versehntlich geklautes n95 aus ebay gekauft...

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    kein Mensch greift zu ungesetzlichen Mitteln! Was soll der Blödsinn?! :rolleyes:


    was ist deiner meinung nach telefonterror, erpressung, stalking oder wie du es nennen willst? :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    kein Mensch greift zu ungesetzlichen Mitteln! Was soll der Blödsinn?! :rolleyes:


    Les dir mal das hier durch und entscheide dann.....klick


    Zitat

    In Österreich ist seit dem 1. Juli 2006 Stalking durch die Einführung des Straftatbestandes beharrliche Verfolgung § 107a [[Strafgesetzbuch (Österreich)|StGB]] strafbar. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Haft.


    Quelle: der oben genannte Link

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
    "Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."- Abraham Maslow
    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    OT:
    also erkläre doch mal bitte die Sachlage von deinem Fall?
    Anzeige wurde bei der öterreichischen Polizei nicht angenommen?


    von einem deutschen Händler etwas gekauft (Wert 700,-), geliefert wurde statt des gekauften Schrott, habe ich zurückgeschickt, Geld nicht wiederbekommen, da der Händler behauptet, das was ich ihm geschickt habe, hat er nicht geschickt. Polizei sagt, da kann man nichts machen, ich soll einen Anwalt einschalten, Anwalt meint, die Chancen stehen schlecht wg. der Beweislage. Fazit: aussichtlos und 700,- verloren. Seit dem versuche ich erst mal selber die Dinge in die Hand zu nehmen.

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Zitat

    Original geschrieben von Fishboneman
    was ist deiner meinung nach telefonterror, erpressung, stalking oder wie du es nennen willst? :rolleyes:


    Reine Auslegungssache: wenn jemand mein Geld hat und sich verleugnen läßt, steht es mir zu, alle Kontaktmöglichkeiten auszuschöpfen, ihn zu erreichen und wenn das mehrmals am Tag sein muß. Ich muß ja schließlich davon ausgehen, daß er, wenn er untertags offenbar nicht zuhause ist, eventuell ind er Nacht zuhause ist. Und meines Erachtens ist es keinTerror, wenn man sagt "Ich möchte den Herrn XY sprechen". Also mal immer schön ruhig mit dem Pferden...

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • könnt ihr diese diskussion wo anders führen..?!?!


    ich hab benz-driver so verstanden (und so hab ich es auch gemacht und erfolg gehabt):
    email mit der drohung das an die grosse glocke zu hängen, alles informieren was geht, anzeige bei polizei, finanzamt usw.... meistens hat man dann erfolg.. und zur not fahr ich persönlich vorbei - stalking is was anderes..!


    und bis polizei und gerichte was machen ist alles eh geschichte, wobei dieser weg sicher eingeschlagen werden muss, wenn der verkäufer nicht reagiert..!

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    könnt ihr diese diskussion wo anders führen..?!?!


    ich hab benz-driver so verstanden (und so hab ich es auch gemacht und erfolg gehabt):
    email mit der drohung das an die grosse glocke zu hängen, alles informieren was geht, anzeige bei polizei, finanzamt usw.... meistens hat man dann erfolg.. und zur not fahr ich persönlich vorbei - stalking is was anderes..!


    Danke, endlich hat's jemand verstanden! :top:


    Man muß sich da ja teilweise echt schon über diverse User wundern...

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Reine Auslegungssache: wenn jemand mein Geld hat und sich verleugnen läßt, steht es mir zu, alle Kontaktmöglichkeiten auszuschöpfen, ihn zu erreichen und wenn das mehrmals am Tag sein muß. Ich muß ja schließlich davon ausgehen, daß er, wenn er untertags offenbar nicht zuhause ist, eventuell ind er Nacht zuhause ist. Und meines Erachtens ist es keinTerror, wenn man sagt "Ich möchte den Herrn XY sprechen". Also mal immer schön ruhig mit dem Pferden...


    Naja, Du hörst Dich hier aber nicht wie jemand an der das nur einmal macht :D


    Sprich, Du erreichst "Ihn" und er sagt Dir: "Schöne Nacht noch, Du kannst mich mal"
    dann wirst Du wohl weitere Nächte anrufen, so liest sich das hier zumindest.

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Danke, endlich hat's jemand verstanden! :top:


    Man muß sich da ja teilweise echt schon über diverse User wundern...



    Genau das denke ich bei Deinen Beträgen! :D


    Im übrigen kannst Du machen was Du willst!


    Aber ich denke mit Deine Ratschläge braucht hier niemand, denn die sind eben stark an der Grenze dessen was erlaubt ist!! Aber wie gesagt mach was Du willst!

