Hallo!
Ein Beispiel:
Mobilfunkanbieter A zahlt Handyshopbetreiber B eine Provision von 500 EUR zzgl. Umsatzsteuer für einen Vertragsabschluss.
Da die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss, bleiben B zunächst 500 EUR.
Der Privatkunde C verlangt aber eine Gegenleistung für den Vertragsabschluss.
Möglichkeit 1:
C bekommt 400 EUR in bar. B verbleiben 100 EUR für Unkostendeckung, Steuern und Gewinn.
Möglichkeit 2:
C bekommt eine Sachprämie im Wert von 440 EUR. Diese hat B zuvor von Großhändler D für 370 EUR zzgl. Umsatzsteuer erworben. Da B vorsteuerabzugsberechtigt ist, verbleiben B 130 EUR für Unkostendeckung, Steuern und Gewinn.
Von Möglichkeit 2 profitieren B und C.
Nur ist der Wert einer Ware schwer zu bestimmen.
Wenn Einzelhändler E die gleiche Ware für 370 EUR inkl. Umsatzsteuer anbietet, ist es für C interessanter das Bargeld zu nehmen und bei die Ware bei E zu bestellen.
Für Gewerbekunde F dürfte immer die Barauszahlung interessanter sein, es sei denn B kann Ware bei Großhändler D deutlich günstiger bekommen als es F möglich wäre.
Soweit die Theorie, nun zur Praxis:
Liebe hier im Forum Werbende,
ich habe den Eindruck, dass viele Sachprämien zwar nicht am günstigsten, aber deutlich günstiger bei Amazon zu bekommen sind als bei Euren Großhändlern. Warum gibt es nicht mal als Sachprämie Amazon-Gutscheine (bekommt man z.B. bei Arcor oder Zeitschriften-Abos)?