CDU will Bekenntnis zur deutschen Sprache im GG

  • Zitat

    Original geschrieben von innocent
    Desweiteren sind Grundrechte einklagbar - wie sollen Klagen gehandhabt werden?


    Ist nicht böse gemeint, aber es fehlt dir und vielen anderen vielleicht auch ein bisschen am Sachverstand, um so ein Thema jenseits von "ich finde" zu diskutieren. ;)


    Das soll kein Angriff sein, ich verstehe von Krankenpflege oder Chemie auch nichts und kann nur mit einem Laien-Verständnis diesbezüglich argumentieren. Und das ist eben das Problem an dieser Diskussion: zu politischen Dingen hat fast jeder eine Meinung, aber der Sachverstand steht dem manchmal etwas nach.


    Zu dem zitierten Teil: die deutsche Sprache wäre natürlich kein Grundrecht, nicht alles was im Grundgesetz steht, bezieht sich auf Grundrechte.


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Hier geht es nur darum dass im Grundgesetz die eigentlich selbstverständliche Klarstellung, dass die Amtssprache hierzulande deutsch ist, aufgenommen werden soll - und ich kann nicht erkennen was daran falsch, ausländerfeindlich oder sonstwie schlecht sein soll.


    Nichts, aber es ist auch nicht nötig. ;)


    Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch, das ist gesetzlich geregelt.

  • Dafür ist das GG zu schade


    So sehe ich das mittlerweile auch. Insofern hat sich meine Meinung in den letzten Stunden geändert - das kommt aber nur selten vor!!! :D


    Grüße,


    innocent

  • Zitat

    Original geschrieben von innocent
    Wer entscheidet, was "Deutsch" als Sprache ist?


    Es geht ja nicht darum denglische Begriffe auszumerzen (obwohl sie manchmal ganz schön schwachsinnig sind), sondern darum dass bestimmte, große Migrantengruppen, die schon bisher durch mangelnde Integrationswilligkeit auffallen, fordern könnten Schulunterricht und Unterlagen bei Behörden etc. zweisprachig (nämlich deutsch und ihre Muttersprache) auszuführen.


    Ich denke dass man durchaus problemlos zwischen verschiedenen Sprachen unterscheiden kann, oder hast du Probleme damit Deutsch von türkischischer/arabischer/italienischer/spanischer/französischer/englischer/griechischer/........ Sprache zu unterscheiden?


    Zitat

    Original geschrieben von innocent
    Desweiteren sind Grundrechte einklagbar - wie sollen Klagen gehandhabt werden? Welche Strafen sollen bei einem Verstoß verhängt werden?


    Es geht nur darum klar zu definieren dass es keinen Rechtsanspruch auf andere Amtssprachen gibt weil in Deutschland nun mal Deutsch die vorgegebene Sprache ist. Wenn das nicht klar definiert wird kommen immer wieder diese Diskussionen nach türkischem Schulunterricht etc. auf. Das aber würde im Ergebnis nur dazu führen dass sich Gruppen, die eh schon schlecht integriert sind (in der Masse - es gibt natürlich positive Ausnahmen wie ecolo), nur noch mehr separieren, anstatt sich verstärkt zu integrieren.


    Ich denke nicht dass es zu Situationen kommt, in denen Strafen ausgesprochen werden müssen, es geht mehr darum unnötige Diskussionen mit Verweis auf das Grundgesetz vermeiden zu können.


    Zitat

    Original geschrieben von innocent
    und ausgrechnet wieder vor Wahlen.


    Klar, aber das sehe ich nicht als Problem. Die Idee findet meine Zustimmung, da ist es dann egal ob jemand das Thema aufbringt weil Wahlen anstehen, oder irgendwann aus Langeweile und Mangel an anderen Themen.


    Jede Partei versucht sich vor den Wahlen mit irgendwelchen Themen zu positionieren, das machen alle anderen auch.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Printus, du verrennst dich. Immer wieder vermischt du Begrifflichkeiten und entwickelst offene Fragen, die sich so gar nicht stellen. Eine Amtssprache zum Beispiel hat rein gar nichts mit Schulunterricht zu tun.


    Die Amtssprache in Deutschland ist festgelegt und daß in Deutschland Deutsch gesprochen wird, ist selbstverständlich und selbst wenn es ohne diesen Passus zu einem wie auch immer gearteten Streit darüber kommen würde, so wäre alleine die Tatsache, daß das GG in deutscher Sprache verfasst ist, mehr als nur richtungsweisend hinsichtlich einer verfassungsrechtlichen Würdigung.


