Händler verweigert Tausch - hält sich nicht an Absprache

  • So war beim Anwalt, allerdings schon 30 Minuten früher, er hat den Händler ein Fax rübergeschickt. Dann bin ich mal gespannt.


    Aber mit dem vorbeifahren hat bei mir schon was gebracht und schiss hatte der Händler auch.


    Notebook für 1800 Euro defekt, Display ging nicht an.


    Ich angerufen, er ja wir tauschen aus, kommen Sie vorbei.


    Ich vorbei gekommen, er gut dann schicke ich das jetzt ein.


    Er wollte sich an sein Wort nicht mehr erinnern.


    Als ich Ihm dann die passenden Sätze gesagt habe und es ungelogen mittlerweile 20 Mitarbeiter da standen und ich trotzdem weiter hin unbeeindruckt war und Ihm meine Meinung gegeeigt habe und Ihm gesagt habe ich gehe hier nicht weg ohne Notebook, schliesslich sind es hin un zurück 600 km.


    Und er gemerkt habe das ich ernst mache, hat er eins rausgegeben!


    Es ist übrigens ein sehr bekannter Notebook Lieferant der am billigsten ist ;)


    Daher war meine Erfahrung sehr positiv. Am Ende meinte er, es hat ein neuer Mitarbeiter gesagt, der hat das jetzt zugegeben, da der Typ sich aber am telefon mit Namen gemeldet hat, wusste ich, dass ist nur eine Billige Ausrede!


    Daher, manchmal bringt das was. Aber reklamtionen sind leider immer mit Ärger versehen. Meine Erfahrung. Wahrscheinlich weil ich zu freundlich am Anfang bin, und der Händler meint, mit dem kann ich es machen!

  • Der Händler verlangt eine Minderung von 60 Euro, mein Anwalt sagt ich muss zustimmen, weil das Gerät benutzt wurde.


    Sag mal spinne ich hier?

  • Du kannst das Teil zuhause prüfen wie es ein Käufer im Geschäft prüfen würde. Zum Beispiel installiert wohl kaum einer im Geschäft irgendeine Software etc pp.
    Die Frist heißt nicht, daß man 14 Tage rumspielen kann, um zu einer Kaufentscheidung zu gelangen....

  • Willkommen in der Deutschen Rechtsprechung :rolleyes:
    (SCNR)

    Zitat

    ich war erstaunt, er meinte 100%iger Sieg!

    Soviel übrigens dazu... ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Wie lange hattest Du das Gerät effektiv in Gebrauch? Wie viele Minuten wurde telefoniert wie viele SMS geschickt? Das ist von entscheidener Bedeutung.


    Grds. kann eine Wertminderungsforderung des VK schon gerechtfertigt sein wenn das Gerät "wie ein Besitzer" in Gebrauch genommen und nicht nur kurz getestet wurde.

  • Das ist doch lächerlich. Ich habe das Gerät ausgepackt. Erst mal 8 stunden geladen. Dann habe ich telefoniert, und das mit dem Lautpsrecher gemerkt. Ein Firmware Update gemacht und gesamt dann ca. 40 Minuten telefoniert und keine SMS geschrieben!


    Der Händler schrieb mir, dass er das Geärt 2x 15 minuten getestet hat. Und das Gerät mehre Stunden mit Maschinen im Einstaz war!


    Ich finde das zweite ist eine Minderung und nicht meins!

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    Ein Firmware Update gemacht


    Eigentlich bedeutet das ja das du Veränderungen am Gerät vor genommen hast.
    Ich weiß garnicht ob dann das Fernabgabegesetz überhaupt noch greift.

  • Persönlich magst Du das evtl. als lächerlich empfinden, aber das ist nun mal geltendes Recht von daher ist bei 40 Minuten Telefonie eine Forderung nach Wertminderung völlig ok. Ob es nun gerade 60 € sein müssen oder ob da nicht auch 50 € reichen darüber kann man sich streiten.


    Die Vorschriften zum Fernabsatz sollen dem Verbraucher die Möglichkeit geben die Ware so zu testen wie im Laden, nicht mehr und nicht weniger. Zeig mir mal einen Shop bei dem Du vor dem Kauf mit dem Wunschgerät 40 Minuten telefonieren darfst. Man muss da auch die Händlersicht sehen: Er hat dort nun ein Gebrauchtgerät liegen was er nicht mehr als Neuware verkaufen darf.


    Davon ab steht es Dir ja immer noch frei auf den Widerruf zu verzichten und das Gerät reparieren zu lassen. Dann musst Du zwar ca. 4 Wochen warten, hast danach aber hoffentlich ein voll funktionsfähiges Gerät und keinen Abzug wg. der Wertminderung aufgrund des Widerrufs.

  • Naja die behaupten aber das Gerät hat keinen defekt. Das heir aber fast jeder ausser ein Asus Fan, ein P750 hat wo die Lautpsrecher nicht in Ordnung sind, wird das wohl nichts oder. Scheint normal zu sein, das bei kleinster Lautstärke der Lautsprecher üversteuert. Oder was meint Ihr?


    Naja, aber die haben das Gerät noch viel Stärker benutzt und das in der E-Mail bestätigt! Habe ich denn keine Rechte! Die haben 30 Min telefoniert und Maschinentest gemacht und wahrscheinlich noch Kratzer hinterlassen!

  • Jetzt driftet das ganze doch in Spekulationen ab "wahrscheinlich Kratzer hinterlassen"


    ChickenHawk hat hier doch mehr als verdeutlicht was Du tun kannst: 60 € Zahlen oder Gerät wieder nehmen.


    Gruß


    Dreamsleeper

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