Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Die AOK hat sich gemeldet. Seitdem 01.01. diesen Jahres wurde sie von ihrem AG dort dort als versicherungspflichtig gemeldet. Man vermutet, dass dies nur ein Versehen sei und wir sollen den AG (oder dann wohl eher die Studentenvermittlung) darüber informieren, die sollen das rausnehmen.
    Ich bin mir unsicher, ob das so schlau wäre. Ihr wurden ja keine Beiträge für die Krankenversicherung abgezogen, sollte sie es dann nicht besser einfach laufen lassen? Nicht das die jetzt für die letzten 6 Monate Beiträge nachfordern. Sind ja nurnoch 4 Wochen, dann ist sie eh weg.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71 [/i]
    Ich bin mir unsicher, ob das so schlau wäre. Ihr wurden ja keine Beiträge für die Krankenversicherung abgezogen, sollte sie es dann nicht besser einfach laufen lassen? Nicht das die jetzt für die letzten 6 Monate Beiträge nachfordern. Sind ja nurnoch 4 Wochen, dann ist sie eh weg.

    Eben weil sonst 6 Monate Beitragsnachforderung kommen (können) sollte sie darauf drängen, daß der Fehler korrigiert wird.

  • Wenn es denn ein Fehler ist. Vielleicht muss man ja auch in die gesetzliche wechseln wenn man zuviel verdient und sie hat in einem Monat zuviel verdient? Ich kann nur die Angabe von "nicht mehr als 20 Stunden im Monat" für Studenten finden damit sie in der privaten Versicherung bleiben dürfen. Sie sagt da war sie dieses Jahr nie drüber, fürs letzte Jahr kann sie es nicht sicher sagen. Ich vermute da war auch mal ein Monat dabei wo sie mehr als 20 Stunden (auf dem Papier) gearbeitet hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Sie sagt da war sie dieses Jahr nie drüber, fürs letzte Jahr kann sie es nicht sicher sagen. Ich vermute da war auch mal ein Monat dabei wo sie mehr als 20 Stunden (auf dem Papier) gearbeitet hat.

    Dann hätte der Arbeitgeber sie aber auch sofort letztes Jahr anmelden und die Beiträge abführen müssen. Zudem dürfen die 20 Stunden unter Umständen auch überschritten werden- insbesondere bei Wochenend-, Abend- und Nachtarbeitszeit (Arbeit in vorlesungsfreier Zeit). Die Techniker Krankenkasse hat ein recht ausführliches PDF für Betriebe, die Studenten beschäftigen: http://www.tk.de/centaurus/ser…%20und%20Praktikanten.pdf
    Im übrigen wäre die gute Frau mit 'Verlust' des Studentenstatus (ob zu vieler Arbeitsstunden) auch generell (insbesondere Arbeitslosenversicherung) sozialversicherungspflichtig geworden. (Und falls sie keine EU-Bürgerin ist, wäre wohl auch eine Arbeitsgenehmigung fällig gewesen...)
    Die Konstruktion und die 'Aufgabenverteilung' Arbeitgeber und Studentenvermittlung ist sowieso merkwürdig- ist da eventuell gar noch Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit im Spiel? So richtig verantwortlich fühlt sich ja anscheinend weder der eine noch der andere...

  • Auf dem Zettel steht aber "Auftrag vermittelt an" und dann ihr Name und so wie es aussieht wird das rechtlich jeden Monat neu an den gleichen AG vermittelt. Also evtl. doch Leiharbeit, aber das Geld kriegt sie vom AG nicht von der Studentenvermittlung, die machen nur die Abrechnung.


    Es wird bunter. Sie hatte bis Oktober 2012 überhaupt keine Krankenversicherung. Dann hat sie die private abgeschlossen.
    Das würde ja bedeuten, sie müsste die Beiträge von ihrer Ankunft in Deutschland bis zum Abschluss der privaten nachzahlen, oder? Oh man. Dann kann ich ihr nur raten nichts bezüglich der AOK zu unternehmen und einfach abzuhauen. Weil zwei Jahre nachzahlen wäre echt bitter.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Eben weil sonst 6 Monate Beitragsnachforderung kommen (können) sollte sie darauf drängen, daß der Fehler korrigiert wird.


    Wenn Sie weg ist, ist sie weg. Haften wird der Arbeitgeber...


    ... wer auch immer das hier ist. Wobei wir beim Thema sind. Es liegen so gut wie keine relevanten Informationen vor, anhand derer man eine Einschätzung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Probleme abgeben könnte (wenn wir es denn dürften).

  • Ich habe mal kurz eine Frage bzgl der Absetzbarkeit privat gezahlter Vorsorgeuntersuchungen: kann ich diesen Betrag steuerlich absetzen? Das ganze hat ca. 3k gekostet und wurde von meiner gesetzlichen KK nicht übernommen.


    Danke!

  • Kinderinvaliditätsversicherung


    Hallo,


    man kann ja z.B. den beruflichen Anteil der Beiträge einer Unfallversicherung direkt als Werbungskosten absetzten.


    Weiß jemand wie es mit den Beiträgen einer Invaliditätsversicherung für das Kind aussieht?

  • Hallo,


    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2012. (das zweite mal, da meine erste kurz vor Fertigstellung samt Laptop aus dem Haus geklaut wurde :( )
    So weit komme ich ganz gut klar, allerdings stellt sich mir eine Frage:
    Ich habe eine Zusatzrente über meinen Arbeitgeber laufen. Ich zahle da jeden Monat ca. 20 Euro ein und mein Arbeitgeber den doppelten Betrag. Ich meine, das ist eine Ersatzleitung für Vermögenswirksame Leistungen.
    Einmal im Jahr zahle ich ca. 1200 Euro zu x% aus Weihnachtsgeld und y% Urlaubsgeld gespeist ein. Das ganze geht immer direkt vom Brutto ab.
    Durch das ganze erwerbe ich bei dem Träger der Versicherung so genannte Kapitalbausteine, die irgendwann zur Rente x Euro monatlich bedeuten (wenn ich das erlebe :D )
    Nun meine Frage: Kann ich das ganze irgendwie bei der Lohnsteuererklärung positiv in meinem Sinne mit einbringen? Und wenn ja, unter welchem Punkt?


    Danke und Gruß


    SiemensmasterXXX

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  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Ich habe eine Zusatzrente über meinen Arbeitgeber laufen. Ich zahle da jeden Monat ca. 20 Euro ein und mein Arbeitgeber den doppelten Betrag. Ich meine, das ist eine Ersatzleitung für Vermögenswirksame Leistungen.
    Einmal im Jahr zahle ich ca. 1200 Euro zu x% aus Weihnachtsgeld und y% Urlaubsgeld gespeist ein. Das ganze geht immer direkt vom Brutto ab.
    Durch das ganze erwerbe ich bei dem Träger der Versicherung so genannte Kapitalbausteine, die irgendwann zur Rente x Euro monatlich bedeuten (wenn ich das erlebe :D )
    Nun meine Frage: Kann ich das ganze irgendwie bei der Lohnsteuererklärung positiv in meinem Sinne mit einbringen? Und wenn ja, unter welchem Punkt?


    Kurze Antwort: Nein.


    Das ist eine Entgeltumwandlung (BAV) und wird daher bereits bei Zahlung steuerlich begünstigt, Pauschalversteuerung oder sogar komplett Steuer- und Sozialabgabenfrei, je nach Vertrag.


    Nochmal angeben geht nicht. Würde dir also rausgestrichen.

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