Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Verstehe ich immer noch nicht. Klar zahlt die Firma alles autobezogene, aber das ist doch egal. :confused:


    Angenommen, das Auto kostet 30.000 EUR Listenpreis, ich wohne 20km vom Arbeitsplatz entfernt und arbeite 220 Tage/Jahr. Somit muss ich mir ja 300 (1%) + 180 = 480 EUR/Monat als geldwerten Vorteil anrechnen und versteuern lassen. Im Gegenzug kann ich aber die 20km wieder als Fahrtkosten ansetzen!?

  • Sehe ich auch so. Für die Kosten vom Wohnort zum Arbeitsplatz sind nicht mehr die tatsächlich anfallenden Kosten sondern allein die Entfernung maßgeblich. Daher kann man auch Fahrtkosten geltend machen, wenn überhaupt keine angefallen sind.
    Sinn der Aktion war einstmals mehr Leute zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen, da hier die Kosten oft geringer sind, als bei Fahrten mit eigenem Auto, so daß diese Leute bei den Reisekosten den besseren Deal machen.

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  • wenn dein Buero dein eigenes Arbeitszimmer daheim ist, hast du keine Fahrtstrecke zum Versteuern.


    laut der letzten Steuererklärung passen das Arbeitszimmer noch und ein paar Versicherungen. ist leider aber nicht vielmehr als die Pauschale.


    schade, ich dachte es gibt noch ein paar Punkte die mein StB nicht kennt.
    und extra Geld auf den Tisch zu legen, nur um einen Bruchteil davon zu sparen, bringt mich leider auch nicht weiter.

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    schade, ich dachte es gibt noch ein paar Punkte die mein StB nicht kennt.


    suchst du nen grund den StB zu wechseln? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    wenn dein Buero dein eigenes Arbeitszimmer daheim ist, hast du keine Fahrtstrecke zum Versteuern.

    Richtig. Das hättest du freundlicherweise allerdings erwähnen können. Denn nur durch den Wechsel auf einen Firmenwagen, wie hier suggeriert, fallen die Fahrkosten eben nicht weg. Dabei bleibt es.

  • Thematisch nicht so ganz passend aber vielleicht mag mir doch jemand weiterhelfen.


    Nach mehreren +/- 0 Jahren habe ich jetzt mit Aktien innerhalb von wenigen Tagen eine ganze Ecke Geld gemacht. Das Problem: Aufgrund meiner bisherigen Erfolglosigkeit habe ich keinen Freistellungsauftrag gestellt. Nachdem sich die Entwicklung abzeichnete, wollte ich das umgehend nachholen und musste feststellen, dass mein sch.... Broker Freistellungsaufträge nur in Briefform annimmt.
    Nun kam es so, wie es kommen musste: trotz rechtzeitiger Zustellung (Einschreiben) wurde der Freistellungsauftrag 1 Tag nach Verkauf der Aktien eingetragen.


    Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, den vom Freibetrag abgedeckten Teil der Steuern zurückzuerlangen?

  • du musst deine zinseinkünfte und steuerabzüge in deiner est-erklärung angeben, dann bekommst du das zurück. imho anlage KAP

  • wenn Du doch in den letzten Jahren Verluste gemacht hast, kannst Du den Gewinn den Du
    gemacht hast damit verrechnen. Vorausgesetzt Du hast dem Finanzamt Deine Verluste in den Vorjahren erklärt

  • Ich hab da mal ne Fraaage ....


    betreffend unsere sozialversicherungspflichtig beschäftigte Haushaltshilfe. Bisher hatte ich es immer so gehandhabt, dass ich aus buchungstechnischen Gründen die letzte Lohnsteueranmeldung jeweils noch Ende Dezember eingereicht und den Betrag zeitgleich überwiesen hatte.


    Aufgrund einer Erkrankung und dem damit verbundenen Krankenhausaufenthalt konnte ich die abschließende Lohnsteueranmeldung für 2012 erst im Januar 2013 abgeben. Auch die Abbuchung durch das FA ist folglich erst im Jahr 2013 erfolgt.


    Gemäß dem Grundsatz der Ist-Besteuerung wäre die Zahlung erst 2013 zu berücksichtigen, obwohl sie in das Haushaltsjahr 2012 gehört ...


    Entsprechendes gilt für die Sozialversicherung. Die Abrechnung der AOK für das Jahr 2012 enthält schon die konkret geschuldeten Beträge - und nicht die von mir gezahlten. Lege ich die Ist-Besteuerung zugrunde, passen die Beträge in der Steuererklärung nicht mit der Abrechnung überein, weil die Erstattung zu meinen Gunsten erst 2013 erfolgt ist.


    Jetzt die Frage:
    Kann ich die Zahlung der Lohnsteuer und die Gutschrift der Sozialversicherung schon in der ESt- Erkl. 2012 berücksichtigen?


    Rein rechnerisch handelt es sich um eine Nullnummer, weil beide Beträge (per Zufall) ähnlich hoch sind.


    Frankie

  • Soweit die Zahlungsdaten vor dem 10. Januar liegen, sind die Einnahmen oder Ausgaben dem alten Jahr zuzuordnen. Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen gibt es eine Ausnahmeregelung vom Zu- bzw. Abflussprinzips in 11 EStG.

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