Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • Zitat

    Original geschrieben von geos
    Wird Deine Bestellung nicht erfasst oder das Cashback abgelehnt, dann melde Dich bitte zeitnah, Nachbuchungsanfragen sind für max. 10 Wochen nach der Bestellung möglich."


    Ich frage mich natürlich, wie man dann im Bedarfsfall eine Nachbuchungsanfrage stellen soll, wenn der Vertragsbeginn erst mehrere Monate nach Bestellung liegt und z.B. kurz davor oder nach elieferungsbeginn das Cashback abgeleht werden würde (dessen Prüfung ja angeblich erst mit Belieferung erfolgt).

    das fiel mir auch auf...


    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Lifestrom? Sind die nicht von den ganz unseriösen....?

    noe, waren da und die sind gerade zu enviaM gewechselt, Kuendigung klappte problemlos...


    Wobei, der erste Beitrag anzeigen auf der vorigen Seite (Tablet-Verkleinerung) ist immer noch ein offenes Problem :(

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Hohen Jahresverbrauch angeben um höhere Neukundenprämie zu erhalten ?


    Hallo Forengemeinde möchte fragen ob mir von euch Experten jemand helfen kann.


    Bin heute gerade dabei meinen Versorger (Grundversorger mit 14-tägiger Kündigungsfrist) zu einen Geringstpreisversorger (wobei Dreh und Angelpunkt meines Anliegens dier Einkalkulation und Rechtmäßigkeit der Neukundenprämie wäre) zu wechseln und habe evtl. noch nicht alles verstanden.


    In den Vergleichsportalen (wie Verivox) sehe ich, daß bei höheren Jahresverbräuchen auch mehr Neukundenprämie zu Beginn ausgezahlt.


    Gleichzeitig muß man natürlich sehen, daß die dann preisgünstigsten Tarife (trotz geringem KWh-Preis) meistens eine höhere mtl. Grundgebühr haben.


    Der höheren Auszahlungsprämie wäre natürlich die höhere mtl. Grundgebühr entgegenzurechnen um zu sehen ob die Gesamtkalkulation im Endeffekt aufgeht.


    Zusätzlich muß man natürlich mtl. mit Abschlägen stärker finanziell in Vorleistung treten wenn ich z.B. die 2-fache Energiemenge angebe wie ich Jährlich verbrauche (und dazu dann ählich wie bei einem Prepaidtarif auch noch ein kleines Risiko besteht falls der Lieferant pleite geht wenn ich durch die überzogene Jahresenergiemenge zu stark in Vorleistung gehe.


    Nun bin ich aber noch ein ziemlicher Frischling bei der Versorgerwahl und möchte fragen ob bei mir irgendwo ein Gedankenfehler ist.


    Meine Kalkulation würde ja schon dann nicht mehr aufgehen wenn der Versorger berechtigt ist die Neukundenprämie im Nachhinein wieder zu kürzen falls der Verbrauch am Ende nur evtl. 50% von dem was von vornherein angegeben wurde.


    Beispielstrategie (Extrembeispiel):



    Naja und ich muß sagen, daß mein jetziger Versorger (es ist der Grundversorger in unserer Region mir für eine Whg. die nicht bewohnt wird und dort tatsächlich weniger als 10KWh/Jahr sind jährlich 1500KWh angesetzt werden und ich dort Jährlich 500 Euro Rückzahlung bekomme). Diese 1500KWh (die mir jetzt schon unverschämterweise berechnet werden) möchte ich dann dem neuen Versorger mitteilen (bei einem seriösen Versorger würde ich auch gerne auf 2000 oder 3000KWh erhöhen damit die Endkosten weit unter 50Euro werden. Der niedrige KWh-Preis sind mir dabei relativ egal. Wichtig ist, daß dann die Grundgebühren von vllt. 120Euro/Jahr plus 2Euro an Stromkosten nach Abzug der Neukundenprämie von vllt. 100,00 dann 22Euro an Jahresstromkosten zu zahlen wären.


    Möchte fragen ob irgendein fehler in meinem Gedankengang liegt.


