ZitatOriginal geschrieben von Braindead
Ich bestreite es auch nicht das hier ein affekt vorgelegen hat.
Wie kommst du darauf, dass die Tat im Affekt begangen wurde?
Lies mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Affekt#Recht_Deutschlands
Da ist die Rede von:
"tiefgreifenden Bewusstseinsstörung"
"Notwehrhandlungen"
"Notwehrexzess"
"sthenische Affekte wie Zorn"
Alle diese Punkte sind in diesem Fall doch nicht gegeben, oder?
Diese Bande hat ja zunächst schon grundlos auf den betrunkenen, auf einem Stuhl sitzenden Jugendlichen eingeschlagen. Als dann der Freund zur Hilfe kam, haben sie ihn getötet.
Fazit: In Deutschland kann man in der Gruppe einen Menschen totprügeln, und kommt am Ende mit einer Bewährungsstrafe oder 2 Jahren Knast davon. Oder man flieht ins Ausland, dann bleibt es sogar straffrei. ![]()