hallo....
hoffe hier hilfe zu bekommen bei folgender angelegenheit.
am 16.02.2008 um ca. 1::00 rum (nachts) wurde bei mir die autoscheibe eingeschlagen und meine jacke geklaut. als ich zum auto kam da ich nach hause fahren wollte stand dort bereits die polizei..(1:20 uhr ca.)
diese fragten ob das auto meins sei. mir wurde gesagt dass vor ca. 20 minuten jemand von den stadtwerken beim saubermachen dies bemerkt hätte und die polizei verständigt hat. diese kamen und hatten +-5 min vor meinem erscheinen einen abschlepper bestellt den sie aber wieder abbestellt hatten da ich nach hause fahren wollte mit dem auto.
wie gedacht, wurde die anzeige 2 wochen später eingestellt und ich blieb auf den kosten für die scheibe + einbau sitzen. die polizei sagte dass keine weiteren kosten auf mich zukommen würden.
nun habe ich heute einen brief erhalten vom polizeipräsidium in dem ich von land nrw dazu aufgefordert werde ca.130 € zu zahlen ( 40 € leerfahrtkosten + 90 € verwaltungsgebühr)
der abschlepper wurde gerufen weil das auto eine gefahr für die öffentliche sicherheit darstellte und somit sichergestellt werden sollte. eine abschleppfirma wurde damit beauftragt und "bisher" sind 130 € kosten entstanden.
nun verstehe ich nicht warum ich 90€ verwalrtungsgebühr zahlen soll. 40 € finde ich auch schon bisschen viel, nur das kann ja sein dass schon jemand losgefahren ist etc. die polizei hat einfach nur jemandem dem auftrag gegeben und will 90€ dafür..
ist das normal oder kann man dagegen irgendwie vorgehen???
danke und gruß