ZitatOriginal geschrieben von Dp|A13kz
z.B. Wenn man das Cabrio offen stehen lässt kann einen die Polizei abschleppen lassen?
Interessant, und was passiert mit Autos, für die es kein Dach gibt? Ich denke da gerade zum Beispiel an den da:
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ZitatOriginal geschrieben von Dp|A13kz
z.B. Wenn man das Cabrio offen stehen lässt kann einen die Polizei abschleppen lassen?
Interessant, und was passiert mit Autos, für die es kein Dach gibt? Ich denke da gerade zum Beispiel an den da:
ZitatOriginal geschrieben von Dr.Beer
also denkt ihr nicht dass man etwas dagegen tun kann?
Ich möchte dir dazu eine Geschichte erzählen, die mir wirklich so passiert ist:
Vor über einem Jahr wurde mein Auto unberechtigt (!) abgeschleppt.
Die ganze Sache (Beweisführung, Zeugenanhörungen, etc.) wurde nach kurzer Zeit zu den Akten gelegt, eine Begründung, warum denn die Polizei (trotz Gegenbeweise) richtig gehandelt hätte, bekam ich nicht, bzw. es wurde einfach alles eingestellt. Ich hatte die Sache damals auch abgehakt, denn wie es in D nun mal ist: Recht haben und bekommen...
Dennoch habe ich mich vor einigen Wochen mal wieder bei der Polizei gemeldet, einfach um mal (quasi spaßeshalber) zu fragen, wann ich denn mein Geld wiederbekäme (wie gesagt, so richtig abgeschlossen war die Sache von offizieller Seite ja nie).
Daraufhin bekam ich doch tatsächlich eine Verwaltungs- und eine Widerspruchsgebühr in Höhe von ca. 120 € aufgebrummt - nach über einem Jahr!
Natürlich habe ich dagegen (auch) Widerspruch eingelegt - was eine neue Gebühr zur Folge hatte...
Unterm Strich: Trotzdem Beweise und Zeugen vorhanden waren, wurde mir nun sogar offiziell nicht (!!!) Recht gegeben und zusätzlich zur Abschleppgebühr von 350 € nochmal schön abkassiert.
Fazit: Hätte ich mich nicht mehr bei denen gemeldet, hätte ich niemals diese Bescheide bekommen...(das hat mir sogar ein Mitarbeiter der Polizei versehentlich fernmündlich bestätigt!)
Mein Rat: Bezahl es, sei freundlich und vergiss es.
Hi Leute,
mir ist beim Durchlesen die Frage gekommen, ob man eigentlich prinzipiell bei jeder Leistung durch die Polizei eine Verwaltungsgebühr zahlen muss (müßte)?
Wenn man z.B. von jemanden krankenhausreif geschlagen wird o.ä. muss man dann dafür zahlen, dass die Polizei einem da hilft?
Weil Sie hier auch eine gewisse Zeit nicht für etwas anderes eingesetzt werden kann?
(Klar würd ich auch lieber 90€ zahlen und dafür Hilfe erhalten bevor ich wirklich ins Krankenhaus muss...)
ZitatOriginal geschrieben von @fricola
mir ist beim Durchlesen die Frage gekommen, ob man eigentlich prinzipiell bei jeder Leistung durch die Polizei eine Verwaltungsgebühr zahlen muss (müßte)?
Mir stellt sich eher die Frage, warum es überhaupt eine Polizei gibt, wenn andere es eh günstiger und besser erledigen.
Ganz ehrlich: es ist doch einfach nur dreist und frech, nem Geschädigten wie dem TE auf diesem Wege Geld abzuknöpfen. Ist doch kein Wunder, wenn die Kumpels kein Mensch mehr ernst nimmt. Denn wegen der eingeschlagenen Scheibe werden sie mit Sicherheit keinen Handschlag machen - aber wenn eine/einer in der Drogerie nen Lolli klaut setzen sich die Mühlen in Bewegung..also nee
ZitatOriginal geschrieben von Dp|A13kz
Ansonsten nicht zahlen und abwarten ob denen das Geld wirklich wichtig ist.
Watn Schwachsinn.
Wenn eins sicher ist, dann dass Gebühren dieser Art ohne jeden Zweifel bis zur Vollstreckung verfolgt werden.
