Handelsblatt berichtet
Die Frage des möglicherweise lebenslang kostenlosen Postbank-Kontos hat das Handelsblatt erreicht:
http://www.handelsblatt.com/fi…h-noch-lebe/14459012.html
"Ich werde (..) beweisen, dass ich noch lebe"
:cool:
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Handelsblatt berichtet
Die Frage des möglicherweise lebenslang kostenlosen Postbank-Kontos hat das Handelsblatt erreicht:
http://www.handelsblatt.com/fi…h-noch-lebe/14459012.html
"Ich werde (..) beweisen, dass ich noch lebe"
:cool:
Die Postbank wird ihm kleinlaut Sonderkonditionen aus "Kulanz" einräumen, denn ein Präzedenzurteil wollen die doch vermeiden.
Die letztjährige Amazon-Aktion bewirbt das Konto als "dauerhaft kostenlos, bei belegloser Kontoführung".
Die Frage ist nur, wie lange "dauerhaft" tatsächlich ist.
Tchibo Kunden behalten wenn sie widersprechen ihre Konditionen - das ist jetzt offiziell.
ZitatAlles anzeigen
Ich habe mein Konto über Tchibo abgeschlossen. Dabei wurde mir versprochen, dass es lebenslang kostenfrei bleibt. Muss ich jetzt ein Kontoführungsentgelt bezahlen?
Wenn Sie Ihr Girokonto über eine Kooperation mit Tchibo abgeschlossenen haben, können sie der Entgeltänderung widersprechen.
In diesem Fall gilt das Kontoführungsentgelt pro Monat nicht. Bitte senden Sie Ihren Widerspruch formlos und mit dem Vermerk „Tchibo" an die Postbank unter:
oder
Postbank Zentrale
Postfach 40 00
53105 Bonn
Wie es mit BUHL Kunden weitergeht bleibt wohl weiterhin offen.
Sehr schön.
Aber cool, wie sich die Postbank im weiteren Verlauf ihrer FAQ selber widerspricht:
Auszug für Tchibo Abschließer:
Ich habe mein Konto über Tchibo abgeschlossen. Dabei wurde mir versprochen, dass es lebenslang kostenfrei bleibt. Muss ich jetzt ein Kontoführungsentgelt bezahlen?
Wenn Sie Ihr Girokonto über eine Kooperation mit Tchibo abgeschlossenen haben, können sie der Entgeltänderung widersprechen.
In diesem Fall gilt das Kontoführungsentgelt pro Monat nicht. Bitte senden Sie Ihren Widerspruch formlos und mit dem Vermerk „Tchibo" an die Postbank unter:.............
und dann zwei Fragen weiter:
Ich stimme Ihrer Änderung nicht zu. Was passiert nun?
Das neue Entgelt für unsere verschiedenen Kontomodelle ist Bestandteil der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Die Akzeptanz der AGB ist die Basis jeder Geschäftsbeziehung, auch beim Postbank Girokonto. Wenn Sie Ihre Zustimmung zu unserer Änderung nicht erteilen, führt das dazu, dass das neue Entgelt nicht wirksam werden kann. Deshalb führt ein Widerspruch dazu – zu unserem großen Bedauern – dass wir im allerletzten Schritt das Konto kündigen müssen. Diesen Schritt wollen wir vermeiden. Wir möchten Sie gerne als Kunden behalten. Jedoch möchten wir auch sicherstellen, dass für alle Kunden die Bedingungen einheitlich sind. Sicher verstehen Sie das.
Letzteres betrifft wohl die Nicht-Tchibo-Kunden.
Edit:
Ich verbleibe bei meiner Auffassung, dass für Tchibo-Konten selbst ohne Widerspruch keine Kontoführungsgebühren erhoben werden dürfen. Der Tchibo-Punkt in der FAQ soll aus meiner Sicht nur die Absicht deklarieren, bei passiven Tchibo-Kunden Gebühren abgreifen zu wollen.
Frank: Mit Deinem EDIT haste wohl recht.
Mit meinen Hervorhebungen wollte ich nur deutlich machen, dass das Argument mit dem man den "normalen" Kunden klar machen will, dass es keine Extrawurst gibt, weil man eben keine Ausnahmen will, durch die Extrawurst zwei Abschnitte drüber ziemlich unglaubwürdig wird.
Ich hab meine Anfrage/ Widerspruch übrigens gestern noch an den Kundendienst der Postbank gestellt, wurde heute in die Fachabteilung weitergeleitet. Die Antwort hat jetzt für mich leider an Spannung verloren, könnte höchstens sein, dass ich an jemanden gerate, der noch nix von der Extrawurst für Tchibo weiss.....
Super: Jetzt gibt es bei der Postbank Kunden der Klasse 1 (Tchibo, evtl. Buhl) und der Klasse 2 (alle anderen)
:top:.
Wenn mich der Bundesbahnschaffner ohne Aufpreis in die 1. Klasse lotst, wäre ich der letzte, der dann noch meckert - im Gegenteil, ich würde vor Freude einen Purzelbaum auf der Auslegeware machen....
Ähnlich auch hier!
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