Rechtsfrage - Vorgehen bei einem Mahnbescheid

  • Zitat

    Original geschrieben von tobias2k
    Wieso hast du eigentlich nicht den Käuferschutz von Ebay bemüht?


    Bis Februar diesen Jahres waren Einkäufe bei Ebay mit bis zu 500 Euro versichert. Hoch genug also, um deinen Schaden zu decken. Einen Selbstbehalt (25 Euro waren es imho) gibts natürlich, dafür hättest du aber auch nicht den Ärger am Hals gehabt.


    das ist auch fast Betrug! Ich renne nun schon seit 5 Monaten einer Erstattung durch den Käuferschutz hinterher. Ich habe zwei Artikel auf einmal in einer Auktion gekauft. Erstattet wurde mir bisher aber nur das Geld (abzgl. der EUR 25,-) für einen Artikel. Ansonsten kommt nur "wir haben das weitergeleitet".


    Kann man da evtl. noch anders Druck machen?



    Grüße

  • In der Hinsicht verhält sich der Käuferschutz von Ebay nicht anders, als jede andere Versicherung. Wenn es um Schadensregulierung geht, versuchen viele Versicherungen die Zahlung irgendwie zu reduzieren oder möglichst lange hinauszuzögern.
    Mit entsprechender Hartnäckigkeit wirst du aber sicher zu deinem Ziel kommen.

  • Den Ebay-Käuferschutz habe ich bemüht.
    Allerdings muss ich dich korrigieren.
    500,- Euro gab es nur für eine Zahlung via Paypal, ich habe aber via Überweisung gezahlt, also gibt es nur Käuferschutz bis 200,- Euro.
    Abzüglich der 25,- Euro "Gebühren" bleiben mir also 175,- Euro.


  • Moin,


    kannst Du mir da ne gute Url sagen? Ich lande immer nur auf Seiten von Anwälten.. .


    greetz

  • Ich hab noch mal ne Frage:
    Ich habe jetzt im Mahnverfahren den Antrag auf den Erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt.
    Nun hat sich aber der Antragsgegner bei mir gemeldet und sich zu einer Ratenzahlung bereit erklärt.
    Gibt es eine Möglichkeit, den Erlass auf einen Vollstreckungsbescheid auszusetzen oder ähnliches?

  • Ich würde mir, bevor ich nur einen Gedanken an einen Abbruch des Verfahrens verschwenden würde, die Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich incl. sämtlicher Details (Rechtsgrund, Angaben zur Person, Ratenhöhe, Anzahl der Raten, Zahlungsart usw.) geben lassen.


    Dann könnte man, sollte sich der Schuldner nicht dran halten, direkt aus dieser Urkunde gegen ihn vorgehen ohne lange Klärung der Vorfragen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich hatte mal eine ähnliche Situation: Der Schuldner hatte irgendwann eingesehen, dass es für ihn besser ist, wenn er in Raten zahlt, als wenn er wegen ca.1000€ die Hosen runter lassen müsste. Die Ratenzahlungen sind dann noch zweimal ins Stocken geraten und da hat das Winken mit dem Vollstreckungsbescheid Wunder gewirkt. :D
    Dass Du einen Vollstreckungsbescheid hast, bedeutet ja noch nicht zwangsläufig, dass Du auch vollstrecken musst (oder irre ich mich da?).

    Vertrauensliste: #1, #2

  • Zitat

    Original geschrieben von yogibear
    Dass Du einen Vollstreckungsbescheid hast, bedeutet ja noch nicht zwangsläufig, dass Du auch vollstrecken musst (oder irre ich mich da?).


    ja das ist richtig.
    Wobei ich mir nicht sicher bin ob dies nicht in irgendeinem Schuldnerregister vermerkt wird. Soweit ich weiss ist ein "nichtwidersprochener Mahn/Vollstreckungsbescheid" im System gespeichert und kann von Auskunfteien/Schufa? abgefragt werden. Es sieht natürlich nicht toll aus wenn soetwas drin steht. Daher hört man eigentlich oft die Empfehlung dem Bescheid zu widersprechen und dann eine Lösung zu finden. Würde mich freuen wenn evtl. jemand etwas hierzu sagen kann der sich mehr damit auskennt.



    Grüße

  • Richtig, der Vollstreckungsbescheid ist der Titel, aus dem du mittels des Gerichtsvollziehers 30 Jahre lang vollstrecken kannst, aber natürlich nicht musst ;)

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Richtig, der Vollstreckungsbescheid ist der Titel, aus dem du mittels des Gerichtsvollziehers 30 Jahre lang vollstrecken kannst, aber natürlich nicht musst ;)


    Korrekt.


    OT:
    Dieser Thread ist eine konkrete Rechtsberatung. Dafür gibt es Rechtsanwälte. Bei so einem Streitwert ist da auch nicht teuer und muss letztlich eh vom Gegner getragen werden (bei Obsiegen, was hier ja recht klar ist).
    Gerade im Vollstreckungsrecht gibt es 1000 Fallstricke - wenn man sich da durch eine Forum im Internet (dazu noch eine Telefon-Forum) beraten lässt ist das Risiko sehr sehr hoch einen Fehler zu machen und nicht mehr an sein Geld zu kommen ...

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