ZitatOriginal geschrieben von noksie
Darf er alleine was behaupten?
Wie siehts da mit Beweisen aus?
Klar darf er - und als Beweis gilt die Aussage. (Die natürlich im Falle eines Verfahrens erst entsprechend vom Gericht gewürdigt werden muss / wird).
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt aber keine Beobachtung als ausreichender Beweis, mit Ausnahme einer Spielstrasse - denn schneller als Schrittgeschwindigkeit kann jeder zuverlässig schätzen / beobachten.