ZitatOriginal geschrieben von MaxMensch
Ich habe ein Konto aus der Buhl Aktion und habe jetzt mit dem Vermerk Tchibo den Änderungen widersprochen. Mal sehen was passiert.
Da bin ich auch mal gespannt
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ZitatOriginal geschrieben von MaxMensch
Ich habe ein Konto aus der Buhl Aktion und habe jetzt mit dem Vermerk Tchibo den Änderungen widersprochen. Mal sehen was passiert.
Da bin ich auch mal gespannt
Naja, ein Hintertürchen haben die immer noch offen. Kunden die auf Weiterführung eines kostenlosen Girokontos bestehen kündigt man halt nach einer gewissen Zeit,(Schamfrist), die Geschäftsverbindung. Das Recht auf ordentliche Kündigung hat auch die Bank, nicht nur der Kunde.
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Naja, ein Hintertürchen haben die immer noch offen. Kunden die auf Weiterführung eines kostenlosen Girokontos bestehen kündigt man halt nach einer gewissen Zeit,(Schamfrist), die Geschäftsverbindung. Das Recht auf ordentliche Kündigung hat auch die Bank, nicht nur der Kunde.
Naja, bei vielen anderen Bestandteilen der AGBs würde das sicherlich noch funktionieren, aber was lebenslanges zu kündigen widerspricht sich selbst. Das würde in der Praxis dazu führen, dass Händler und Firmen alles "lebenslang" anpreisen (Garantie, Tarife usw) um dann wenn man genug an der Angel hat -ķündigt man allen und erpresst sie mit neuen Forderungen. Ich glaube nicht, dass man damit vor Gericht gewinnen kann...
Das ist halt zumindest strittig. Lebenslang kostenlos kann nur bedeuten das dieses Konto nie was kosten wird aber nicht unbedingt das es nicht komplett gekündigt werden kann. Entsprechende Gerichtsurteile fehlen da noch.
ZitatOriginal geschrieben von scaleon
... Ich glaube nicht, dass man damit vor Gericht gewinnen kann...
Zunächst einmal hat die PB tatsächlich ein ordentliches Kündigungsrecht, so dass ich mich nicht unbedingt auf diesem Weg gegen eine Kündigung wehren würde.
Es sind die Medien, vor denen die Postbank gehörigen Respekt hat. Ist ein betroffener Kundenkreis groß genug, um mit ihrem "Rabatz" genügend Aufmerksamkeit in den Medien erzeugen zu können, hielte ich das für ein sehr viel geeigneteres Mittel. Es genügen einige wenige hartnäckige Protagonisten, um eine schlafende Mehrheit aufzumischen.
Solches Fälle werden dann (aus "Kulanz") in aller Regel schnell beerdigt, wenn das mit vertretbarem Kostenaufwand zu bewerkstelligen ist. ![]()
Das man solche "hartnäckigen" Kunden mit Kulanz ruhigstellt kann auch nur Salamitaktik sein um Zeit zugewinnen bis die aktuelle Diskussion sich wieder beruhigt hat. Dann schmeißt man Kunden die weiter auf kostenfreies Konto bestehen nach und nach doch noch durch eine ordentliche Kündigung raus. Das muß nicht gleich in den nächsten Monaten passieren sondern vieleicht erst nach einen Jahr.
ZitatOriginal geschrieben von MaxMensch
Ich habe ein Konto aus der Buhl Aktion und habe jetzt mit dem Vermerk Tchibo den Änderungen widersprochen. Mal sehen was passiert.
Dann bekommst Du, so wie ich heute, ein zweiseitiges Schreiben, in dem die Postbank die Notwendigkeit der Gebühren beschreibt. Man geht in keinem Wort auf den von mir erteilten Widerspruch ein. Unfassbar.
Sie geben sich alle erdenkliche Mühe, einen mit dem Unausweichlichen bekannt zu machen
:o :mad: :gpaul:
Edit (ausnahmsweise als gesonderter Post)
Die sonst sehr gewissenhafte und verdienstvolle Verbraucherzentrale Hamburg hat sich des Themas angenommen:
ZitatDie Postbank verlangt demnächst 3,90 Euro pro Monat für ihr Konto Giro Plus. Viele Verbraucher sind betroffen und fühlen sich zum Narren gehalten. Denn die meisten haben das Konto nur eröffnet, weil es dauerhaft nichts kosten sollte
(eig. Hervorheb.)
Der ganze Artikel auf vzhh.de
unter der Überschrift
Postbank Versprechen gebrochen
http://www.vzhh.de/schulden/48…ersprechen-gebrochen.aspx
Einen Link zu einem eingescannten Tchibo-Prospekt ("Kostenlos bleibt kostenlos"! - "Für alle Zeiten") haben sie auch :top:
http://www.vzhh.de/schulden/48…lyer-konto-giro-plus.aspx
Die Verbraucherzentrale empfiehlt zu protestieren.
Leider ist sie aber nicht ganz konsequent.
Die Werbeaussage "können Sie sich das Geld für .. Kontoführungsgebühren .. dauerhaft sparen" und den Satz danach "und das ohne weitere Bedingungen oder Einschränkungen" kann man so werten: Falls in den AGB ein Satz stünde, der es der Postbank erlaubt ohne Begründung jederzeit die gebührenfreien Konten der Tchibo-Aktion zu kündigen, wäre das womöglich überraschend und damit nichtig, wenn zugleich die Eigenschaft "ohne Einschränkungen" beworben wurde.
Denn was wäre ein ständig über dem Konto schwebendes Damoklesschwert der jederzeitigen Kündbarkeit anderes als eine sehr massive Einschränkung des Merkmals "dauerhaft kostenlos"? :gpaul: :gpaul:
:mad: :flop: ![]()
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Das ist halt zumindest strittig. Lebenslang kostenlos kann nur bedeuten das dieses Konto nie was kosten wird aber nicht unbedingt das es nicht komplett gekündigt werden kann. Entsprechende Gerichtsurteile fehlen da noch.
Also ich denke dass wenn jemand was "lebenslang" und "dauerhaft" anbietet nicht vor hat -von sich aus- zu kündigen. Diese Botschaft durch ein ordentliches Kündigungsrechts auszuhebeln gleicht einem Lockvogelangebot und wäre wettbewerbswidrig zugleich.
Anders als bei Mietverträgen die in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, besteht beiderseits ein ordentliches Kündigungsrecht, da in den allermeisten Fällen so praktiziert wird und der künftige Mieter seine künftige Wohnung nicht nach der Laufzeit auswählen muss. Bei dem Postbakkonto dagegen ist der Kunde eben nur deshalb zur Postbank gegangen da er sonst nirgendwo ein Konto "lebenslang" und "dauerhaft" hätte kostenlos haben können.
Insofern bin ich überzeugt, dass die Gerichte ein versprochenes lebenslanges kostenloses Konto höher werten als das Begehren des Anbieters eben dieses durch eine ordentliche Kündigung auszuhebeln.
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