ZitatOriginal geschrieben von winniepuuh
Wieso ich mich hier rechtfertigen muss, habe ich aber immer noch nicht verstanden.
Nennen wir die Dinge beim Namen:
Du willst Versicherungsbetrug begehen.*
Das dürfte nicht nur grundsätzlich strafbar sein, sondern andere Karteninhaber dürften dafür schlussendlich auch "draufzahlen". Andere Versicherte zahlen indirekt für solche Betrüger mit. Die Versicherungsgesellschaft bzw. die kartenherausgebende Bank müssen das darstellen. Letztlich wird das Versicherungsrisiko (auch) auf andere Kunden abgewälzt, die höhere Kreditkartengebühren zahlen, weniger Bonuspunkte, Cashback erhalten, etc...
Ganz zu schweigen davon, dass du deinen Arzt mutmasslich beim Arztbesuch auch nicht aus eigener Tasche zahlst, sondern der Gelder über die Krankenkassen abrechnet.
* Denn anders sind deine Äusserungen hier ja nicht verstehbar: Du hast zwar "etwas Bedenken". Aber das genügt für einen versicherungsgedeckten Reiserücktritt ja nicht. Entweder es eine Reisewarnung bzw. einen anderen unverschuldeten Grund für eine Unzumutbarkeit der Reise - oder eben (wie hier) nicht. Du willst einen solchen "Grund" offenbar wahrheitswidrig vorspiegeln. Denn wenn du wirklich krank wärest, bräuchte es auch keine "Bereitschaft" zu 20% Selbstbehalt. Dann stellt sich die Frage ja wohl nicht.