    Momentan berechnet mir mein Grundversorger bei 1500 (f. eine Person die er annimmt) etwa das 200-fache des tatsächlichen Stromverbrauchs. Die völlig überzogene mtl. Abschlagszahlung möchte ich gerne nach Versorgerwechsel weiterbezahlen wenn das mit einer hohen Neukundenprämie vergütet wird.


    Für eine Antwort würde ich mich freuen.

  • Man muss schauen, was passiert, wenn der tatsächliche Verbrauch deutlich unter dem angegebenen liegt. Evtl. fällt dann die Prämie auch geringer aus. Hier hilft nur ein ausführlicher Blick ins Kleingedruckte.
    Mich wundert allerdings dass es nicht Tarife gibt, mit denen man deutlich besser wegkommt.
    Evtl. ist es besser, einen niedrigen Verbrauch anzugeben und so geringere Fixentgelte pro Monat zu haben, auch wenn die Prämie dann geringer ausfällt.

  • Ja. besten Dank für die Antwort.


    Habe per Verivox mal ausprobiert was zu sparen wäre wenn ich einen realistischen Verbrauch nämlich meinen Nullvernrauch angebe.


    Bei der Jahresstromeingabe von 100KWh komme ich nach Abzug der Wechselprämie schon auf unter 50Euro Jahreskosten (konkret 41,50 bei BS-Strom). Meinen realistischen Jahresstromverbrauch (verursacht dadurch, daß Schornsteinfeget alle 2 Jahre die Brennwerttherme zur Überprüfung einschalten muß ) akzeptiert Verivox wegen der Geringfügigkeit schon gar nicht mehr)


    Habe bisher wegen des Nichtvorhandenseins an Verbrauch (wohl fälschlicherweise) als überflüssig gehalten aus der Grundversorgung des Heimversorgers herauszugehen da ich der Annahme war daß nur die Kilowattstunden überteuert verkauft werden. An Grundgebühren sowohl von Grundversorger als auch von der Billigkonkurrenz etwa einheitliche Beträge (die ohnehin größtenteils an den Grundversorger zurücfließen ) genomnen werden.


    Naja die 41.50 (falls nicht vergessen wird rechtzeitig zu wechseln) sind schon mal recht gut (bein Grundversorger liege ich bei ca. 120 (davon nur erwa gut 1Euro für die Handvoll Kilowatts)).


    Nun fragt sichs eben wie weit diese 41.50 noch unterboten werden können wenn ich einen erhöhten Verbrauch angebe (aber dafür 12Monate lang stark in Vorleistung trete) Dies würde ja vom Risiko ähnlich einer Prepaidzahlung (bei jetzig niedrigem Zinsumfeld also Alternative zum Sparbuch). Die Kalkulation müßte sein wie weit werden Grundgebühren durch Wechselrabatte abgedeckt


    Und die eigentliche Frage wäre ob der Stromlieferant mir (nach Gewährung eines hohenVorschuß Kredits) am Ende nicht einen Strich durch die Rechnung machen kann wenn erden tatsächlichen Verbrauch für die Gewährung der Prämie ansetzt.


    Mag sein, daß man durch lesen der Vertragsbedingungen usw. Rückschlüsse daraus schließen kann was passiert. wenn man viel zu hoech angibt .

  • Ich denke dass man sich gar nicht auf die Verivox o.ä. Rechner verlassen darf -da man eine rechnung ohne den wirt macht. Ich kann mir schon vorstellen, dass Anbieter sich für solche Fälle immer eine Tür irgendwo offen lassen und am Ende heißt es auch noch Betrug bzw. vortäuschung falscher tatsachen..

  • Mal ne andere Idee (nicht selbst überprüft):


    Was ist mit den Anbietern grundgebühr-freier Tarife?
    Oder gibt es bei denen (wohlweislich) Mindestabnahme-Mengen?

  • Zitat

    Original geschrieben von manwappl
    Und die eigentliche Frage wäre ob der Stromlieferant mir (nach Gewährung eines hohenVorschuß Kredits) am Ende nicht einen Strich durch die Rechnung machen kann wenn erden tatsächlichen Verbrauch für die Gewährung der Prämie ansetzt.
    Mag sein, daß man durch lesen der Vertragsbedingungen usw. Rückschlüsse daraus schließen kann was passiert. wenn man viel zu hoech angibt .


