Verdunstung in Heizungsmessröhrchen reduzieren?

  • Passt vielleicht nicht optimal hierein, aber folgender Gedanke:


    Direkt neben dem Heizkörper, allerdings mit elektronischem Zähler, steht der Trockner, welcher sich im Betrieb nicht unwesentlich erwärmt und den Heizkörper in gewisser Weise gleich mit.


    Zahle ich hier doppelt, da die eventuell gemessende Wärmeleistung ja gar nicht durch heisses Wasser (Heizung) sondern vom Trockner kommt? Oder kann das Messgerät soetwas unterscheiden?


    Bin für jeden Hinweis dankbar :)


    Spiderman

    Muss ja!

  • Mir ist nicht ganz klar, wie die elektronischen Geräte funktionieren, ich würde aber vermuten, daß sie im Grunde genauso funktionieren wie die Röhrchen, von daher würd ich mir nen anderen Platz für meinen Trockner suchen. Denn wenn dieser die Heizung erwärmt, registriert dies der elektronische Zähler.

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Mir ist nicht ganz klar, wie die elektronischen Geräte funktionieren


    Zumindest die besseren sind Zweifühlergeräte. Für die Messung ist die Temperaturdifferenz von Heizkörperoberfläche und Raumtemperatur maßgeblich.

  • Hallo ich habe mal den ganzen Beitrag gelesen. Ich kenne mich in dem Gebiet sehr gut aus. Die problemmatik besteht ja in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Etagen.


    Habe selbst viele Jahre ein Wohnung bezogen, in dem Haus haben viele alte Menschen gelebt. Als Berufstätiger und Backpaper war die Wohnung nur selten beheizt, trotzdem hab ich fast dasselbe bezahlt wie der Rest des Hauses. Dies hängt erstmal mit dem Berechnungsfaktor zusammen.


    Das bedeuted das z.b. 50% vom gesamtverbrauch erstmal auf alle Mieter umgelegt werden. Die restlichen 50% werden anhand der Röhrchen errechnet, gerade die Verdampfungsröhrchen sind sehr ungenau. Z.b. bei Einrohrheizungen oder Ventilheizkörper (H-Block-Prinzip). Der Gesetzgeben sagt das sogar 70% der verbrauchten Energie komplett umgelegt werden. 70% / 10 (10 steht für 10 Mieter).


    Also bringt hier sparen nix da du für den Rest mitbezahlst. In Rheinlandpfalz sind 30% für moderne Wohnungen standart, Altbau meist 50%.


    Genauer geht es mit Digitalen Messverfahren. Wer im OG wohnt hat oft Pecht da die mesiten Heizungsanlagen in Deutschland nichtmal Hydraulich abgeglichen sind.


    Am besten mal Hausbesitzer ansprechen und darauf bestehen das die Heizung Hydraulich abgeglichen wird, und auf Hocheffizienspumpen bestehen. Wird momentan sogar von der KFW gefördert.



    http://www.optimus-online.de/index02.html



    Die unkosten hat man sehr schnell wieder raus. Alleine was man über den Pumpenstrom sparen kann, ruhig mal den Vemieter ansprechen. Hört sich jetzt übertrieben an, aber der abgleich ist nicht teuer, viele bestehende Ventile kann man hydraulich abgleichen. In meinem Haus brauch ich ein drittel der Energie die ich in meiner alten Klitsche hatte, und das war kein Altbau.

  • Ich hänge mich hier mal ran,


    letzte Woche war hier (Eigentumswhg.) eine
    Ablesung.
    Der Ableser teilte der Hausverwaltung einen
    Mangel mit:


    Befestigung des Verteilers locker.


    Ich soll nun über die HV einen Reparaturauftrag
    auslösen.


    Alleine die Anfahrtskosten sollen knapp 50€ kosten.


    Funktioniert denn das Teil in diesem Zustand nicht?


    Guckt mal hier: http://youtu.be/PlUnDxWNtmI


    Kann man die Befestigung nicht selbst übernehmen (wie?)
    oder kostengünstiger?
    Wieso macht das nicht gleich der Ableser fest?



    Grüße

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Hallo clio,


    Die Verdunsterröhrchen stehen bei uns laut Teilungserklärung im Gemeinschaftseigentum. Somit muß der Arbeitsauftrag auch von der HV erteilt werden. Die Dinger müßen auch, um Manipulationen vorzubeugen, "verplombt" sein. Eine Selbstmontage scheidet aus. Kosten fallen für Dich nur mittelbar in Höhe Deines Miteigentumsanteil an, da sie aus der Reparaturrücklage gezahlt werden müßen.


    Gruß


    Fran

  • Hi Fran,


    danke für diese informative AW.


    Ich frage mich aber immer noch, ob dieses bisschen "wackeln" überhaupt zu technischen Beeinträchtigungen führt? Das Teil ist doch trotzdem fest, also abnehmen kann ich das Röhrchen gar nicht.


    Auch dieser Punkt von Dir ist sehr interessant:


    Zitat

    Kosten fallen für Dich nur mittelbar in Höhe Deines Miteigentumsanteil an, da sie aus der Reparaturrücklage gezahlt werden müßen.


    Ist das wirklich so? Meine Hausverwaltung hat mir mitgeteilt:


    Zitat

    Gerne möchten wir den Mangel beseitigen lassen und einen Auftrag auslösen (…). Es handelt sich jedoch bei den entstehenden Kosten um Kosten, die der Eigentümer selbst zu tragen hat. (…) wir bitten Sie um Ihr Einverständnis zur Auftragserteilung. Die Rechnung würde vorab von der Gemeinschaft beglichen und in gleicher Höhe Ihr Wohngeldkonto belastet.

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Wie gesagt, bei uns gehören die Verbrauchsmesser zum Gemeinschaftseigentum und es ist in der Teilungserklärung so geregelt, daß das Geinschaftseigentum auch von der Gemeinschaft instand gehalten wird. Bei Euch könnte es aber so geregelt sein, daß jeder Eigentümer für seine Verbrauchszähler selbst verantwortlich ist. Eure Teilungserklärung ist natürlich maßgebend.


    Grüße

  • Mal eine andere Frage zum Thema Verdunsterröhrchen.
    Der Ableser meinte vor 2 Jahren mal, dass die Verdunsterröhrchen ab 2013 verboten sind und nur noch die digitalen verbaut werden dürfen.
    Kann das jemand bestätigen?

  • Wir haben gestern unsere Heizkostenabrechnung erhalten und sollen für 2,5 Monate Miete 110 EUR nachzahlen.


    Wir sind am 16.02.2012 eingezogen, Ablesung erfolgte zum 30.04.2012. Hier wurden auch die Heizungsmessröhrchen abgelesen, bei der Wohnungsübergabe auch. Problem ist nun anscheinend, es gibt ja zwei Skalen auf diesem Verbrauchsmesser (links und rechts). Auf dem Wohnungsübergabeprotokoll wurde die linke Skala notiert, abgelesen wird aber anscheinend die rechte Skala. Dies wurde anscheinend auch beim Vormieter bei Auszug falsch gemacht. Somit haben wir jetzt einen riesigen Verbrauch und sollen dafür zahlen. Problem ist nun, wie kann man das nachweisen?


    Wir hätten angeblich im Zeitraum 16.02.2012 bis 30.04.2012 (2,5 Monate) über das doppelte verbraucht, wie im Zeitraum 01.05.2012 bis 31.12.2012 (8 Monate). :flop:


    Hat jemand schon Mal ähnliche Erfahrungen gemacht?

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