redcoon - Erfahrungen

  • Ich habe Anfang 2005 über Ebay bei Redcoon einen 32" Philips 100Hz Röhrenfernseher ersteigert - überwiesen - Gerät kam und war leider defekt (ging nicht an)! Bei Redcoon angerufen, Fall geschildert, Spedition wurde mit der Abholung beauftragt und innerhalb einer Woche war die Erstattung des Gesamtbetrages wieder auf meinem Konto.


    Also von mir auch :top:

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

  • :top:


    :top: Kann mich nur anschliessen. Hab auch vor ein paar Monaten mir da nen LCD bestellt. Lieferung ging superschnell. Portokosten sind annehmbar (hab bei andren Anbietern das gleiche Gerät mit 3x so hoher Portokosten gesehen) und preise saugünstig. :top:

  • Meine aktuelle Erfahrung:


    Die sind solange gut, solange kein Gewährleistungsfall vorliegt. :mad:


    Mein Fall:


    Tastatur Logitech EDGE für knapp 106€ im Juni gekauft.
    Nun bildet sich zwischen Ober- und Unterschale ein ca 6 cm langer und 3mm breiter Spalt. Schlecht verklebt, was auch immer.


    Was schreiben mir mittlerweile zwei Redcoon Mädels:


    "Leider ist der Austausch in Ihrem Fall nicht möglich, da Ihr 14 Tage
    dauernde Rückgaberecht schon lange vorbei ist. "


    "Wir möchten Ihnen mitteilen, daß es nicht mehr möglich ist, die Ware
    auszutauschen, weil Ihr 14-tägiges Rückgaberecht abgelaufen ist."


    Schon schlecht wenn man sich im Gewährleistungsrecht nicht auskennt.
    :flop:

    - Wahrscheinlich ist mehr als möglich und weniger als überwiegend wahrscheinlich -

  • Vielleicht drückst du dich auch nur falsch aus? Die Rückerstattung des Geldes kannst du ja tatsächlich nicht verlangen (erst wenn die Reparatur mehrmals fehlschlägt) sondern nur eine Nachbesserung (Reparatur oder Austausch wobei du da nicht wählen kannst).

  • Hust....


    Wenn ich den Mangel präzise benenne und mehrere Emails zurückschreibe,
    in denen ich ausdrücklich als Nacherfüllung Austausch verlange,
    liegt es vielleicht nicht am Kunden sondern am Unternehmen selbst?


    Mögen die noch so schnell und günstig liefern, das war meine letzte Bestellung bei denen.


    Natürlich kann der Kunde zwischen beiden Arten der NE frei wählen!
    Siehe § 439 Abs. 1 und die Einschränkung aus Abs. 3 BGB.
    Abgesehen von den Regressmöglichkeiten des Verkäufers gegen Andere aus der Lieferkette (§§ 475ff. BGB).


    Ich schicke das Teil zurück. Seriennummer notiert. Angeblich soll es repariert werden.
    Ich bin gespannt. Logitech repariert nichts und sie sind ebenfalls neugierig auf den Ausgang des Vorgangs.

    - Wahrscheinlich ist mehr als möglich und weniger als überwiegend wahrscheinlich -


  • Ob Logitech repariert oder ein zurückgebenes, funktionsfähiges Gebrauchtgerät verschickt oder ein neues rausrückt oder mangels anderer Möglichkeiten eine Gutschrift oder eine Upgrade vorschlägt, das liegt ja in deren Ermessen.


    Das wäre mir ganz neu, daß man als Kunde schon beim Eintritt des Gewährleistungsfalls die Wahl hätte zwischen Reparatur und Austausch. Da würde doch auch praktisch nie Reparatur gewählt. Ganz im Gegenteil kämen etliche Spezialisten auf die Idee kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist einen unauffälligen Defekt zu provozieren zwecks Austausches gegen ein Neugerät, am besten noch samt neu startender Gewährleistungsfrist.


    Und wenn der Kunde schon explizit den Austausch fordert, was bleibt dem Händler denn überhaupt noch an Möglichkeiten, außer das zurückzuweisen und darauf hinzuweisen, daß sie das Gerät natürlich gern zum Hersteller zwecks Reparatur eingeschicken können? Wie der dann verfährt ist seine Sache und solange alles seinen geordneten Gang geht haben weder Händler noch Kunde darauf Einfluß. Erst nach mehrfachem, fehlgeschlagenen Reparaturversuch hat der Kunde ein Wahlrecht. Und ob der Händler irgendwelche Ansprüche gegen seinen Lieferanten oder den Hersteller hat hat mit dem Kunden ja überhaupt gar nichts zu tun, weil sein einziger Ansprechpartner im Gewährleistungsfall der Händler ist. Außerdem ist die Reparatur beim Hersteller ja genau ein Rückgriff des Händler auf seinen Ersatzanspruch gegen Lieferant/Hersteller.


    Kühl bleiben.


