Widerrufe O2 Genion Vertrag

  • Hallo,
    ich habe online einen Genion S Vertrag bestellt und möchte diesen widerrufen.


    Den Widerrufe kann ich ja per E-Mail schicken, aber was ist mit der Sim-Karte? Muss ich diese zurück schicken? Die Karte ist noch nicht gekommen, wäre es das klügste, einfach die Annahme zu verweigern?

  • Re: Widerrufe O2 Genion Vertrag


    Zitat

    Original geschrieben von MaxMensch
    Die Karte ist noch nicht gekommen, wäre es das klügste, einfach die Annahme zu verweigern?


    Ja.

  • Per E-Mail, damit es schnell geht und zusätzlich noch per Fax und den Empfangsbericht aufheben. Dann nochmal nach ein paar Tagen telefonisch nachfragen, ob der Widerruf angekommen ist.
    Wenn nicht, kann man über ein Einschreiben nachdenken. Zwei Wochen sind lang, da muß man sich nicht stressen.

  • Re: Re: Widerrufe O2 Genion Vertrag


    Zitat

    Original geschrieben von MaxMensch
    Die Karte ist noch nicht gekommen, wäre es das klügste, einfach die Annahme zu verweigern?


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Ja.



    Und wenn dann die Karte unterwegs weggkommt, jemand mit seinem Namen unterscheibt und die SIM aktiviert hat man erstmal ein Problem... :rolleyes:


    Karte annehmen ist immer der richtige Weg. Es liegt ja in jedem Fall ein Retourenschein bei, mit dem man die SIM zurücksenden kann. Dann hat man auch etwas in der Hand, weil die Post das entsprechend abstempelt. Passiert das innerhalb der 14 Tage ist überhaupt kein weiterer Widerruf notwendig.

    ~done~

  • Re: Re: Re: Widerrufe O2 Genion Vertrag


    Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Und wenn dann die Karte unterwegs weggkommt, jemand mit seinem Namen unterscheibt und die SIM aktiviert hat man erstmal ein Problem... :rolleyes:


    Und wo ist das Argument? Prinzipiell kann ein Paket immer beim Versandunternehmen gestohlen werden, bevor es überhaupt in die Nähe des Empfängers gekommen ist oder wenn er es selbst wieder zurückschickt.
    Viele Versandunternehmen empfehlen -bei einem Widerruf vor Erhalt der Ware- die Annahme zu verweigern- schon weil es dann in der Regel günstiger für sie wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Und wo ist das Argument? Prinzipiell kann ein Paket immer beim Versandunternehmen gestohlen werden, bevor es überhaupt in die Nähe des Empfängers gekommen ist oder wenn er es selbst wieder zurückschickt.
    Viele Versandunternehmen empfehlen -bei einem Widerruf vor Erhalt der Ware- die Annahme zu verweigern- schon weil es dann in der Regel günstiger für sie wird.


    Annahme verweigert = Annahmeverzug


    Paket annehmen und zurücksenden = Kunde auf der sicheren Seite, weil was schriftliches in der Hand.



    Wie beweist du einen Annahmeverweigerung, wenn du nichts in der Hand hast, das Unternehmen aber einen unterschriebenen Vertrag hochhält? Da geht das hick hack nämlich schon los.
    Aber warum sollte man es sich auch einfach machen, wenns auch kompliziert geht :rolleyes:

    ~done~

  • Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Wie beweist du einen Annahmeverweigerung, wenn du nichts in der Hand hast, das Unternehmen aber einen unterschriebenen Vertrag hochhält? Da geht das hick hack nämlich schon los.


    Ähm, es geht um einen online bestellten Vertrag -sonst wäre wohl auch wenig mit Widerrufsrecht-, da hat o2 keinen unterschriebenen Vertrag. Mal abgesehen davon
    muss doch auch erstmal die Ware bzw. Widerrufsbelehrung beim Besteller angekommen sein, damit die Widerrufsfrist überhaupt beginnt. Außerdem geht der Widerruf auch vorab per e-mail an o2.


    Zitat


    Aber warum sollte man es sich auch einfach machen, wenns auch kompliziert geht :rolleyes:


    Eben mein reden ;)

  • Ich hatte vor wenigen Wochen auch einen Vertrag online abgeschlossen (an einem Sonntag) Nur 1 Tag später brachte ein Konkurrent ein unschlagbares Angebot raus und ich wollte diesen Vertrag dann nicht mehr. Also schrieb ich am Monatg an o2, dass ich den Vertrag storniere. Als Antwort bekam ich, dass das Paket schon auf dem Weg zu mir ist und ich es einfach ablehnen soll. Hab dies auch am nächsten Tag getan und der Vertrag ist nicht zu stande gekommen.

    chrischros


    Suche die Nr. 78255663 als Prepaid. Vorwahl und Netz ist egal. Angebote als PN an mich.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Ähm, es geht um einen online bestellten Vertrag -sonst wäre wohl auch wenig mit Widerrufsrecht-, da hat o2 keinen unterschriebenen Vertrag. Mal abgesehen davon
    muss doch auch erstmal die Ware bzw. Widerrufsbelehrung beim Besteller angekommen sein, damit die Widerrufsfrist überhaupt beginnt. Außerdem geht der Widerruf auch vorab per e-mail an o2.


    Ok, also nochmal zum mitschreiben. ;)


    Kunde bestellt Handyvertrag bei o2online.de --> Vertrag mit SIM geht zu Hermes --> Hermes bringt Paket zu Kunden --> Kunde verweigert Annahme.


    Das wäre der Werdegang wie ihn einige hier favorisieren.


    Wenn jetzt der Zusteller (oder eine andere in irgendeiner Form beteiligte Person) jetzt das verweigerte Paket nimmt, den Vertrag im Namen des Bestellers unterschreibt und die SIM aktiviert, kann er munter drauflos telefonieren.
    Das dicke Ende kommt dann mit der ersten Mobilfunkrechnung, die der ahnungslose Kunde bekommt. Und dann geht das Geheule los, á la "ich hab doch die Annahme verweigert". Dann das ganze Brimborium von wegen eidesstattliche Versicherung an Anbieter, Rechnungsbetrag zurückbuchen, etc.


    Warum also als Kunde nicht gleich auf Nummer sicher gehen und das Paket annehmen? Ihr geht doch sonst alle auch keine unnötigen Risiken ein.
    Wenn ihr das Paket annehmt und wieder zur Post bringt, hat jeder Kunde etwas schriftliches in der Hand, sollte es dann zu Komplikationen kommen und kann den ganzen Ärger von Anfang an vermeiden.

    ~done~

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