Frage zum Ebay kauf

  • Ein Bekannter hat sich bei Ebay ein gebrauchtes Handy bei Ebay gekauft und für ein paar Sekunden eingeschaltet und ein paar Sekunden telefoniert.Aber das Handy gefällt dem Bekannten nicht nun will er das Handy dem Verkäufer zurückgeben der Gewerblicher Verkäufer ist.


    Aber der Verkäufer verweigert das Rückgaberecht weil der Bekannte das Handy einige Sekunden gebraucht hat,darf der Verkäufer das Rückgaberecht verweigern,wenn das Handy einige Sekunden gebraucht wurde?

  • Klinke mich mal ein,


    ich hatte mal was ähnliches.


    Ich glaube, es besteht kein Rückgaberecht mehr, sobald das Handy sich über die Sim-Karte eingebucht hat!


    Sollten aber andere Leute hier genauer wissen...


    Gruß Myake

  • Naja gebraucht ist gebraucht, wenn ich mir z. B. jetzt ein ich sag mal 7er kaufe und beim Händler vom Hof rolle, umdrehe und wieder rauf fahre und zurückgeben will, weil er mir doch nicht zusagt, bekomme ich auch nicht die komplette Summe wieder ;)


    Also ich weis es nicht 100% aber ich denke er muß das nicht zurücknehmen.


    Würde mich trotzdem mal interessieren ob das geht oder nicht mit der Rückgabe :)

    enjoy the little things ....

  • Nur weil er das Handy für einige Sekunden gebraucht hat kann der Händler den Widerruf sicherlich nicht verweigern, wenn ohne Gebrauch ein Widerrufsrecht eingeräumt würde...
    Sagte mal der Schuhändler, die Schuhe kann man nicht zurückgeben, denn die seien ja getragen.....
    Woher weiss der Händler eigentlich, dass mit dem Handy telefoniert wurde?

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Egal, wenn es nicht Stunden waren, die er telefoniert hat, gilt das Fernabsatzgesetz.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Hat er nur ein Gerät gekauft und mit einer davon unabhängigen SIM Karte telefoniert?
    dann sollte innerhalb der entsprechenden frist aus dem fernabsatzgesetzt die rückgabe auf jeden fall möglich sein.
    wenn das handy allerdings mit vertrag war und dieser schon zum telefonieren gebraucht wurde, sieht es wohl nicht so gut aus für deinen kumpel :rolleyes:

  • Re: Frage zum Ebay kauf


    Zitat

    Original geschrieben von Berndlickt
    ,darf der Verkäufer das Rückgaberecht verweigern,wenn das Handy einige Sekunden gebraucht wurde?


    Wenn es tatsächlich und ehrlich nur ganz kurz angeschaltet und überprüft wurde, dann darf der Händler eine Rückgabe nicht verweigern.
    Denn der Sinn der ganzen Regelungen im Fernabsatz ist ja, dass der Käufer die Ware zuhause genauso in Augenschein nehmen darf wie er es im Laden getan hätte. Dazu gehört natürlich auch ein kurzes Ausprobieren. Wobei es genau das sein muss: Ausprobieren - nicht richtig in Gebrauch nehmen, also länger nutzen.
    Das gilt natürlich nur bei einem gewerblichen Händler - und auch nicht bei Handyverträgen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Re: Frage zum Ebay kauf


    Zitat

    Original geschrieben von Berndlickt
    Ein Bekannter hat sich bei Ebay ein gebrauchtes Handy bei Ebay gekauft


    Das Handy war doch schon gebraucht, so wie ich das verstehe. Von daher sollte das doch kein Problem sein, wenn man es kurz testet, bzw. die Sprachquallität etc. Wenn man bei einem Neugerät unter 60Sekunden Telefonierdauer bleibt, bzw. maximal eine Sms verschickt hat, kann man das gerät auch ohne weiteres zurückgeben.
    Da dies ein Gebrauchtgerät ist, sollte der Verkäufer erstmal beweisen können, dass so lange telefoniert wurde, da ja wahrscheinlich auch schon vorher damit telefoniert wurde.
    Von einem großartigen Wertverlust kann man hierbei ja nicht reden, und ein Händler sollte ja auch ein 14Tägiges Rückgaberecht nicht ausschließen.


    Gruß

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