Auch wenn Du es nicht verstehst, der Händler darf die 60 EUro nur für eine Abnutzung berechnen, weil ich das Gerät schliesslich benutzt habe.
Aber Ihm stehen die 60 Euro nicht zu wenn ich es zurück bekomme!!!!!!
Denn eine Reklamtion darf keine kosten verursachen, und wenn doch, muss der Händler mich darauf hinweisen.
Oder willst Du mir sagen, das Prüfen ist innerhalb der Garantiezeit kostenpflichtig.
Ausserdem ist das Gerät immer noch defekt, der Händler hat gelogen!