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Vor über einem Jahr wurde mein Auto unberechtigt (!) abgeschleppt.
Wenn das ausnahmsweise wahr sein sollte, dann warst Du rechtlich schlecht beraten.
Viel wahrscheinlicher aber ist es wohl, dass es eben nicht unberechtigt war.
Nahezu alle Halter deren Fahrzeug umgesetzt wurde, halten das für "unberechtigt" - auch dann wenn sie den Grund einfach nur nicht einsehen wollen.
Und mich wundert wirklich wie uneinsichtig hier einige sind wenn es um die Sicherstellung des aufgebrochenen Autos und die damit verbundenen Kosten des Polizeieinsatzes samt dem Verwaltungsakt geht.
Wie hier schon so schön bildhaft beschrieben wurde: Lässt die Polizei dann das offene Auto ungesichert stehen und man findet dann später ein nassgeregnetes, vermülltes und evtl. ausgeplündertes Auto vor, geht das Geplärre ganz sicher in die andere Richtung los.
ZitatOriginal geschrieben von TM1
Und mich wundert wirklich wie uneinsichtig hier einige sind wenn es um die Sicherstellung des aufgebrochenen Autos und die damit verbundenen Kosten des Polizeieinsatzes samt dem Verwaltungsakt geht.
Wie hier schon so schön bildhaft beschrieben wurde: Lässt die Polizei dann das offene Auto ungesichert stehen und man findet dann später ein nassgeregnetes, vermülltes und evtl. ausgeplündertes Auto vor, geht das Geplärre ganz sicher in die andere Richtung los.
Welche Kosten wurden denn bitte durch den Einsatz verursacht?
Sitzt irgendein Beamter per Stundensatzverrechnung auf Abruf zu Hause oder entgehen der öffentlichen Hand irgendwelche Opportunitätseinnahmen? Was kostet die öffentliche Hand diese Nummer mehr? Erhebt die Leasingfirma des Polizei-Kfz einen Zuschlag für "private" Einsätze? Richtig! Nichts. Das ist eine absolut durchschaubare Abzocke, sorry.
Deine zentrale Aussage ist doch nichts anderes als: wer sich was kauft hat im worst case Pech gehabt und braucht sich nicht aufregen, wenn er dafür abkassiert wird. Im Namen des Volkes beim Kauf via Mehrwertsteuer abkassiert, im Namen des Volkes im Schadenfall Gebühren kassiert…Schönen Tag auch. Verbrechen lohnen sich doch - für den Staat....
ZitatOriginal geschrieben von StebuEx
Das ist eine absolut durchschaubare Abzocke, sorry.
Sicher, klar.
Wer mit dem Unwort "Abzocke" deutlich macht, dass er nur nicht einsehen will dass irgendwas zu bezahlen ist hat sowieso verloren.
ZitatVerbrechen lohnen sich doch - für den Staat....
Ich sag's ja: Wer nicht verstehen will, greift zu Blödsinn.
Aber wie gesagt: Nicht runplärren wenn Du das im Falle dass es Dich mal selbst betrifft auf einmal völlig anders siehst.
Alles klar: dann zahl ich nächstes mal 90,- in die Staatskasse ein und die öffentliche Hand trägt den Schaden, den Unbekannte angerichtet haben....Jeder kann ja mal nen Fehler machen und nen Auto mit zerbrochener Scheibe übersehen. Oder war vielleicht doch was anderes wichtiger ![]()
Du solltest Dir mal der Signalwirkung solcher Maßnahmen bewußt werden. Wo keine Kosten anfallen können auch keine berechnet werden. Genauso könntest Du auch dem "Gewinner" eines Zivilprozesses eine Rechnung der öffentlichen Hand präsentieren....O-Ton: Ohne unsere tollen Gerichte wärste am Arsch gewesen, also zahl' gefälligst die Kosten des Verfahrens.....
Im Übrigen habe ich schon genug Steuern bezahlt - der Fiskus steht ziemlich sicher bei mir im Soll, ich hab es nachgerechnet :p
Ansonsten ist eine Aussage iSv: sei froh, daß wir die Karre sichergestellt haben nix anderes als eine Bankrotterklärung des Staates - sie haben ihre Bürger nicht im Griff. Kann man mächtig gewaltig stolz drauf sein....
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