U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung

  • Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    Auch schön.


    Warum befindet sich jemand, gegen den wegen fast 200 Einbrüchen ermittelt wird, noch auf freiem Fuß? :confused:


    Im Mittelpunkt des Strafvollzuges steht erklärtermaßen die Eingliederung von Tätern in die Gesellschaft. Ob dies bei einzelnen, verkommenen Randelementen wie in diesem Fall jemals möglich sein wird, wage ich zu bezweifeln.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Warum befindet sich jemand, gegen den wegen fast 200 Einbrüchen ermittelt wird, noch auf freiem Fuß? :confused:


    Weil U-Haft nur angeordnet werden kann wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Besteht insbesondere weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr wird es schon sehr schwer hier eine U-Haft argumentativ durchzubekommen, dann bleibt der potentielle Täter eben bis zum Urteil auf freiem Fuß.


    Hier wäre es daher eher angebracht zu hinterfragen warum es so lange dauert bis ein Strafverfahren überhaupt erstmal vor einem Gericht verhandelt und dann ggf. eine Strafe verhängt wird.


    Solange sich die Akten bei den Gerichten stapeln, es trotzdem keine neuen Richterstellen sondern eher noch Stellenstreichungen bzw. keine Neubesetzungen für ausgeschiedene Richter gibt wird sich an diesem Zustand allerdings in absehbarer Zeit auch nichts ändern,


    Ansonsten sind einige Postings hier aber auch schon wieder ganz tief aus der Stammtischkiste rausgekramt worden. Aber egal Hauptsache man kann irgendwie auf irgendwas eindreschen, trifft schon keinen Falschen...


    Das "härtere" Strafen weder abschreckend wirken noch irgendwie die Kriminalstatistik positiv beeinflussen sollte sich doch mittlerweile bis nach Bielefeld rumgesprochen haben. Auch hier ist es vielmehr der Zeitfaktor der sich hier positiv auswirken könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Weil U-Haft nur angeordnet werden kann wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Besteht insbesondere weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr wird es schon sehr schwer hier eine U-Haft argumentativ durchzubekommen, dann bleibt der potentielle Täter eben bis zum Urteil auf freiem Fuß.


    Bei einem jungen Täter mit Migrationshintergrund besteht keine Fluchtgefahr?


    Ich würde gerne einmal die Argumentation des Haftrichters hören!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Bei einem jungen Täter mit Migrationshintergrund besteht keine Fluchtgefahr?


    Nein, denn der Gesichtspunkt der "Ausländereigenschaft" oder auch ein Migrationshintergrund darf nicht isoliert betrachtet werden, hier kommt es immer auf eine Gesamtschau aller maßgeblichen Faktoren an.


    Sofern der Täter also einen festen Wohnsitz nachweisen kann, seine sonstigen sozialen Bindungen in DE liegen etc. pp. besteht bloß weil es evtl. ein türkischer Staatsbürger ist deswegen noch lange keine hinreichende Fluchtgefahr.


    Eine derartige Argumentation ist rechtlich nicht im Ansatz auch nur haltbar, insofern wird sich hier kein Richter die Finger dran verbrennen und auch im nicht juristischen Sinn ist so eine Auslegung der (weitesgehend unbekannten) sonstigen Umstände auch eher Stammtischniveau.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Was wird sich denn durch höhere Strafen ändern? Dass höhere Strafen im Ergebnis nichts ändern, sollte sich doch langsam rumgesprochen haben.




    Ehrlich gesagt habe ich bei Deinem Beitrag ein wenig Angst, aus welcher "Presse" Du Deine Erkenntnis ziehst. Du hast doch den Vorteil, ein Gericht in der Stadt zu haben. Statt auf Presseartikel zu vertrauen, würde ich Dir empfehlen, mal ein paar Strafverhandlungen zu besuchen. Ich habe Zweifel, dass Du Deine Meinung vom "Migrantenbonus" danach wirklich aufrecht erhältst...


    Es gibt eine Statistik vom BKA die genau das bestätigt. Ist leider so..