    Wie du schon sagst wird bei einer Tastatur sicher nichts repariert werden. Schon das Aufschrauben käme die teurer als die Selbstkosten einer neuen Tastatur.

    Je suis Charlie

  • Eigentlich habe ich keine Lust mich nochmal dazu auszulassen, aber gut...



    "Das wäre mir ganz neu, daß man als Kunde schon beim Eintritt des Gewährleistungsfalls die Wahl hätte zwischen Reparatur und Austausch."
    -->Viele Shops halten sich an den Wortlaut des § 439 Abs.1 BGB.
    Ich kenne es nur von anderen Shops, dass man nett gefragt wird, was einem so vorschwebt. Der Shop dann das Gerät zugeschickt haben will, um zu prüfen, ob ein Mangel vorliegt und ob er nicht vielleicht unerheblich ist, sodass anstelle eines Austauschs nur Reparatur in Betracht kommt - Abs. 3.
    (Steht auch alles im § 439 BGB- also lesen).



    "Ob Logitech repariert oder ein zurückgebenes, funktionsfähiges Gebrauchtgerät verschickt oder ein neues rausrückt oder mangels anderer Möglichkeiten eine Gutschrift oder eine Upgrade vorschlägt, das liegt ja in deren Ermessen."
    -->Schon klar... hab ich das angezweifelt?



    "Erst nach mehrfachem, fehlgeschlagenen Reparaturversuch hat der Kunde ein Wahlrecht."
    -->Da verwechselst du § 439 Abs.1 BGB mit dem unnützen § 437 BGB...
    (Primäranspruch vs. Sekundäransprüche )



    Ich finde es amüsant anstatt einfach kommentarlos eine negative Bewertung eines Händlers zu akzeptieren.



    "Kühl bleiben."
    --> Richtig. ;)



    Gesetzestexte für jedermann: http://www.dejure.org
    Positives Beispiel ist AMAZON

    - Wahrscheinlich ist mehr als möglich und weniger als überwiegend wahrscheinlich -

  • Ich verstehe das nicht so richtig, was Du hier sagen möchtest. Ist es etwa Deine Meinung, dass der der Käufer im Gewährleistungsfall immer und sofort frei zwischen den Möglichkeiten der Nacherfüllung haben soll und der Verkäufer damit kein "Recht zur zweiten Andienung" hat? Das wäre in der Tat ein wenig abenteuerlich.

  • Also meine Erfahrung:
    - Staubsauger, guter Preis, schnelle Lieferung alles OK
    - Waschmaschine, Spitzenpreis, schnelle Lieferung, alles OK
    - Beamer, Guter Preis, schnelle Lieferung, 1/2 Jahr Defekt, schnelle Antworten, Reparatur über Hersteller, gute Kommunikation...


    In Summe:


    gerne wieder...


    Peter

  • Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    "Ich verstehe das nicht so richtig, was Du hier sagen möchtest. Ist es etwa Deine Meinung, dass der der Käufer im Gewährleistungsfall immer und sofort frei zwischen den Möglichkeiten der Nacherfüllung haben soll
    und der Verkäufer damit kein "Recht zur zweiten Andienung" hat? Das wäre in der Tat ein wenig abenteuerlich.



    oh je... Lest doch das Gesetz. Notfalls einen BGB Kommentar.Das ist jetzt nicht böse gemeint.


    "Recht zur zweiten Andienung" bedeutet, dass eine Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden muss,
    bevor Rechte wie Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz geltend gemacht werden ( Sekundärrechte ). (DIESE stehen extra für Laien nach der NE im § 437 aufgelistet.)
    Wenn ich zwischen 2 Arten der NE wähle, dann schneide ich ja kein "Recht zur zweiten Andienung" damit ab...Dein Satz ergibt so leider keinen Sinn.


    Zum Wahlrecht des Käufers...:rolleyes:
    Das Gesetz kennt hier "KEIN IMMER, DANN"... Ich habe hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass man den Absatz 1 mit dem Absatz 3 zusammen lesen muss. Der Gesetzgeber hat es schon erkannt, dass eine starre Regel zugunsten des Käufers nicht interessensgerecht wäre.
    Verdammt... Es steht Alles im § 437 BGB. Wahlrecht ja (Abs.1), aber doch nur eingeschränkt (Abs.3).
    Schwere des Mangels, Behebbarkeit, Wert der Sache entscheiden darüber, ob als Nacherfüllung ein Austausch unverhältnismäßig ist oder nicht (Abs. 3).



    Nun zu meinem Fall:
    Eine 4 Wochen alte 110€ Tastatur, die in 2 Teile auseinander fällt.



    Übrigens, back 2 topic
    Redcoon hat den Mangel heute bestätigt und verlangt nun zusätzlich 10 Euro, um mir eine neue Tastatur zu zusenden. Die Kohle für das defekte Gerät haben Sie vom Hersteller bereits erhalten.


    @all: na, ist das okay?

    - Wahrscheinlich ist mehr als möglich und weniger als überwiegend wahrscheinlich -

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!