Handyfreak22: Du kannst die Füße wohl auch nicht stillhalten?
In diesem Fall aber gar nicht schlecht, denn nachdem, was ich bisher gelesen habe solltest du schleunigst deinen RA verlassen.
Nach meiner Sicht geht es hier um einen Rücktritt vom Kaufvertrag in Folge Mangelhaftigkeit der Kaufsache (und nicht um einen Widerruf nach fernabsatzrechtlichen Vorschriften). Immherin hast du das Gerät zum Verkäufer zurückgeschickt mit der Bitte um Nachlieferung eines mangelfreien Geräts.
Sollten die Vss. des Rücktritts hier vorliegen (z.B. Nacherfüllung in der Alternative der Nachlieferung zu Unrecht vom VK abgelehnt, nicht in angemessener Zeit nacherfüllt, Nacherfüllung verweigert, erheblicher Sachmangel), was dein RA ja sicherlich geprüft hat, dann wird der Kaufvertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgestaltet. Kraft dessen sind die empfangenen Leistungen herauszugeben.
Du haftest in diesem Wege auch für Verschlechterungen der Kaufsache. Wenn man eine solche hier bejahen möchte trotz des kurzen Gebrauchs, ist eine Haftung auf Wertersatz trotzdem ausgeschlossen, vgl. § 346 II Ziff. 3 BGB, da die Verschlechterung hier auf der bestimmungsgemäßen Erstinbetriebnahme der Kaufsache beruht.
Zwar bist du parallel dazu auch zur Herausgabe / Wertersatz für gezogene Nutzungen (hier i.d.F. von Gebrauchsvorteilen) verpflichtet, da kommt man bei einem solchen Gerät aber in der Woche höchstens auf ein paar wenige Euro, nicht auf einen Betrag von 60€.
Auch wenn man in deinem Vorgehen einen fernabsatzrechtlichen Widerruf sieht, muss nicht automatisch eine Pflicht zum Wertersatz bestehen. Zwar haftet der Käufer dort evtl. "verschärft" auch für Verschlechterungen der Kaufsache in Folge bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme. Das gilt aber nur dann, wenn der Käufer erstens bis spätestens bei Vertragsschluss über diese Rechtsfolge aufgeklärt worden ist und zweitens ihm bis dahin eine Möglichkeit aufgezeigt worden ist, den Eintritt dieser Rechtsfolge zu vermeiden.
Dies wird in der Praxis vom Unternehmer häufig vergessen.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Widerruf funktioniert nur wenn Du das Gerät nur getestet aber nicht wirklich in Gebrauch genommen hast. Wenn Du das Ding jetzt schon 1 Woche im Einsatz hattest bevor der Mangel aufgetreten ist kannst Du nur über die Sachmängelgewährleistung an den Händler herantreten.
Kannst du diese Äußerung belegen?