    ACHTUNG!! Meine Postings spiegeln lediglich meine PERSÖNLICHE MEINUNG wieder!! Diese soll nicht zur Meinungsbildung anderer dienen oder gar die Meinung anderer User beeinflussen!!

  • Ich muß hier auch mal Benz-Driver zur Seite stehen.


    Ist ja schön, wenn Ihr auf die Allmacht und Sicherheit der öffentlichen Dienste vertraut. Nur leider wird hier gar nix passieren, wenn man zur Polizei geht. Es wird nicht morgen in der Bildzeitung stehen, daß ein Hehler-Lager in Berlin ausgehoben wurde oder sonstwas.


    Die Frau wird, wenn sie überhaupt aussagt, aussagen, daß sie das Teil auf einem Flohmarkt von einem gekauft hat, der das Handy wiederum bei einer öffentlichen Versteigerung erworben hat und keine Papiere mehr hat ("ihr wißt ja, man kann nicht alles aufheben..."). Mit größter Wahrscheinlichkeit hakt der Staatsanwalt die Nummer ab, wenn sie ihn überhaupt erreicht. Die Nummer ist wirklich "Asbach".


    Gehst Du zum Anwalt erzählen sie Dir meistens, wie toll Deine Erfolgsaussichten sind, an das Geld zu kommen, darauf würde ich nicht wirklich bauen. Wer so dämlich ist, so ein Handy bei ebay zu verticken hat im Regelfall auch kein Geld, um es Dir im Falle eines verlorenen Prozesses zurückzuzahlen....


    Gefragt sind hier subtile & legale Bluffs. Verkauft die Frau nicht ganz schön viel Handys ohne Gewerbeanmeldung? Zahlt sie eigentlich Steuern? Bezieht sie vielleicht irgendwelche sozialen Leistungen und gibt Nebeneinkommen an?.....Ich sage ja, Wissen ist Macht :)

  • das problem ist, um es hier noch einmal klarzustellen:


    betrug bzw. hehlerei ist eine ungesetzliche sache, ein verstoß gegen das gesetz, ein verbrechen: Der Staat bzw. die Polizei als Vertreter des Rechtstaates sorgt dafuer, dass die Rechte und Gesetze zum Schutze des Einzelnen eingehalten werden. Wenn du das Gefuehl hast, jemand verletzt das Gesetz, hast du das Recht (und evtl. moralisch sogar die Pflicht), Anzeige zu erstatten.


    Das bedeutet in diesem speziellen Fall, du kannst Anzeige erstatten gegen einen solchen ebay verkaeufer, weil er gegen das gesetz verstossen hat: Eine solche Anzeige fuehrt im besten Fall zu einem strafrechtlichen Verfahren, der staat verklagt den kaeufer wegen nichteinhaltung des gueltigen Rechts. Folgen waeren bei einem solch geringen verfahren ein eintrag in die polizeiliche akte und evtl. sperrung des ebay accounts. Du selbst hast davon jedoch absolut nichts, ausser dem gefuehl, dass das recht gesiegt hat. Mit deinem geld hat das noch nichts zu tun.


    Dafuer muss in einem weiteren Verfahren, in diesem Fall dann zivilrechtlich, nachgewiesen werden, dass der verkaeufer dir persoenlich schaden zugefuegt hat: dies ist in deiesem fall zwar ohne weiteres moeglich, jedoch brauchst du dazu einen anwalt, der wieder geld kostet, sowie genug zeit. Wenn der verkaeufer das noetige gteld nicht mehr besitzt, entstehen fuer dich auch bei gewinn des prozesses weitere probleme.


    die chance, dass ein zivilrechtliches verfahren vergebens ist, ist also sehr gross, zumal die frage der Rentabilitaet natuerlich in jedem fall gegeben ist, ohne rechtsschutz bist du bei solch kleinen betraegen von vorne herein der verlierer.



    was man tun kann:


    - meldung bei ebay, um einen teil des geldes zurueckzubekommen und den verkaeufer zu sperren, sowie kuenftige machenschaften dieser art zu verhindern


    - drohung an den verkaeufer, zur polizei zu gehen, sowie telefonanrufe beim verkaeufer (innerhalb des legalen rahmens, ich denke, benz-driver hat recht, aber uebertreibt)


    - zur polizei gehen und anzeige erstatten nzur wahrung des eigenen gerechtigkeitsempfinden.



    ansonsten haette ich noch den vorschlag, bei nokia zu versuchen, den wahren besitzer des handys ausfindig zu machen und, wenn das dann wirklich funktioniert, ihm die sache schildern, ein fairer mensch (ich zaehle mich dazu), wuerde in dem fall zumindest einen finderlohn zahlen.

    "Das ist alles, was ich dazu sagen kann."

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