Zumwinkel ein Verbrecher? Staatsanwaltschaft ermittelt

  • Da kocht aber noch ein Süppchen ....


    Da möchte ich noch ein schwebendes Verfahren in Erinnerung bringen. Es verdichten sich die Zeichen, dass Klaus Z. sich auch mit der "trüben Brühe" bei der Telekom also dessen Überwachungsskandal u.U. bekleckert hat. Auch dort war er übrigens an den Hebeln der Macht!


    Sollte im im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen (was ich persönlich nicht erwarte) tatsächlich strafrechtlich relevante Handlungen nachgewiesen werden, ist die aktuelle Bewährung schnell futsch und Klausel müsste doch noch "einfahren".


    Aber nach meiner Einschätzung der zwischenzeitlich besonderen "Strukturen" unseres Justizsystems, würde es mich nicht wundern, wenn plötzlich ein wichtiges Beweismittel (z.Bsp. eine Festplatte wie im Fall Strauß jr.), in der Staatsanwaltschaft "verloren" geht und so still und leise ein ganzes Verfahren platzt .....
    Ein Schelm wer sich böses dabei denkt!


    Ja liebe Brüder aus dem Osten, jetzt habt ihr eure herbeigesehnten Bananen, eben auch in Form der klassischen Bananenrepublik! :p

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Re: Da kocht aber noch ein Süppchen ....


    Zitat

    Original geschrieben von Moskauinkasso
    Sollte im im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen (was ich persönlich nicht erwarte) tatsächlich strafrechtlich relevante Handlungen nachgewiesen werden, ist die aktuelle Bewährung schnell futsch und Klausel müsste doch noch "einfahren".


    Also wenn eines nicht passieren wird, dann dass der jemals eine JVA von innen sehen wird. Stellt euch mal vor, der würde hinter Gittern kommen. Das wäre doch nur eine Frage der Zeit, das irgendwann dann aus dem "Nähkästchen" geplaudert wird.


    Dafür war Klaus Z. viel zu tief in der Politik drin, und weiß über genug "Leichen in Kellern" hochrangiger Politiker.


    Im Grunde muß Klaus Z. froh seib, das Deutschland keinen funktionierenden Rechtsstaat mehr hat. Denn ansonsten würde der die nächste Zeit einen anderen Wohnort angeben müssen.


    Mich persönlich hat es ja noch gewundert, das er nicht mit einem Victory Zeichen (nach dem Ackermann Prinzip) den Gerichtssaal verlassen hat...

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • So am Rande: nehmen wir mal an er wäre eingefahren. Landen solche Leute in Haftanstalten oder Abteilungen, in denen sich Leute gleichen Standes aufhalten? Oder müsste er sich inmitten schmierigster Krimineller, drogenabhängiger Knastis und zwielichtiger Typen durchkämpfen, also ohne Rücksicht auf seine soziale Herkunft / gesellschaftlichen Status?

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • In der U-Haft wird darauf nicht besonders Rücksicht genommen. Da will man die potentiellen Delinquenten mürbe machen.


    Nach einer Verurteilung versuchen wohlhabende Verbrecher mit Hilfe ihrer Anwälte in Gefängnisse zu kommen, die als besonders "angenehm" gelten.


    Eine Trennung nach "Klassen" ist mir aber nicht bekannt.


    Schmierig, kriminell und zwielichtig sind die Reichen Knastis im selben Maße wie die Armen. ;) Und Drogenmissbrauch gibt es auch beim Geldadel...

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    So am Rande: nehmen wir mal an er wäre eingefahren. Landen solche Leute in Haftanstalten oder Abteilungen, in denen sich Leute gleichen Standes aufhalten? Oder müsste er sich inmitten schmierigster Krimineller, drogenabhängiger Knastis und zwielichtiger Typen durchkämpfen, also ohne Rücksicht auf seine soziale Herkunft / gesellschaftlichen Status?


    War das jetzt ironisch oder etwas ernst gemeint? :confused:


    Erstmal kann ich mich nicht entsinnen, das in Deutschland die Kasten wieder eingeführt wurden. Ob Klaus Z Drogen nimmt, weiß ich nicht, aber die anderen Kriterien treffen auf jeden Kriminellen zu, und im besonderen auch auf Klaus Z.


