Autoscheibe wurde eingeschlagen und ich soll zahlen`?

  • hallo....


    hoffe hier hilfe zu bekommen bei folgender angelegenheit.


    am 16.02.2008 um ca. 1::00 rum (nachts) wurde bei mir die autoscheibe eingeschlagen und meine jacke geklaut. als ich zum auto kam da ich nach hause fahren wollte stand dort bereits die polizei..(1:20 uhr ca.)


    diese fragten ob das auto meins sei. mir wurde gesagt dass vor ca. 20 minuten jemand von den stadtwerken beim saubermachen dies bemerkt hätte und die polizei verständigt hat. diese kamen und hatten +-5 min vor meinem erscheinen einen abschlepper bestellt den sie aber wieder abbestellt hatten da ich nach hause fahren wollte mit dem auto.


    wie gedacht, wurde die anzeige 2 wochen später eingestellt und ich blieb auf den kosten für die scheibe + einbau sitzen. die polizei sagte dass keine weiteren kosten auf mich zukommen würden.



    nun habe ich heute einen brief erhalten vom polizeipräsidium in dem ich von land nrw dazu aufgefordert werde ca.130 € zu zahlen ( 40 € leerfahrtkosten + 90 € verwaltungsgebühr)


    der abschlepper wurde gerufen weil das auto eine gefahr für die öffentliche sicherheit darstellte und somit sichergestellt werden sollte. eine abschleppfirma wurde damit beauftragt und "bisher" sind 130 € kosten entstanden.


    nun verstehe ich nicht warum ich 90€ verwalrtungsgebühr zahlen soll. 40 € finde ich auch schon bisschen viel, nur das kann ja sein dass schon jemand losgefahren ist etc. die polizei hat einfach nur jemandem dem auftrag gegeben und will 90€ dafür..



    ist das normal oder kann man dagegen irgendwie vorgehen???


    danke und gruß

  • Nochmal zum mitmeißeln:


    Das Auto stellte in den Augen der Behörde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, weil die Scheibe kaputt war?

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • Zitat

    Original geschrieben von <registered>
    Das Auto stellte in den Augen der Behörde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, weil die Scheibe kaputt war?


    Sicher.
    Das sollte doch wohl allgemein bekannt sein, dass aufgebrochene oder selbst schlicht offenstehende Fahrzeuge von der Polizei sichergestellt werden (können).

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • direkt der erste satz:


    "Am 16.02.2008 war das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzechen xx-xx xx in Dortmund / Lünen xxxstr.1 ungesichert abgestellt und verursachte dadurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit."


    weiter "Das Fahrzeug musste sichergestellt und bis zur Abhlung amtlich verwahrt werden"



    hintere scheibe wurde eingeschlagen..das find ich ja noch ok..sonst könnte ja noch mehr geklaut werden...nur 90 € für 1 funkspruch?

  • Klar, würde hier jeder Polizist genauso machen.
    Könnten ja führerscheinslose Minderjährige einsteigen oder sich ne Oma am Fensterrahmen verletzen.
    Es ist ja eigentlich auch verboten, ein Auto nicht-abgeschlossen am Strassenrand abzustellen.
    Ein örtlicher "Blockwart" hat das auch immer überprüft und nach ein paar Tagen (Urlaub z.B.) abgeschleppt.


    Gibt halt schon Schikanen...

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Gibt halt schon Schikanen...


    Wenn jemand die Scheibe einschlägt um die Jacke zu klauen und danach jemand das nun offen dastehende Auto bspw. spasseshalber mit 5 Litern Milch flutet weil die Polizei es trotz Kenntnis nicht sichergestellt hat - dann wärst Du ganz sicher vorn dabei zu schreien dass die Polizei hier versagt hat.
    Also: Wo soll hier eine auch nur irgendwie geartete "Schikane" liegen?

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • a) Die Verhaltensweise der Polizei ist normal.
    b) Vorgehen nicht, aber vorbeugen.


    Du (TE) hast jetzt einen Grund für die Notwendigkeit von Kaskoversicherungen kennengelernt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    a) Die Verhaltensweise der Polizei ist normal.
    b) Vorgehen nicht, aber vorbeugen.


    Du (TE) hast jetzt einen Grund für die Notwendigkeit von Kaskoversicherungen kennengelernt.


    Die Kasko zahlt den Abschleppdienst in diesem Falle, oder wie darf ich das verstehen? :confused:

  • Imho zahlt die Kasko alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Einbruchdiebstahl entstanden sind. Aber vielleicht gibt es ja einen "Versicherungs-Fuzzi" bei TT, der sich da genau mit auskennt. Bin mir nicht mehr so sicher wie es bei mir war, Erstattung könnte auch über den ACE erfolgt sein.

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