Widerrufsrecht

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Wenn du wüsstest :D


    Werde morgen das Az mal raussuchen; auch wenn du es im Netz oder bei Juris ggf. nicht finden wirst, da es ein amtsgerichtliches Urteil ist.


    Gericht: AG Elmshorn
    Entscheidungsdatum: 02.06.2005
    Aktenzeichen: 50 C 60/05
    Dokumenttyp: Beschluss

    Normen: § 312d Abs 3 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG


    Einstweilige Verfügung gegen einen Mobilfunkanbieter auf Unterlassung einer negativen Schufa-Meldung nach Widerruf eines Mobilfunkvertrages in Form eines Fernabsatzvertrages



    Orientierungssatz


    2. Zwar ist nach dem Wortlaut des § 312d Abs. 3 BGB vorliegend das Widerrufsrecht des Verbrauchers durch die Ingebrauchnahme erloschen. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift kommt aber eine teleologische Reduktion des § 312d Abs. 3 BGB dahin in Betracht, dass diese Vorschrift nur bei unteilbaren Dienstleistungen gilt, während bei teilbaren Dienstleistungen, wie vorliegend gegeben, ein Widerrufsrecht für die Zukunft erhalten bleibt. Dieses hätte der Verbraucher wirksam ausgeübt und wäre damit zur Zahlung der streitigen Rechnungen, die den Zeitraum nach dem Widerruf betreffen, nicht verpflichtet.

    Jurist (Univ.)

  • soeren...
    Interessantes Urteil, sicher nicht unumstritten, aber verbraucherfreundlich, bin gespannt ob sich diese Ansicht durchsetzt.
    Maulbeere:
    Das sollte genau so funktionieren, wie du dir das vorstellst!

  • Also einfach mal die Suche benutzen, wurde doch schon zigmal hier erwaehnt und zitiert mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertraegen. Und ein Amtsgericht hat sowieso nichts zu sagen. Aber ein BGH-Urteil schon. Das ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber immernoch rechtlich fuer die Auslegung der BGB-Vorschrift bindend. Und wie immer ist es nicht einfach zu finden, da es im Fall eigentlich nicht um das Widerrufsrecht geht, sondern um die rechtliche Stellung des Postboten als Ueberbringer.
    Was meint ihr warum selbst auch t-mobile oder Vodafone kurz angeschaltete Karten wieder zuruecknehmen, aus reiner Kundenfreundlichkeit? Sicher ist das bei 1&1 etwas problematischer. Aber nicht jeder kennt sich halt aus mit dem Widerrufsrecht....

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von Maulbeere
    Kann ich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, obwohl ich den Handykarton bereits geöffnet habe und das Handy benutzt habe?


    Wenn ja, reicht es aus, per E-Mail zu widerrufen und anschließend das gerät an 7 Mobile wieder zurückzuschicken?


    Bekommt man bei Widerruf dann sein gesamtes Geld zurück? (Gerätepreis lag bei ca. 170 Euro + 10 Euro Verand).


    In dem Paket sollte ein Warenrücknahmeschein beiliegen, mit dem Du das Gerät innerhalb von 14 Tagen zurück schicken kannst. Lass Dir bei der Post bestätigen, dass das Paket abgegeben wurde, damit Du einen Nachweis hast, falls das Paket auf dem Transportweg verloren gehen sollte.


    Ob es genutzt wurde oder nicht, ist egal. Wichtig ist nur, dass der komplette Lieferumfang zurück geschickt wird und es keine Beschädigungen o.ä. gibt.


    Erstattet wird nur der Gerätepreis. Versandkosten werden nicht erstattet.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Erdenbewohner
    Ob es genutzt wurde oder nicht, ist egal.
    Versandkosten werden nicht erstattet.


    kannst Du diese beiden Aussagen mit ein paar §§ aus dem BGB belegen?


    Danke, Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Also einfach mal die Suche benutzen, wurde doch schon zigmal hier erwaehnt und zitiert mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertraegen.


    Die Prozesssituation ist aber natürlch für den Kunden, wenn er aus dem Vertrag raus will und widerruft schon recht günstig.


    Will der Provider Zahlung muss er den Verbraucher verklagen und wird sich im Regelfall schwer tun.


    Dumm ist nur, wenn man
    a) die Rufnummer reinportiert hat und wieder mitnehmen will
    ODER
    b) der Anbieter einen Schufa-Eintrag wegen Nichtzahlung eintragen lässt. Aber genau darauf bezieht sich das Urteil vom AG Elmshorn und sagt, dass der Provider dass in derartig streitigen Situation bis zur Klärung in der Hauptsache (Entscheidung über die Zahlungsklage gegen den Verbraucher) keinen solchen Eintrag veranlassen darf.

    Jurist (Univ.)

  • Genau, dann bekommt man einen Schufa Eintrag... Ach was, den Verein kann man sowas von vergessen, dort werden Einträge einfach gelöscht oder auch nicht, je nach Tagesform.
    Ich habe mir letztens eine Auskunft eingeholt und dort stand meine Autofinanzierung drin. Als ich sagte, dass die doch schon lange zuende ist, wurde die Eintragung prompt gelöscht.
    Die Aussgae der Schufa ist daher vollkommen unverbindlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Also einfach mal die Suche benutzen, wurde doch schon zigmal hier erwaehnt und zitiert mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertraegen. Und ein Amtsgericht hat sowieso nichts zu sagen. Aber ein BGH-Urteil schon. Das ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber immernoch rechtlich fuer die Auslegung der BGB-Vorschrift bindend. Und wie immer ist es nicht einfach zu finden, da es im Fall eigentlich nicht um das Widerrufsrecht geht, sondern um die rechtliche Stellung des Postboten als Ueberbringer.
    Was meint ihr warum selbst auch t-mobile oder Vodafone kurz angeschaltete Karten wieder zuruecknehmen, aus reiner Kundenfreundlichkeit? Sicher ist das bei 1&1 etwas problematischer. Aber nicht jeder kennt sich halt aus mit dem Widerrufsrecht....


    meinst du das hier? BGHZ 160, 393


    Gericht: BGH 3. Zivilsenat
    Entscheidungsdatum: 21.10.2004
    Aktenzeichen: III ZR 380/03
    Dokumenttyp: Urteil


    Leitsatz


    1. Wird bei Vertragsschluß oder -anbahnung ein Bote beauftragt, der zwar dem Verbraucher in unmittelbarem persönlichen Kontakt gegenübertritt, jedoch über den Vertragsinhalt und insbesondere über die Beschaffenheit der Vertragsleistung des Unternehmers keine näheren Auskünfte geben kann und soll, steht dies der Annahme eines Fernabsatzvertrages nicht entgegen.


    2. Beauftragt der Unternehmer die Deutsche Post AG mit der Einholung der Unterschrift des Verbrauchers unter das Vertragsformular im Wege des Postident 2-Verfahrens, liegt der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln vor, da der mit der Ausführung betraute Postmitarbeiter keine Auskünfte über Vertragsinhalt und -leistung geben kann und soll.


    Das betrifft aber nur die Frage, ob generell Fernabsatzrecht Anwendung findet und sagt nix über die Frage, ob es nach Ingebrauchnahme erlischt.

    Jurist (Univ.)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Die Aussgae der Schufa ist daher vollkommen unverbindlich.


    Was willst du uns damit in Bezug auf die hier diskutierte Einstweilige Verfügung gegen einen Mobilfunkanbieter auf Unterlassung einer negativen Schufa-Meldung nach Widerruf eines Mobilfunkvertrages in Form eines Fernabsatzvertrages sagen?

    ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!