Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Eine Idee wäre, Prepaid-Telefonkarten über Kreditkarte aufladen und dann kündigen. :-) Ist mir gerade so eingefallen.


    Eine lange Zeit lang ging das in bpsw. in verschiedensten Pokerräumen ...
    Einzahlen und ohne zu spielen aufs Bankkonto auszahlen lassen. So habe ich mein Meilenkonto damals ordentlich füllen können.


    Leider lassen die meisten Pokerseiten zwar die Einzahlungen noch zu, verweigern allerdings die Auszahlung mit der Ansage, dass sie keine Banken seien und man mit den eingezahlten Beträge schon spielen muss ...

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Ja an die Poker- oder Wettseiten dachte ich auch schon, hatte mir dann aber genau das überlegt, was Du schreibst: Die werden nicht zulassen, dass man dauerhaft einfach ein- und auszahlt ohne zu wetten. Schon wegen der Gefahr der Geldwäsche und so.


    Wobei noch erschwerend hinzu kommt, dass bei etlichen KKs Abbuchungen von Poker/Casion/Wettbetreiberfirmen nicht mehr als cashbackfähiger KK-Umsatz gewertet werden, sondern wie 'Barverfügungen' aus dem KK-Umsatz heraus gerechnet werden. Die Vorgehensweise scheint (zu) intensiv (aus)genutzt worden zu sein.

  • Zwischengewinne


    Ich hätte eine Frage zu Zwischengewinnen von Fonds und hoffe, dass es nicht allzu themenfremd ist. Ich hatte jetzt bei der Aktion "Alle Fonds zu Cortal Consors" mitgemacht und den hier besprochenen LBBW Rentenkurzläufer genutzt. Jetzt habe ich die Anteile (700 Stück) verkauft und muss auf den Zwischengewinn in Höhe von ca. 250 Euro entsprechend Steuern zahlen. Da blieb vom realen Gewinn nicht mehr viel übrig (ca. 20 Euro). Über die Steuererklärung (negative Einnahmen) kann man sich das Geld doch wiederholen, oder?


    Ich möchte auch noch die Depot-Aktion bei der Targobank in den nächsten Tagen angehen. Gibt es vielleicht auch andere Fonds oder sonstwas, die keine Zwischengewinnne haben, bei denen keine Gebühren anfallen und die zudem schwankungsarm sind? ETFs zum Beispiel?

  • Re: Zwischengewinne


    Zitat

    Original geschrieben von robbierob
    Ich hätte eine Frage zu Zwischengewinnen von Fonds und hoffe, dass es nicht allzu themenfremd ist. Ich hatte jetzt bei der Aktion "Alle Fonds zu Cortal Consors" mitgemacht und den hier besprochenen LBBW Rentenkurzläufer genutzt. Jetzt habe ich die Anteile (700 Stück) verkauft und muss auf den Zwischengewinn in Höhe von ca. 250 Euro entsprechend Steuern zahlen. Da blieb vom realen Gewinn nicht mehr viel übrig (ca. 20 Euro). Über die Steuererklärung (negative Einnahmen) kann man sich das Geld doch wiederholen, oder?


    Ich möchte auch noch die Depot-Aktion bei der Targobank in den nächsten Tagen angehen. Gibt es vielleicht auch andere Fonds oder sonstwas, die keine Zwischengewinnne haben, bei denen keine Gebühren anfallen und die zudem schwankungsarm sind? ETFs zum Beispiel?


    Besteuerung von Fonds bei Kauf und Verkauf ist leider etwas komplizierter als bei anderen Wertpapieren wie Aktien, Zertifikaten etc.. Jeder Fonds einer KAG muss tagesaktuell einen 'Zwischengewinn' ausweisen, der die im Kurs enthaltenen Fondserträge seit der letzten Ausschüttung beinhaltet. Es kommt nun beim Kauf des Fonds zu einer steuerlichen Gutschrift auf den gesamten Zwischengewinn zum Kaufzeitpunkt. Beim Verkauf des Fonds wird dagegen auf den gesamten Zwischengewinn zum Verkaufszeitpunkt Abgeltungssteuer erhoben. Wenn Kauf und Verkauf bei derselben Bank erfolgen, wird die steuerliche Gutschrift beim Kauf mit der Besteuerung beim Verkauf "verrechnet". Wenn Kauf und Verkauf bei verschiedenen Banken erfolgen, so funktioniert das "Verrechnen" nur, wenn nicht nur der Fonds von Bank A zu Bank B übertragen wurde, sondern auch die steuerlichen Verrechnungstöpfe (was aber nur geht, wenn man beim Depotübertrag das Depot bei Bank A schließt und explizit die Übertragung der Verrechnungstöpfe 'anfordert').


