Frage zu "Parken an enger Strassenstelle"

  • Moin liebe Leute,



    gestern habe ich ein "Ticket" erhalten. Der Tatbestand lautet: Parken an enger Straßenstelle.
    Hier ist ein Photo.
    Mein Auto ist das zweite von vorne (diese kleine weiße Schüssel).
    Komischerweise hatten die Autos vor - und hinter mir kein Ticket. Ich stand mit den Räder auf dem Kantstein des Bürgersteiges, so das Fußgänger gar nicht eingeschränkt waren.
    Nun finde ich im Bussgeldkathalog nur den Passus:


    Zitat

    wegen parken an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve, wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist

    .
    Gibt es auch einen, ohne "wenn ein Rettungsfahrzeug behindert worden ist"? Es gab keine Schilder etc., die das Parken eingeschränkt hätten. Auch standen da viele andere Fahrzeuge (ich weiß das ist keine Ausrede). Also ich Ärger mich schon darüber, denn imho währe ein Panzer dort vorbeigekommen (zumindest an meinem Fahrzeug). Nur kann ich nicht glauben, das mir das jetzt einen Punkt und 40€ Kosten einbringen soll.


    greetz

  • Stelle diesen Beitrag mal bei http://www.verkehrsportal.de rein. Dort sind die Experten und Spezialisten ;)


    Imho müssen 3 Meter Platz zum gegenüberliegenden Bordstein frei sein.

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Hast Du da links von Deinem Auto eine Garage zugeparkt, oder was ist das?


    Ansonsten ist es natürlich offensichtlich so, dass diese Straße zum Parken eigentlich zu schmal ist, weil ja hier die eine Seite komplett blockiert wird. Oder ist das eine Einbahnstraße?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Auch wenn es hier viele Juristen gibt, empfehle ich (wie alle anderen sicher auch an dieser Stelle): Frag jemanden, der sich damit auskennt! ADAC z.B.


    Denn was nützt es dir, wenn ich jetzt sage: "Nee, das war wirklich ungerecht!" - der nächste aber wieder das genaue Gegenteil?


    BTW: Laß mich raten: es ist in HH, stimmts? Dann wundert es mich nicht im mindesten... :rolleyes:

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Hatt ich auch mal da wurde ich allerdings von Anwohnern angezeigt, weil die stelle anscheinend zu eng were.


    Einfach mal googeln sind glaub 3m oder 2,50m wo von deinem auto bis zum randstein frei bleiben muss.


    Bei mir war das so das mir die stadt einfach einen bußgeldbescheid geschickt hatt, als ich das dann nachgemessen hatte und mich beschwert haben die das erst überprüft und haben gemeint das sie des immer so machen aber natürlich die anzeige nichtig ist^^


    jetzt park ich immer dort auch wenns manchmal 2 min länger geht, nur um die anwohner zu ärgern^^

  • Ohne Wissen:
    Ich würde einfach mal Einspruch einlegen. Dann müssen die das Fotomaterial nochmal sichten und werden merken, dass es eine nicht wirklich enge Stelle ist.


    Bei uns in der Straße ist es definitiv "schlimmer", hier passen ab und an die LKW nicht mehr durch. Es stehen alle Kreuz und Quer und NIEMAND bekommt ein Ticket, obwohl die Zettelverteiler alle 2 Tage durchlaufen, weil hier Bezahlzonen sind.

    Ferienwohnung in Berlin gesucht? Anfragen gern per PN

  • Zitat

    Original geschrieben von Hauke2
    Ohne Wissen:
    Ich würde einfach mal Einspruch einlegen. Dann müssen die das Fotomaterial nochmal sichten und werden merken, dass es eine nicht wirklich enge Stelle ist.


    Das macht die Sache dann aber u.U. noch viel teurer.


    Zitat

    Original geschrieben von Hauke2
    Bei uns in der Straße ist es definitiv "schlimmer", hier passen ab und an die LKW nicht mehr durch. Es stehen alle Kreuz und Quer und NIEMAND bekommt ein Ticket, obwohl die Zettelverteiler alle 2 Tage durchlaufen, weil hier Bezahlzonen sind.


    Tolles Argument :rolleyes:



    Guck mal auch hier:


    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=67483

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Re: Frage zu "Parken an enger Strassenstelle"


    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    Der Tatbestand


    Und welcher Paragraph der StVO ist dazu angegeben? § 12 Abs. 1 ?


    Ansonsten gilt.


    Räder auf dem Boardstein - verboten!


    Weniger als 3 m freie Straßenbreite - verboten! (die drei Meter sind nicht exakt festgelegt, aber ein KFZ mit maximal zulässiger Breite von 2,5 m muß problemlos durch kommen)

  • Moin,


    es ist keine Paragraph der StvO angegeben. Es handelt sich bis jetzt nur um die Benachrichtigung am Scheibenwischer.



    GREETZ

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