Ab wann ist ein Neuwagen Vollkasko versichert

  • Zitat

    Original geschrieben von Samcos
    HEHE, ich lebe schon noch :D


    die Versicherung vom Bekannten stellt sich stur... Haftpflichtschaden wird übernommen, Vollkasko nicht.
    Anwalt ist eingeschaltet.


    Das Problem ist, der Bekannte hat halt nix schriftliches, sondern nur die mündliche Zusage des Versicherungsheinis bei Aushändigung des Codes für die Zulassungsstelle! Darf ich hier eigentlich sagen um welche Versicherung es handelt?! Oder wäre es so eine Art Rufschädigung :) ?


    Den Namen der Versicherung kannst du ohne weiteres nennen, du behauptest ja dem Beweis zugängliche Geschehnisse, die hoffentlich zutreffend wiedergegeben werden und tätigst damit wahre Tatsachenbehauptungen.


    Da du nicht darauf eingehst, nehme ich mal an, dass in der VK keine Vorversicherung beim selben Unternehmen bestanden hat?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Da du nicht darauf eingehst, nehme ich mal an, dass in der VK keine Vorversicherung beim selben Unternehmen bestanden hat?


    das ist rechtlich total ohne belang. der versicherungsumfang der vorverträge geht nicht automatisch auf neue verträge über. der vorvertrag ist für den versicherungsheini lediglich ein hinweis, wie der kunde das neue fahrzeug vielleicht versichern möchte. automatisch wird da aber garnix abgeschlossen, übertragen oder sonstwas...
    (das ist nur der rechtliche aspekt - ich weiss, daß manche versicherungsheinis das machen, genauso wie blanko-versicherungsbestätigungen auszuhändigen / aber in einem solchen fall wie beim TE hat man dann hald die a-karte wenn man dann keine schriftliche vereinbarung hat)

  • Doch eine Vorversicherung bestand bei der gleichen Versicherung. Sein alter Wagen wurde im Juni verkauft, und der Vertrag aufgehoben. Jetzt sollten halt nur die SF übernommen werden...

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    das ist rechtlich total ohne belang.

    das ist richtig.

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt der vorvertrag ist für den versicherungsheini lediglich ein hinweis, wie der kunde das neue fahrzeug vielleicht versichern möchte. automatisch wird da aber garnix abgeschlossen, übertragen oder sonstwas...


    Das kann ich so nicht bestätigen.
    Wenn ein Kunde beispielsweise eine VB (früher doppelkarte) telefonisch ordert und es vereinbart wird das nach der anmeldung der vertrag fertig gemacht werden soll, dann wird der Versicherungsschutz des Vorfahrzeugs übernommen. Sollte der Versicherungsschutz dann letztenendes nicht gleich dem des vorfahrzeugs sein, so wird das auf der vollmacht vermerkt oder eine neue ausgedruckt. So ist unsere vorgehensweise!


    edit: Der Versicherungsheini geht mir langsam auf den s.ack. Es ist ein Job wie jeder andere!!!

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Zitat

    Original geschrieben von HT483
    edit: Der Versicherungsheini geht mir langsam auf den s.ack. Es ist ein Job wie jeder andere!!!


    Wobei, denke ich, die ganzen Versicherungsdrücker den Ruf des seriösen Versicherungsberaters und -kaufmannes immens schädigen.
    Ich habe z.B. auch schonmal von einer Versicherung etwas aus Kulanz ersetzt bekommen, was eigentlich (normalerweise) nicht versichert gewesen wäre.
    Ist nicht der günstigste Versicherer, aber man sollte sich hierbei nicht nur die Rosinen herauspicken, weil man mal 5,78€ im Jahr an Prämie spart.


    Anyway: Ich bin gespannt, wie die Story mit der C-Klasse ausgeht. Gibts eigentlich Fotos von dem Wrack?

  • So Bekannter hat sich mit Versicherung geeinigt.


    Die Versicherung bot an gegen Selbstbehalt von 5000E den Schaden zu übernehmen.
    Er hat das Angebot angenommen. Es wird kein Verfahren geben.
    Anwalt hat ihm auch geraten, dass Angebot anzunehmen.

  • D.H., dass die Versicherung den Schaden für den Neu-Anschaffungspreis übernimmt und dein Bekannter dann noch 15t€ zusätzlich für das Wrack bekommt?

    Frage:
    *"Nennen sie mindestens drei Aggregatszustände."*


    Antwort:
    *"An, Aus, Kaputt."*

  • Details habe ich jetzt nicht gefragt. Neuwagenentschädigung, abzüglich 5000E SB.
    Das Wrack wird wohl verkauft. Dieses Geld steht dem Bekannten zu, Versicherung zieht es aber in der Berechnung wieder ab.


    Neupreis nicht Listenpreis
    - Wrack
    - 5000E
    = Erstattung


    soweit ich es verstanden habe.

  • Da hat die Versicherung wohl doch weiche Knie bekommen, sonst würde sie nicht zahlen.


    Zu den Fragen von stanglwirt und HT483:


    Ich halte es nämlich nicht für 100% wasserdicht, wenn eine Vorversicherung mit Fahrzeugversicherung beim selben Versicherer bestand, und dieser sich dann bei einem Anschlussversicherungsvertrag auf fehlende vorläufige Deckung in der FV beruft. Es sei denn, der Versicherungsnehmer wurde ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen (nicht nur mittels AKB).


    Gerade bei Dauerschuldverhältnissen gibt es auch nachvertragliche Sorgfaltspflichten.


    EddyCool: Der Geschädigte soll sich nicht bereichern, sondern nur seinen Schaden ersetzt bekommen. D.h. der Restwert des Unfallfahrzeugs wird natürlich auf den Wiederbeschaffungswert (in diesem Fall der Neupreis, es sei denn, der Versicherer entschädigt zu keinen Zeit in der FV den Neuwagenwert) angerechnet.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • naja, bei uns läufts so, kunde ruft an, braucht eVB, teilt unsmit das er VK will, wir rufen in der Abteilung an, teilen dies mit, kriegen ne zusage, kunde kriegt nen brief, fax o.ä mit der zusage und fertig...


    in den AKB's steht drin:


    Kasko- und Kfz-Unfallversicherung
    B.2.2 In der Kasko- und der Kfz-Unfallversicherung
    haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir
    dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz
    beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.


    klingt für mich recht eindeutig^^ wenn ich keine bestätigung habe fällts mir halt schwer dies nachzuweisen... auf solche zusagen würde ich auch privat immer schriftlich bestehen!


    da das alles diffus ist und auch der anwalt rät das angebot anzunehmen, würde ich sagen das es teils aus kulanz und teils aus angst angeboten wurde ;) wer sich so nen wagen cash leisten kann hat sicherlich auch andere verträge welche eine versicherung gerne behalten würde ;)


    greetz weesel

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