    Klar?


    Zitat

    Original geschrieben von robbierob
    Ich möchte auch noch die Depot-Aktion bei der Targobank in den nächsten Tagen angehen. Gibt es vielleicht auch andere Fonds oder sonstwas, die keine Zwischengewinnne haben, bei denen keine Gebühren anfallen und die zudem schwankungsarm sind? ETFs zum Beispiel?


    Nur Fonds von KAG haben dieses "Zwischengewinnproblem", andere Wertpapiere nicht. Bei Anleihen hast Du allerdings ein ganz ähnliches Problem durch die beim Kauf zu entrichtenden 'Stückzinsen'.


    Für die Targobank-Aktion kannst Du beliebige Wertpapiere übertragen lassen.

  • Re: Zwischengewinne


    Zitat

    Original geschrieben von robbierob
    Ich hätte eine Frage zu Zwischengewinnen von Fonds und hoffe, dass es nicht allzu themenfremd ist. Ich hatte jetzt bei der Aktion "Alle Fonds zu Cortal Consors" mitgemacht und den hier besprochenen LBBW Rentenkurzläufer genutzt. Jetzt habe ich die Anteile (700 Stück) verkauft und muss auf den Zwischengewinn in Höhe von ca. 250 Euro entsprechend Steuern zahlen. Da blieb vom realen Gewinn nicht mehr viel übrig (ca. 20 Euro). Über die Steuererklärung (negative Einnahmen) kann man sich das Geld doch wiederholen, oder?


    keine Sorge, das Geld ist nicht verloren.
    Du könntest es zwar über die EkSt-Erkärung wiederholen. ABER:
    Du musst dann natürlich alle Deine Einkünfte angeben, was Du im Rahmen der Abgeltungssteuer nicht muss. Dieses Thema hatten wir vor kurzem hier in diesem Thread.


    Wenn Du mit Zinseinkünften ohnehin über Deinen Freistellungsauftrag kommst (wo ich Mal bei einer Stückzahl von 700 ausgehe), dann kannst Du die gezahlten Stückzinsen auch mit Zinseinkünften bei der Bank automatisch verrechnen lassen.
    Solltest Du also bei einer anderen Bank entsprechende Zinseinkünfte haben, dann kannst Du über einen Depotübertrag mit Verlusttöpfen die Töpfe übertragen und die Zinsen verrechnen sich dann automatisch dort. Sprich die erwirtschafteten Zinsen reduzieren solange den Topf, bis dieser aufgebraucht ist. Solange bezahlst Du dann für die Zinseinkünfte keine Steuern, bis eben der Topf verbraucht ist. Das muss auch nicht dieses Jahr sein. Der Verlusttopf verfällt nicht am Jahresende. D.h. Du kannst den Topf auch in den nächsten Jahren wie beschrieben "aufbrauchen".



    Damit Dir das nicht nochmal passiert musst Du beim Übertrag Deine Verlusttöpfe mit übertragen. Beim Kauf werden Dir in den allgemeinen Verlusttopf die gezahlen Stückzinsen als Verlust eingestellt. Wenn Du den Topf dann mit überträgst, werden beim Verkauf beim anderen Broker die Stückzinsen wieder mit dem Verlusttopf verrechnet, sprich es gleicht sich aus.
    Tipps von mir:
    - ein Übertrag von Verlusttöpfen geht nur, wenn sich nichts mehr im abgebenden Depot befindet, das entsprechend bei der Auwahl der Bank berücksichtigen, bei der man kauft. Eine Depotschließung muss für einen Verlusttopf-Übertrag nicht erfolgen.
    - beim Verkauf nicht nur darauf achten, dass die Anschaffungsdaten übermittelt wurden und auch vorliegen, sondern eben auch dass die Verlusttöpfe da sind, und erst dann verkaufen.


    EDIT:


    Louvain war schneller.


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    ... was aber nur geht, wenn man beim Depotübertrag das Depot bei Bank A schließt und ...


    Das ist defintiv falsch. Das Depot bei der abgebenden Bank muss NICHT geschlossen werden. Es muss aber leer sein, sprich das gesamte Depot muss übertragen werden damit die Verlusttöpfe mitwandern können/dürfen.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Zwischengewinne


    Vielen Dank an euch, Louvain und Blacksun. In der Tat ist dieses Thema nicht leicht zu verstehen. Aber ihr habt Licht ins Dunkel gebracht und ich habs hoffe ich im Großen und Ganzen verstanden.


