Ein Bekannter hat sich bei Ebay ein gebrauchtes Handy bei Ebay gekauft und für ein paar Sekunden eingeschaltet und ein paar Sekunden telefoniert.Aber das Handy gefällt dem Bekannten nicht nun will er das Handy dem Verkäufer zurückgeben der Gewerblicher Verkäufer ist.
Aber der Verkäufer verweigert das Rückgaberecht weil der Bekannte das Handy einige Sekunden gebraucht hat,darf der Verkäufer das Rückgaberecht verweigern,wenn das Handy einige Sekunden gebraucht wurde?