    Früher hatte sich der Bonus alleine auf Basis der Angabe bei Bestellung berechnet. Wenn man z.B. real nur einen Verbrauch von 3000 kWh hatte konnte man durch Angabe von z.B. 5000 kWh seinen Bonus erhöhen. Man hatte natürlich entsprechend höhere Abschläge und das höhere Risiko dass im Insolvenzfall mehr Geld weg ist.
    Was Angebote mit Neukundenbonus angeht haben die meisten Anbieter einen Riegel vorgeschoben. So heißt es fast immer dass der Neukundenbonus sich immer auf Basis des tatsächlichen Verbrauches berechnet, er zeitgleich aber nicht höher ausfallen kann als auf Basis der kWh-Angabe bei Bestellung. Der Bonus ist also nach oben gedeckelt. Er kann nur sinken.


    Es bleibt dabei, Du musst die Angebotsbeschreibung und die AGB lesen. Die Bonusberechnung ist eigentlich meist einfach zu finden.


    Ich habe bisher nur eine Situation entdeckt die unklar ist. Wie Du selbst über Verivox festgestellt hast machen einige Anbieter erst ab einer bestimmten Verbrauch ein Angebot, z.B. 1000 kWh.
    Es heißt dann in den AGB dass Verträge erst ab xxx kWh Verbrauch angeboten werden. Gleichzeitig heißt es dass die Abrechnung auf Basis des tatsächlichen Verbrauches erfolgt.
    Hier stellt sich für mich die Frage was passiert wenn der tatsächliche Verbrauch unter dieser Grenze liegt.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    So heißt es fast immer dass der Neukundenbonus sich immer auf Basis des tatsächlichen Verbrauches berechnet, er zeitgleich aber nicht höher ausfallen kann als auf Basis der kWh-Angabe bei Bestellung. Der Bonus ist also nach oben gedeckelt. Er kann nur sinken.


    Keine Ahnung woher du die Info hast -sie ist aber unlogisch. Warum? Weil der Boni ja in den allermeisten Fällen gleich am Anfang der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird und insofern kann der Anbieter NIE wissen was am Ende für ein Verbrauch raus kommt. Warum sollte er also eine Art "Vorkasse" gehen wo er sich die AGBs doch selbst schreibt...? :rolleyes:


    P.S. Ich wechsle schon seit 5 Jahren jährlich und es gab nie Probleme mit der Höhe der Boni -der Verbrauch hat aber auch immer +/- gestimmt. Also keine gefakten Angaben.

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Keine Ahnung woher du die Info hast -sie ist aber unlogisch. Warum? Weil der Boni ja in den allermeisten Fällen gleich am Anfang der Vertragslaufzeit ausgezahlt


    Nein, zumindest der Hauptteil (manche Anbieter splitten den Bonus) wird bei den meisten Anbietern erst nach einem Jahr Belieferung auf der Jahresrechnung gutgeschrieben.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nein, zumindest der Hauptteil (manche Anbieter splitten den Bonus) wird bei den meisten Anbietern erst nach einem Jahr Belieferung auf der Jahresrechnung gutgeschrieben.


    Ja, das ist dann aber kein klassischer Boni sondern eher Rabatt auf den Verbrauch. So kenne ich das eigentlich nur von Yello (wo ich auch Kunde war).


    Wenn man aber einen 150€ Bonus z.B. nach 8 Wochen auszahlt -dann ist das Geld schon mal weg aus Sicht des Anbieters. Selbst wenn ich also 1 Jahr Auslandstudium machen würde und keinen Verbrauch hätte -so muss ggf. der Anbieter seinen bereits ausgezahlten Boni zum Schluss einklagen als das er was "deckeln" könnte. Mit einer sog. Deckelung ist es also Quatsch wenn der Anbieter von Anfang an eine pauschale Bonizahlung versprochen hat.

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