Kann man seine Telekomverträge aufgrund der Skandale kündigen?

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Wobei manche nicht den Datenskandal im Hinterkopf haben, sondern eher das verbilligte Gerät bei Neuabschluß.


    So what? Dem entäuschten Kunden gleich mit Unterstellungen zu kommen macht auch nicts ungeschehen.


    Hier geht es um langjährige Fahrlässigkeiten und Vertuschungen seitens eines Anbieters, was bestimmt keine Belohnung verdient.


    das alles erinnert mich vage an die Subprime-Kreditvergabepraktiken bei den Amis: habe ich erstmal den Kunden-Vertrag in der Tasche, so nach mir die Sintflut (hier: was die Datensicherheit des Kunden anbelangt).

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Eine Kündigung bringt ja auch nichts, wenn die Daten schon geklaut wurden ;)

    Google Pixel 2 128 GB
    Huawei Mediapad M5 10.8 LTE
    TT Member Card #143

  • Zitat

    Original geschrieben von lion399
    Weiterhin musst Du glaubhaft darstellen können, dass damit eine vertragliche Hauptpflicht verletzt wurde.


    Ist T-Mobile etwa o2? :D


    EDIT:


    Schadensersatzansprüche dürften vor einem deutschen Gericht wohl schwierig werden bis nicht durchsetzbar, da man kaum die nötigen Beweise dafür erbringen kann. In den USA könnte man jetzt schon einmal die 10000000000 USD Klage einreichen. Aber bei der Deutschen Telekom übte die Bundesregierung bislang ihr Veto aus, wenn deutsche Staatsbürger vor US-Gerichten geklagt haben (siehe Aktionärssammelklage). Als US Staatsbürger dürfte man die Telekom aber dran bekommen. :p


    Außerordentliche Kündigungen könnten durch gehen oder nicht. Wenn es nicht auf Kulanz läuft, muss man vor Gericht. Wohl dem der genug Geld dafür hat, gar kein Geld hat (Prozesskostenhilfe) oder eine Rechtsschutzversicherung hat.

  • Moin!


    Kündigen kann man wohl nicht so einfach, aber es wurde an verschiedenen Stellen berichtet, daß man kostenlos eine neue Mobilfunknummer bekommen kann. Das ist sonst nicht so einfach.
    Ob es allerdings möglich ist, wieder eine 0171-Vorwahl zu bekommen, ist fraglich ... :rolleyes:


    Gruß, Diet

  • Wem ein konkreter Schaden entstanden ist, der hat Recht auf Schadensersatz. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es aber nicht.


    Aber probieren könnt er es ja, das Schreiben wird zwar sicher nicht als Sonderkündigung akzeptiert, aber könnte mir vorstellen das es dann je nach Kundenstatus vielleicht ne keine Gutschrift gibt.

  • Moin!


    Das Problem wird ja sein, erst mal einen "Schaden" nachzuweisen. Wie will man denn nachweisen, daß gerade die eigenen Kundendaten unter den besagten Datensätzen waren?
    Man könnte es natürlich andersherum versuchen und von den Jungs den Nachweis fordern, daß sie nicht dabei waren ... aber das wird auch zu nichts führen, fürchte ich.


    Probieren geht über Studieren :)


    Gruß, Diet

  • Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung ist doch nicht von einem Schaden abhängig. Oder kann jemand im § 314 BGB was von Schaden lesen?


    Vielmehr müsste dem Kunden nicht mehr zumutbar sein, am Vertrag festzuhalten. Und das scheint wohl eher schwierig darzulegen und zu beweisen sein.

  • Das Wort Schaden wurde hier ja auch nur bezüglich eines eventuellen Anspruchs auf Schadensersatz angesprochen und nicht in Bezug einer außerordentlichen Kündigung.

  • Man wird sehen was dabei raus kommt.
    Das Fax ist eh abgesendet und gut ist.


    Ansonsten verbraten wir halt weiterhin 50 Minuten für 19€ bei mittelmäßigem Empfang ;)

    Smartphone: Xiaomi 14T Pro 512GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (60GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

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