ZitatOriginal geschrieben von Samcos
HEHE, ich lebe schon noch
die Versicherung vom Bekannten stellt sich stur... Haftpflichtschaden wird übernommen, Vollkasko nicht.
Anwalt ist eingeschaltet.
Das Problem ist, der Bekannte hat halt nix schriftliches, sondern nur die mündliche Zusage des Versicherungsheinis bei Aushändigung des Codes für die Zulassungsstelle! Darf ich hier eigentlich sagen um welche Versicherung es handelt?! Oder wäre es so eine Art Rufschädigung
?
Den Namen der Versicherung kannst du ohne weiteres nennen, du behauptest ja dem Beweis zugängliche Geschehnisse, die hoffentlich zutreffend wiedergegeben werden und tätigst damit wahre Tatsachenbehauptungen.
Da du nicht darauf eingehst, nehme ich mal an, dass in der VK keine Vorversicherung beim selben Unternehmen bestanden hat?