Jamba-Versicherung - Notebook gestohlen - Jamba verweiger die Schadensregulierung

  • Moin Jungs,


    vor einiger Zeit wurde mir mein Notebook auf folgender art und weise gestohlen:


    Ich saß an einer Bushaltestelle, Notebook in einer Notebooktasche stand neben mir, habe nebenbei Zeitung gelesen,


    ca. 2-3min bevor der Bus kam, hat sich die Haltestelle etwas gefüllt, als der Bus dann kam und ich nach meiner Tasche griff war diese nicht mehr da, habe natürlich gleich die Haltstelle und umgebung wie blöd nach jemanden mit der Tasche abgesucht, leide r vergebens..


    Anzeige bei der Polizei aufgegeben, und Diebstahl bei Jamba gemeldet, di ehaben mir alle nötigen Formulare geschickt, hab ich ausgefüllt und zurückgesendet.


    Nun schreiben die mir zurück, das dieser Schadensfall nicht reguliert werden kann, da ich das Notebook bzw. die Tasche nicht am Körper getragen habe..


    Als ich die Versicherung im Saturn abgeschlossen habe, wurde Sie mir angeboten mit Deckung bei jeglichem Diebstahl.


    Ich komm mir nun ehrlich gesagt etwas verarscht vor, denn wenn der Diebstahl nur zählen würde, wenn ich die Tasche am Körper hatte, wäre es ja schon ein "Überfall" - oder?



    Hat schon jemand erfahrungen mit Jamba gemacht?


    Habe schon mit der Hotline telefoniert, diese sagte mir ich solle bitte schriftlich widerspruch einlegen.


    Habt ihr Tipps oder Vorschläge wie ich da am besten vorgehen soll?


    ansonsten schonmal ein schönes wochenende


    mfG
    afa2006



    P.S.


    Bitte unterlasst kommentare wie z.b. merkt man das nicht?! deine Schuld, du hast nicht hingeguckt oder so..

  • Wenn Du die Tasche am Körper getragen hättest, wäre es ja Raub und kein Diebstahl! Was sind das für Spacken bei Jamba?! :confused:

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Die Tasche lehnte doch sicher an deinem Bein oder? Dann wäre sie doch am Körper gewesen...

  • Re: Jamba-Versicherung - Notebook gestohlen - Jamba verweiger die Schadensregulierung


    Zitat

    Original geschrieben von afa2006
    Bitte unterlasst kommentare wie z.b. merkt man das nicht?! deine Schuld, du hast nicht hingeguckt oder so..


    Was steht denn dazu in deinen Versicherungsunterlagen? Am Flughafen sagen die ja auch immer durch, dass man sein Gepäck nicht unbeaufsichtigt lassen soll. Und das ist an einer Bushaltestelle ja vermutlich dasselbe. Musst halt mal genau schauen, was dazu in deinen Unterlagen steht.


    Dass der Heini, der dir die Versicherung angedreht hat, gesagt hat, dass alles eingeschlossen sei, ist ja mal wieder die typische Null-Ahnung-Hauptsache-Abschluss-gemacht-Masche der Provisionsgeier. :rolleyes:

  • Ich verlinke mich und den passenden Thread zu dem Thema, worin erläutert ist, warum es sowas wie "zahlt in allen Fällen" sowieso nicht gibt, und erst recht nicht für eine Prämie von 3 Euro pro Jahrzehnt.


    Klick

  • Naja aber ich denke das die Tasche nicht unbeaufsichtigt stand, sondern, wie von n3o verdeutlicht, an seinem Bein lehnte. War ja bestimmt so.


    Aber naja.... so ist das halt mit Versicherungen, gerade wenn Jamba dransteht....

  • ja aber wie kann ich den dagegen vorgehen? weiß da jemand was oder hats schonmal durchgemacht?


    die können doch dann jedem so eienne scheiss erzählen, und die 2 jahresbeiträge einkassieren... :mad:


    mfg
    afa2006

  • Zitat

    Original geschrieben von afa2006
    ja aber wie kann ich den dagegen vorgehen?


    1. Versicherungsbedingungen exakt durchlesen. Wer's vorher macht, schließt vielleicht garkeine Versicherung ab.


    2. Überlegen - oder Rechtsanwalt überlegen lassen - ob der Diebstahl durch die Versicherung gedeckt ist.


    3. Wenn 1. und 2. Aussicht auf Erfolg verspricht, Rechtsanwalt einen netten Brief schreiben lassen oder die Regulierung einklagen.


    Meistens stellt man aber bei 2. fest, daß man nur gedacht hat, die Versicherung müßte für die Prämie irgendwas leisten.

  • Unglücklicherweise kann man sich im Fall der Fälle leider nur auf das berufen, was im Versicherungsvertrag bzw. den AGB steht, nicht darauf was ein Verkäufer erzählt hat.


    Die AGB finden sich offenbar hier:
    http://www.jambaschutzbriefe.d…/2008-05-16_DE_DE_AXA.pdf

    Zitat

    § 2 Versicherte Gefahren und Schäden
    [...]
    b) Diebstahl nur, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde
    oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis einem
    Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben wurde.
    c) Raub oder Plünderung.


    Die Versicherung wird sicher argumentieren, dass die Tasche nicht sicher mitgeführt wurde, wenn man sie weder festgehalten noch im Blick gehabt hat. Von der Formulierung her klingt das eher so, als wäre damit nur Taschendiebstahl o.Ä. (z.B. Notebook im Rucksack) versichert.

  • Zitat

    Original geschrieben von fon454
    dass die Tasche nicht sicher mitgeführt wurde, wenn man sie weder festgehalten noch im Blick gehabt hat


    Die Bedingungen sind voll lächerlich. Wenn man etwas "sicher" im persönlichen Gewahrsam hat, was immer man sich darunter vorstellen soll, kann es sowieso nur geraubt werden.


    Mit anderen Worten, Diebstahl ist hier nicht versichert.

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