ZitatOriginal geschrieben von amori12
Als Betroffener sollte man sich aber genau überlegen, ob man "derzeit noch garnicht im Focus" ist.
Denn § 371 II Nr. 2 AO ist in dem Punkt recht eindeutig. Für alle Steuerhinterzieher der LGT-Bank wird die Selbstanzeige zwar weiterhin möglich sein, aber straffrei ist sie dank dem Medienecho selbst bei freundlicher Gesetzesauslegung nicht mehr.
Vielleicht ist es aber auch so das die ermittelnen Behörden durchaus noch damit rechnen, dass die Erstinformationsbeschaffung im laufenden Verfahren als Boomerang nochmal auf das Verfahren zurückschlägt.
Es wird also ein ziemlich bekannter Name aus den vielen genommen, dieser medienwirksam aufgeschreckt, nur in der Hoffnung das der ganze Schwarm gleichzeitig schrekhaft auffliegt. Um ihn dann breitwirksam mit Schrot zu überziehen. Wenn sich nun jemand selbstanzeigt, dürfte die Zweifelhaftigkeit der CD in diesem Fall ohne Belang sein.
Siemensanier