Das was im Entwurf zu §46 k TKG steht, hatte ich zuvor bereits vollumfänglich zitiert. Mehr steht da nicht ...
Frankie
Erg.:
Einer der früheren Entwürfe findet sich hier.
Erg.:
Ein weiterer mit ausführlicherer Begründung (habe ich noch nicht gelesen) hier.
Erg.:
Muss leider jetzt weg ... hab das daher nur kurz überflogen, aber auf Anhieb auch hier keine Ausnahme für die Betreiber von Mobilfunknetzen finden können.