkennen, dass er mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden ist.
Alles ok, und fermündlich ist immer noch ein geläufige Ausdrucksweise
PS: Einfach die Belege mit Deinem Schreiben nahreichen
Danke für eure Tipps.
Ist alles schon per Einschreiben weggeschickt worden.
Es ist zwar selbstverständlich meine Schuld, aber ich hoffe, dass ich nicht wieder über sechs Monate auf eine Antwort warten muss.
Mea Culpa.
Das nächste mal mache ich einfach die Augen auf, wenn ich das Ding ausfülle.
In diesem Sinne
Grüße aus Niedersachsen ![]()
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Das heißt im Polizeijargon "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung".
Dein Einspruch wäre zwar dahingehend auszulegen - allerdings zeigt die Praxis, das so formulierte Anträge bei der Bearbeitung häufig untergehen (auch Jargon - nass werden die natürlich nicht).
Frankie
Blödsinn entfernt
Nichts anderes hatte ich geschrieben. Wenn der Einspruch von Kaan die von mir zitierte Formulierung "Ich bitte darum, die 1480,00 Euro bis zu einer erneuten Festsetzung nicht zahlen zu müssen." enthält, ist das solch ein (gesonderter) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Mir ging es eher um die Verdeutlichung der Gefahr, dass dieser (etwas versteckte) Antrag möglicherweise unerkannt und in der Folge unbearbeitet bleibt. ![]()
Frankie
Edit - eine Frage habe ich aber doch:
ZitatOriginal geschrieben von knickepitten
... Der AdV-Antrag muss auch innerhalb der Einspruchsfrist gestellt werden, sonst hat man Pech gehabt und die Vollziehung wird nicht gehemmt.
Könnte in diesem Fall vielleicht ein Stundungsgesuch weiterhelfen?
Blödsinn entfernt.
Die Formulierung
"Ich bitte darum, die 1480,00 Euro bis zu einer erneuten Festsetzung nicht zahlen zu müssen."
ist doch Recht eindeutig. Ich verstehe nicht, wie du darauf kommst, dass
"eine solche unbestimmte Formulierung nicht in einen Antrag auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung umgedeutet werden [würde]".?
Blödsinn entfernt.
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