    Und warum soll man auf einen Schwerverbrecher irgend eine Rücksicht nehmen? Das er durch sein Handeln nicht Gesellschaftsfähig ist (oder auf Neudeutsch "Asozial" ist) hat er ja bewiesen. Er ist damit kein bisschen anders, als irgend ein anderer Krimineller, der "einsitzt".


    Und gerade in heutigen Zeiten, sollte man endlich mal wieder ein Politiker das Grundgesetz lesen. Braucht auch gar nicht viel lesen, den der Hinweis darauf, das alle Menschen gleich sind, steht ziemlich am Anfang. Und entweder zieht Deutschland das ganze jetzt durch und macht wieder eine Diktatur oder vielleicht auch ein Königreich, oder es besinnt sich mal wieder darauf, das wir alle an einem Strick ziehen.


    Dazu gehört es auch, Leute die mehr Geld als andere verdienen, genau so zu behandeln, wie Leute die weniger Geld verdienen. Es gibt keinen "gesellschaftlichen Status", es gibt nur verschiedene Gehaltsklassen. Das sieht man an dem Fall ja sehr gut. Kaum macht Klaus Z. einen auf armen Mann, schon wird er von der "ach so tollen hohen Gesellschaftsschicht" gemieden und vergessen.


    Oder um es kurz zu machen, er gehört behandelt, wie jeder andere in dieser Situation auch. Und die Strafe muß natürlich abhängig von der höhe und schwere der Tat abhängig sein.


    Und wenn jemand für Steuerhinterziehung von 200.000 EUR für ein halbes Jahr einsitzt und dann anschliessend noch eine Bewährungsstrafe bekommt, dann müsste Klaus Z. entsprechend der höhe deutlich länger einsitzen.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Recht er hat.

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • Zumwinkel hatte nur Glück, weil ein Amtsrichter einen Antrag zu spät eingereicht hat, was zur Folge hatte, dass seine Gesamtschuld unter 1 Million Euro fiel. Ein Schelm der Böses dabei denkt :rolleyes:


    Hätte die zu schuldende Summe über 1 Million betragen, gäbe es garkein Spielraum für eine Bewährungsstrafe. Schon auffällig das ganze und noch auffälliger, dass davon kaum was in den Medien mehr zu hören ist.

    kann gelöscht werden

  • Ich fand es nach dem entsprechenden BGH-Urteil (regelmäßig keine Verjährung bei Steuerhinterzeihung von mehr als 1 Mio. Euro) schon seltsam als plötzlich nur noch von einer knappen Million gesprochen wurde die Klaus Z. hinterzogen haben soll. Warum zahlt eigentlich jemand 3,9 Mio Steuern zurück wenn er nur 0,97 Mio hinterzogen hat? Gemäß Abgabenordnung verjährt eine Steuerhinterziehung doch erst nach 10 Jahren, warum wurden hier nur 5 Jahre angesetzt (wie bei der leichtfertigen Steuerverkürzung)? Leider kenne ich hier zu wenige Details um meine Fragen selbst beantworten zu können...

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Ich fand es nach dem entsprechenden BGH-Urteil (regelmäßig keine Verjährung bei Steuerhinterzeihung von mehr als 1 Mio. Euro)..


    Du verwechselst hier "Verjährung" und "Bewährung".


    Im übrigen ist es natürlich schon ein Unterscheid, ob etwas strafrechtlich oder im Sinne der Abgabenordnung (Festsetzungsverjährung) verjährt ist.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Stimmt, ganymed. Ich dachte hierbei auch an Bewährung.


    Habe ich in Gedanken durcheinander geworfen... Warum aber hier nicht die AO greift, ist mir immer noch nicth klar. Immerhin gibt diese ja auch ein Strafmaß vor und ist nicht lediglich eine Blankettnorm die dann auf das StGB verweist. Denn sowohl die Verjährung, die Legaldefinition als auch das Strafmaß für Steuerhinterziehung sind in der AO zu finden, demzufolge sollte sich doch auch die BGH-Entscheidung zur Bewährung auch hierauf stützen?

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

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