    Such mal nach dem Mehmet-Effekt. Nachdem Mehmet abgeschoben wurde ist die Kriminalitätsrate bei den Bürgern mit Migrationshintergrund massiv nach unten gegangen..

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Eine derartige Argumentation ist rechtlich nicht im Ansatz auch nur haltbar, insofern wird sich hier kein Richter die Finger dran verbrennen und auch im nicht juristischen Sinn ist so eine Auslegung der (weitesgehend unbekannten) sonstigen Umstände auch eher Stammtischniveau.


    Fakt ist:


    Er wurde beschuldigt, fast 200 Einbrüche begangen zu haben!
    Er wurde nicht in Gewahrsam genommen!
    Er hat nun einen Menschen bewusstlos geschlagen!
    Er hat versucht zu fliehen!


    Wie viel Ermessensspielraum hat denn eigentlich ein Richter in Deutschland?


    Edit: Yepp, ich hatte München und Bremen verwechselt!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!


  • Jetzt bitte nicht Ursache und Wirkung durcheinander schmeißen.


    Du hattest gefragt warum jemand mit "Migrationshintergrund" der verdächtigt wird 200 Einbrüche begangen zu haben nicht in U-Haft sitzt (denn dann hätte ja die aktuelle Tat nicht stattfinden können). Das wurde Dir dargelegt.


    Wo steht das das Opfer in Bremen getötet wurde (verwechselst Du da nicht den Fall aus München mit dem aus Bremen)?


    Wo steht das er vor dem Ermittlungsverfahren wg. den Einbrüchen fliehen wollte?


    Ja er hat sich nach der KV vom Tatort entfernt ist also vom Tatort direkt geflohen, dass hat aber rein gar nichts mit der Bemessung einer Fluchtgefahr im Sinne der U-Haft zu tun (erst recht nicht wg. der Einbrüche).


    Auch in diesem Fall kommt es nicht darauf an ob er sich vom Tatort entfernt hat, sondern ob er sich aktuell versuchen könnte dem Ermittlungsverfahren wg. Körperverletzung durch Flucht (ins Ausland) zu entziehen. Je nachdem wie sich die Situation also darstellt kann es daher durchaus sein, dass hier keine Fluchtgefahr gegeben ist, so dass der Täter bis zur Gerichtsverhandlung auch weiterhin auf freiem Fuß bleibt. Nicht schön und für viele sicherlich so erstmal nicht nachzuvollziehen, allerdings sind die (hohen) Hürden die wir in der BRD für die U-Haft haben durchaus berechtigt. Die Phase in der wir jeden erstmal wegsperren und dann später nachfragen hatten wir schon mal.


    Insofern kann man hier wieder nur drauf verweisen: Nicht die U-Haft bzw. deren Hürden sind das Problem, sondern es ist viel schlimmer, dass derartige Straftaten nicht zeitnah von den Gerichten verhandelt und abgeurteilt werden können. Wer erst 1-1,5 Jahre nach der Tat verurteilt wird hat (gerade als Jugendlicher/junger Erwachsener) keinen Bezug mehr von Strafe und Tat. Es wäre daher durchaus wünschenswert wenn wir hier das britische System hätten: Bei schwerer KV gibt es ein "Schnellverfahren" und ohne jede Diskussion oder Bewährung dann gleich eine Gefägnisstrafe.

  • Wenn es dort zum Prozess kommen sollte, wird der Verteidioger dann sinngemäß sagen, dass die armen Jungs mit schlechter Kindheit dafür nichts konnten, dass der freundlich auf Zigaretten angesprochene Herr einfach davon stürmt und oben auf der Straße in ein Auto rennt. :rolleyes:


    P.S.: Im Prozess hier in Berlin wird morgen das Urteil gesprochen. Ich wette jeden Betrag, dass es höchstens zu zwei Jahren Haft auf Bewährung kommen wird. Und nach den Herbstferien kann der Täter auf eine andere Schule gehen, als wäre nichts geschehen...

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