Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Hier ist nun recht eindeutig geklärt, wie bspw. Übertragungsprämien zu versteuern sind ... ab Tz. 129 ff.


    na dann ist es ganz gut wenn es als Prämie keine Geldprämie, sondern was anderes wie etwa Gold, WP-Gutschriften oder Gutscheine gibt ;-)

    Viele Grüße


    Martin

  • na dann ist es ganz gut wenn es als Prämie keine Geldprämie, sondern was anderes wie etwa Gold, WP-Gutschriften oder Gutscheine gibt ;-)


    Inwiefern? Das dürfte dann doch genauso gelten. Einkommensteuerrechtlich werden z.B. Gutscheinprämien genauso behandelt wie Geld.

  • Einkommensteuerrechtlich werden z.B. Gutscheinprämien genauso behandelt wie Geld.


    weil genau das NICHT in dem erwähnten Schreiben steht.
    Dieses Schreiben sehe ich als Beurteilungshilfe für Finanzbeamte und nicht als Info für den Otto-Normalbürger. Ich gehe davon aus dass aus diesem Grund die Formulierung bewusst so gewählt wurde.
    In dem Schreiben geht es peinlich genau um die Unterscheidung ob die Geldprämie sonstiges Einkommen oder Minderung der Anschaffungskosten ist. Da ist es unwahrscheinlich dass man in der Formulierung an einer anderen Stelle im Satz so ungenau ist.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zur aktuellen Postbank Sparcard Rendite plus Aktion und speziell zur Auszahlung:


    Meine +1 und ich haben meine an der Postbank SparCard-Aktion teilgenommen.


    Ich hatte jetzt aber fast schon wieder die Kündigung vergessen. Ich habe dieses Formular hier verwendet und gerade abgeschickt. Interessanterweise kann man da gleich eine IBAN zur Auszahlung angeben.


    Meine Frage: Bekommt man irgendwie eine Rückmeldung, zu welchem Datum die Kündigung genau dann vorgemerkt ist - sprich wann die Kündigungsfrist dann genau abläuft - per Brief, Mail oder im Online Banking?


    Ich weiss ja nicht genau, wann der Brief bei der Post ankommt und auch bearbeitet wird.

  • In dem von dir verlinkten Formular der Postbank kann man doch ein selbst gewähltes Kündigungsdatum angeben? Zu den Aktionsbedingungen zählte nach meiner Erinnerung, dass über das gesamte Guthaben bis zum 31.7. nicht verfügt werden darf, andernfalls ist der Aktionszins futsch. Also sollte man mit Kündigungsdatum 1.8.19 auf der sicheren Seite sein, oder?

  • Denke schon. Kann man die Kündigung des Betrages eigentlich auch über eine legitimierte Mitteilung an die Postbank über deren Online-Banking vornehmen (vorausgesetzt man hat dort Online-Banking)?

  • In dem von dir verlinkten Formular der Postbank kann man doch ein selbst gewähltes Kündigungsdatum angeben? Zu den Aktionsbedingungen zählte nach meiner Erinnerung, dass über das gesamte Guthaben bis zum 31.7. nicht verfügt werden darf, andernfalls ist der Aktionszins futsch. Also sollte man mit Kündigungsdatum 1.8.19 auf der sicheren Seite sein, oder?


    Die Kündigungsfrist beträgt doch 3 Monate. Eher geht also sowie so nicht. Ich habe deshalb "zum Ablauf der Kündigungsfrist" angegeben. Dann weist Du eben nicht genau, wann das ist.

  • Die Kündigungsfrist beträgt doch 3 Monate. Eher geht also sowie so nicht. Ich habe deshalb "zum Ablauf der Kündigungsfrist" angegeben. Dann weist Du eben nicht genau, wann das ist.


    Hast angegeben? Aber das Formular hoffentlich nocht nicht abgeschickt, denn sonst würdest du das Geld ja schon mit Wirkung vor Ende Juli kündigen.

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