    Das mit der EkSt-Erkärung wäre für mich schon ok, Hauptsache es geht nicht verloren. Wenn man das jedoch vorher schon verrechnen könnte, wäre es besser.


    Ich habe bei Cortal Consors noch Tagesgeld bis Mai angelegt (ohne Freistellungsauftrag) und wollte zudem danach auch noch bei der anderen CC-Aktion (20.000 Euro TG mit 3,5% bei Depotwechsel mit Schließung) mitmachen. Werden die Steuern für die aufgelaufenen Zinsen beim Tagesgeld dann mit den Steuern aus dem Fondsverkauf verrechnet? Oder gilt das für diese Zinseinnahmen nicht?


    Ein ähnliches Spiel gäbs dann bei der Targobank. Für einen Depotwechsel zur Targobank kann ich ja Festgeld zu den 3,75% für ein halbes Jahr anlegen und habe auch entsprechende Zinseinkünfte auf dieses Geld. Ich möchte das Depot von 1822 nehmen und es dann auch schließen lassen. Die Fondsanteile werden dann nach dem Anlegen des Festgelds wieder verkauft. Wenn der Übertrag mit den Verlusttöpfen von 1822 zur Targobank klappen sollte, würde es beim Verkauf eine sofortige Verrechnung geben, oder?! Falls es nicht klappt, könnte ich es immer noch mit den Zinseinkünften vom Festgeld verrechnen lassen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain Wobei noch erschwerend hinzu kommt, dass bei etlichen KKs Abbuchungen von Poker/Casion/Wettbetreiberfirmen nicht mehr als cashbackfähiger KK-Umsatz gewertet werden, sondern wie 'Barverfügungen' aus dem KK-Umsatz heraus gerechnet werden. Die Vorgehensweise scheint (zu) intensiv (aus)genutzt worden zu sein.

    Also genau wie Abhebungen bei Shell-Tankstellen am Terminal. Als eBay noch die Weiterleitung des Geldes übernommen hatte, war PayPal mit 0% zu bekommen, da eBay ja das Geld empfangen hat und ohne PayPal-Gebühren per Überweisung einfach weitergeleitet hat. Leider hat die Bafin das Ganze bei eBay erst gestoppt, da eBay dafür eine Banklizenz benötigt. Wenn eBay diese Weiterleitungen für 0% in der Zukunft noch so anbietet, kann ja Mann für 1€ was einstellen. Frau kauft für 1€ und Mann setzt Versandkosten auf 999€. Dann werden einfach 1000€ ohne Gebühren per PayPal und anschließend per Überweisung weitergeleitet^^


    Mit PayPal-Provisionen lohnt sich ein solches „Spiel“ aber nicht, aber gut, früher waren die PayPal Provisionen ab 5k€ bei 1%. Wenn man es langweilig hatte, konnte man durchaus die Spanne 2%-1% ausnutzen, bis irgendwann PayPal der User sperrt^^

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Ja an die Poker- oder Wettseiten dachte ich auch schon, hatte mir dann aber genau das überlegt, was Du schreibst: Die werden nicht zulassen, dass man dauerhaft einfach ein- und auszahlt ohne zu wetten. Schon wegen der Gefahr der Geldwäsche und so.


    Ich dachte immer, dass die Reinigung von Geldmitteln den Geschäftszweck vieler dieser Einrichtungen - insbes. der auf diversen Inseln ansässigen - ausmacht. :p

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Eine Idee wäre, Prepaid-Telefonkarten über Kreditkarte aufladen und dann kündigen. :-)

    Damit wirst du keine 50k Targo-Umsatz erreichen. Zwar müssen die Prepaid-Anbieter selbst aufgeladenes Guthaben bei Kündigung wieder erstatten, die entsprechenden Urteile stammen aber aus der Zeit, in der Aufladung zur Erhaltung der Kartenaktivität noch notwendig war. Wenn man das Spielchen ohne nennenswert vorhandenen Aufladezwang mit größeren Summen treibt, dann wird es dem Prepaid-Anbieter irgendwann zu bunt und er versagt der Person den Abschluss weiterer Prepaid-Verträge, quasi das Analogon zu den hier berichteten Banken-Sperren.


    Habe in einem anderen Forum mal gelesen, dass jemand durch Begleichung von Google-Anzeigen auf ordentlich hohe KK-Ausgaben kam, trifft freilich nur für Gewerbetreibende zu (für die es normalerweise andere KK-Produkte gibt....)

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