Ja, das stimmt.
Nur ist der Nokia Shop nicht dazu verpflichtet, Reparaturen durchzuführen? Also zumindest in der Garantiezeit.
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Ja, das stimmt.
Nur ist der Nokia Shop nicht dazu verpflichtet, Reparaturen durchzuführen? Also zumindest in der Garantiezeit.
Der Nokia Shop selbst ist dir ggü. zu gar nichts verpflichtet, da ihr in keinerlei Vertragsbeziehung zueinander steht. Die Nokia Shops sind i.d.R. rechtlich selbständige Unternehmen, die im Auftrag von Nokia Nokias Garantieverpflichtungen erfüllen, sie sind also nur Nokia ggü. verpflichtet, dein Gerät im Garantiefall anzunehmen und falls ein Garantiefall vorliegt, dir kostenlos instandzusetzen.
Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Nokia Shop bei der letzten Reparatur geschlampt hat bzw., was ich nicht glaube, auch auf Garantiereparaturen eine erneute Garantie verspricht.
Die Umstände der gesetzlichen Mängelhaftung sind nicht auf die Nokia Garantie übertragbar. Nur weil dein Verkäufer, wenn du bei ihm hättest reparieren lassen ggf. noch in der Haftung wäre betrifft das Nokia noch lange nicht.
Kurz: Wenn die Nokia Garantiefrist abgelaufen ist, macht Nokia nichts mehr und wird laut Garantiebedingungen auch nichts mehr machen müssen.
Deinen Verkäufer kannst du nach 2 Jahren auch nicht mehr in die Haftung nehmen, da er das Gerät nie in die Finger bekam und repariert hat, so dass man darin auch keinen Neubeginn der Verjährungsfrist der Sachmängelhaftungsansprüche sehen kann.
Zitatsie sind also nur Nokia ggü. verpflichtet, dein Gerät im Garantiefall anzunehmen und falls ein Garantiefall vorliegt, dir kostenlos instandzusetzen.
Also indirekt auch mir gegenüber. ![]()
Ich denk ich werd einfach mal hingehen und gucken ob sie's annehmen. Vielleicht sehen sie ja ein, dass sie bei der letzten Reparatur gepfuscht haben und schick es mir nochmal ein.
Was den Händler angeht, hatte ich mit dem 8800 mal ein ähnliches Problem, nur dass der Händler sich komplett geweigert hat, das Handy (ein Tag nach dem Kauf) umzutauschen oder zu reparieren. Als ich dann bei Nokia angerufen habe, wurde ich auf den Nokia Shop verwiesen. Daher dachte ich, dass Reparaturen grundsätzlich vom Nokia Shop durchgeführt werden...
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Steht in § 212 I 1 letzter Halbsatz BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/212.html
Da braucht man keinen BGH dazu...
Falls Du mich wegen des Urteils gemeint haben solltest: Ich weiß schon, warum ich ein AZ haben will ![]()
Gruß,
Loyo
ZitatOriginal geschrieben von loyo
Falls Du mich wegen des Urteils gemeint haben solltest: Ich weiß schon, warum ich ein AZ haben will
Gruß,
Loyo
Du warst zwar nicht gemeint, aber hier was ich vom BGH zur "Kettengewährleistung" im Archiv habe:
BGH, VIII ZR 322/98 noch zu § 208 BGB a.F.:
http://www.rws-verlag.de/bgh-f…ex/1999/vo7_9/vo61352.htm
BGH, VIII ZR 16/05, ab Abs. 14:
Vielen Dank und nichts für ungut :top:
Nur nochmal zur Sicherheit: Wenn ich einen Wagen kaufe, nach 10 Jahren geht der Motor kaputt und ich lasse einen neuen bei einer Werkstatt meines Vertrauens einbauen, habe ich dann auch keine Garantie auf den Motor, da ich meine Gewährleistungsanspruche dem Händler gegenüber nie geltend gemacht habe? Oder müsste ich nicht doch eine Garantie auf den Motor haben, die ich bei der Werkstatt, die ihn eingebaut hat, geltend machen kann?
Und kann ich das Ganze nicht eins zu eins auf das Handy übertragen? ![]()
Du schmeißt da schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander.
Wenn Du nach 10 Jahren den Motor tauschen lässt hast Du gegenüber der Werkstatt die diesen eingebaut hat einen Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistung gegenüber dem Erstverkäufer ist nach 10 Jahren sowieso abgelaufen, ob Du ggf. einen so langen Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller (nicht dem Verkäufer) des Fahrzeug hast steht in den Garantiebedingungen des Herstellers. Sollte tatsächlich noch ein Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller bestehen, so dürftest Du aber nicht einfach einen neuen Motor einbauen lassen, sondern müsstest beim Hersteller nach dem Ablauf der Garantieleistung fragen.
Aufs Handy übertragen: Wenn Du bei einen 08/15 Shop ein Bauteil wechseln lässt, so muss die die Werkstatt eine Gewährleistung auf die getätigte Reparatur (und nur darauf) bzw. auf das Bauteil geben. Einen etwaigen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Erstverkäufer hättest Du dadurch zwar nicht zwingend (für die anderen Bereiche des Geräts) verwirkt, es wird aber wohl eher schwer bis unmöglich danach noch mal an den Erstverkäufer mit einer Gewährleistungsgeschichte ranzugehen. Auf die von Dir veranlasste Reparatur bei einem Dritten muss der Erstverkäufer aber nie Gewährleistung geben.
Ok, aber das hieße dann ja, dass der Nokia Shop Gewährleistung auf die letzte Reparatur geben müsste, oder bringe ich da was durcheinander?
Ja aber nur wenn es eine kostenpflichtige Reparatur war. Gewährleistungs/Garantiereparaturen fallen da nicht drunter.
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