Hallo,
mich hat ein Brancheninsider angerufen, der über das Schreiben der BNetzA ziemlich verblüfft ist.
Es gibt nämlich Par. 46, Satz 4 des TKG
(4) Betreiber öffentlicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum ausgeführt werden
Damit würde die willkürliche Sperrung von Rufnummern ja auf ziemlich wackligen Füßen stehen oder?
Meinungen?