Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Darf er alleine was behaupten?
    Wie siehts da mit Beweisen aus?


    Klar darf er - und als Beweis gilt die Aussage. (Die natürlich im Falle eines Verfahrens erst entsprechend vom Gericht gewürdigt werden muss / wird).
    Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt aber keine Beobachtung als ausreichender Beweis, mit Ausnahme einer Spielstrasse - denn schneller als Schrittgeschwindigkeit kann jeder zuverlässig schätzen / beobachten.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    noksie:
    Über einen ähnlichen Sachverhalt habe ich mich noch vor 3 Stunden mit einem Tiroler Freund unterhalten: Ich wohne noch nicht so lange in Österreich und mir ist derweil zu Ohren gekommen, dass Polizeibeamte in diesem Land im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung auch schätzen dürfen. Diesen Fall halte ich für absolut absurd, denn wie leicht vertut man sich bei Geschwindkeiten - schließlich gehören da Faktoren wie Anhaltspunkte, Geräuschepegel usw. dazu. Die Altherrenfloskel "geschultes Auge" wäre auch hier Unsinn. Nicht klar ist, ob die Polizei meine Geschwindigkeit aktuell immer noch schätzen darf und wie die Relevanz vor Gericht ist, wenn es tatsächlich grenzwertig ist, den Führerschein zu verlieren!


    servus


    Das ist auch Heute noch so.
    Es müssen allerdings 2 Polizisten sein die sich "einig" sind das du zu schnell warst. Ob das adsurd ist spielt keine Rolle.


    Recht haben und Recht bekommen sind Zweierlei Dinge. Wenn ein Polizist in Österreich sagt du bist zu schnell dann zahlst du.

    mfg Fresh

  • TM1:
    D.h. er hätte mich für einen Beweis ausm fahrenden Auto filmen/blitzen müssen?
    Ich war ja schon etwas arg eingeschüchert. Würde halt nur gerne wissen, was es da für Handhaben gibt.
    Kommt da außer zu schnellem Fahren noch was dazu? Gibts nen Sachverhalt "Fahren wie Sau" oder so?

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Polizeifahrzeuge haben einen geeichten Tacho an Bord. Das aber nützt dem nix, wenn der allein ist. Er braucht einen Beweis. Also entweder den Film/Foto oder einen zweiten Polizisten im Auto als Zeugen, daß Du zu schnell warst.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
      TM1:
    D.h. er hätte mich für einen Beweis ausm fahrenden Auto filmen/blitzen müssen?


    Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung imho schon - es wäre mir neu, dass das geschätzt werden darf.
    Unter "Fahren wie Sau" kann man ja viel verstehen und viel einsortieren - möglich wäre immer ein Verstoss gegen §1 (2).

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung imho schon - es wäre mir neu, dass das geschätzt werden darf.
    Unter "Fahren wie Sau" kann man ja viel verstehen und viel einsortieren - möglich wäre immer ein Verstoss gegen §1 (2).


    Der dann aber auch von 2 Polizisten gesehen werden müsste, oder kann einer alleine was behaupten?
    Steht dieses 4 Augen Prinzip in einem Paragraphen?

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
    oder kann einer alleine was behaupten?


    Wie ich schon geschrieben hatte: Natürlich kann auch einer alleine irgendwas behaupten und zur Anzeige bringen.
    Auch wenn das scheinbar nicht auszurotten ist, aber es gibt kein Prinzip "Aussage gegen Aussage = Einstellung des Verfahrens".

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Auch wenn das scheinbar nicht auszurotten ist, aber es gibt kein Prinzip "Aussage gegen Aussage = Einstellung des Verfahrens".


    Prinzip nicht, aber es gibt das Prinzip "in dubio pro Reo" (Im zweifel für den Angeklagten).
    Wenn also ein Polizist sagt, daß ich zu schnell war, und ich sage, daß das nicht stimmt, ist das ganze zweifelhaft. Natürlich kann dann der Richter durch geschickte Fragen versuchen zu ergründen, wer recht hat. Aber wenn man sich dabei nicht allzu dusselig anstellt, bekommt der so nichts raus. Also weiterhin Zweifel, also Angeklagter freigesprochen.
    Jeder Polizist weiß das, und wird sich die Arbeit eine Anzeige zu schreiben nicht aufhalsen, wenn er keine brauchbaren Beweise oder Zeugen an der Hand hat.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm

    Wenn also ein Polizist sagt, daß ich zu schnell war, und ich sage, daß das nicht stimmt, ist das ganze zweifelhaft.


    wie ich auch schon schrieb, glt das imho ohnehin nicht für Geschwindigkeitsüberschreitungen weil die nunmal ohne Messgerät nicht hinreichend genau zu bestimmen sind (Ausnahme Spielstrasse).


    Zitat

    Aber wenn man sich dabei nicht allzu dusselig anstellt, bekommt der so nichts raus. Also weiterhin Zweifel, also Angeklagter freigesprochen.


    Das ist eine (im positiven Sinne) naive Annahme, die so in der harten echten realen Wirklichkeit nicht stimmt.
    Auch die Annahme, dass man nicht völlig unschuldig aufgrund einer frei erfundenen Behauptung eines Einzelnen ohne weitere Zeugen verurteilt werden würde, ist leider schlicht falsch.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    hab mich ja lange nicht mehr aufgeregt...aber gestern waren sie wieder da, die Leute, die das Auto nur an Feiertagen bewegen. So viele unsichere Fahrweisen, Mittelspurschleicher wie gestern habe ich lange nicht mehr erlebt. Die Krönung eine Frau, die die Mittelspur nicht verlassen hat, mich mal überholt hat (ich konstant 140 fahrend), alle zwei Minuten dann aber wieder auf 120 runter war, so dass ich sie wieder von ganz rechts nach links und zurück überholen durfte und im Rekordfall dann mit 80 auf einmal vor mir war...selbstverständlich rechts komplett frei und vor ihr kein Fahrzeug, welches einen Grund gab, auf einmal so langsam zu werden... :mad:


    Mittelspurschleicher sehe ich quasi jedesmal, wenn ich zur nächsten Baustelle fahre (bin Anlagenmonteur, und fahre i.d.r ~500km zur Baustelle).


    Irgendwann hat man schon viel Vollidioten gesehen, da regt man sich gar nicht mehr drüber auf.


    Am besten sind immer die, die denken ihnen gehöre die BAB alleine! Wenn ich ne LKW Kolonne überhohle und ich keine Chance habe die Spur zu wechseln, dann bleibe ich eben Links und überhohle so lange weiter, bis ich dem Hintermann Platz machen kann - das für mich selbstveständlich.


    Aber wenn einer schon mit Lichthupe und Blinker links ankommt, dann ist es das für mich nicht mehr selbstverständlich.

    Handy Verträge sinnvoll nutzen? Ohne VoIP für 2 Cent/Min telefonieren? Dies und noch mehr in meinem Blog.

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