    Kurzum: Man kann einen solchen Passus aufnehmen, es ist aber absolut und in keinster Weise notwendig.

  • pflaumeberlin: Danke für deine letzten Beiträge.


    Mal anders herum:


    Wie wäre es mit einem solchen Absatz im Grundgesetz:


    "Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung."


    Jetzt könnte man denken, wat hat sich der Öle da wieder ausgedacht ... ;)


    Hat er aber gar nicht, das ist Artikel 5 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen.


    Und das schließt überhaupt nicht aus, dass man erwartet, dass jede/r im Land deutsch kann/lernt - und es geht um deutscje Staatsangehörigkeit. Es sind eben verschiedene paar Schuhe, über die man hier spricht.


    Gruß, Öle

    Mit Grüßen ...

  • pflaumeberlin



    Danke für Dein Posting. Kritik ist immer willkommen. Ich glaube ich muss etwas konkretisieern:
    Ich könnte bei Verstößen keine Klage erheben, selbst wenn dieser Sprachhinweis im Grundgesetz verankert würde, leiteten sich daraus noch keine einklagbaren (Grund-) Rechte ab! Wäre ja auch des Guten zu viel, falls das Sprechen von "Deutsch" ein Grundrecht wäre. Das Wort Staatszielbestimmung träfe es wohl mehr.


    Insofern wäre die Aufnahme des symbolischer Natur. Trotzdem hätte es seine Relevanz bei Abwägungsfragen. An meiner Uni werden viele Seminare nur auf Englisch gehalten, manche Promotion darf nur noch auf Englisch verfasst werden - ansonsten läuft der Promovend Gefahr, dass seine Promotion angenommen wird! Im Sinne der Uni und der Verbreitung der der Promotion ein klarer Vorteil - jedoch bekäme ein Artikel im GG doch dann praktische Relevanz, z.B. bei der Abwägung, ob diese Bedingung zulässig sei.


    Liege ich jetzt näher am Kern der Sache?


    Grüße,


    innocent

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Beispielsweise um klar zu machen dass nicht jeder Zugereiste aus anderen Teilen der Welt gegenüber hiesigen Behörden ein Anrecht auf Übersetzungen in seiner Muttersprache hat. Oder um klar zu machen dass beispielsweise die Forderung nach Schulunterricht in türkisch nicht zum Portfolio unserer Schulbildung gehört...


    Dann sollte man das auch so als Forderung stellen und nicht sagen, daß man 'nur' "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" festhalten will.


    Zitat


    Mag sein, aber das ändert ja nichts daran dass man dennoch über das Thema nachdenken kann.


    Klar nachdenken kann man über allerlei- öffentliche politische Forderungen sind aber etwas anderes... ;)


    Zitat


    Es ist aber nicht so zu verstehen dass der Staat dafür sorgen muss dass jeder, der kein deutsch kann, seinen persönlichen Dolmetscher zur Seite gestellt bekommen muss.


    Bekommt doch auch niemand. Anders ist es eben wenn es um die Gleichbehandlung durch den Staat geht (wobei natürlich nicht alle Menschen auch alle Bürgerrechte in D haben)- und dazu gehört ggf. in einem Rechtsverfahren auch ein Dolmetscher.


    Zitat


    Es gibt auch zahlreiche Dialekte im Land, deswegen werden sie aber nicht zur offiziellen Amtssprache der Bundesrepublik.


    Und? Die Sprache von Legislative, Judikative und Exekutive ist in der Regel auch jetzt schon Deutsch. Wie gesagt, komischerweise ist das Grundgesetz auch in Deutsch verfasst.


    Zitat


    Alles andere wäre auch albern, wir leben 2008 und in einer globalisierten Welt... Irgendwelche kleinlichen Streitereien anstatt nachbarschaftlichem Miteinander sind schlicht nicht mehr zeitgemäß, das mag Achtzehnhundert-irgendwas anders gewesen sein, aber wir leben in einer Zeit, wo sich so ein Quatsch in zivilisierten Gesellschaften überlebt hat. Deutsche und Dänen gehören für mich zu den Zivilisierten.


    Eben, drum stell dir mal vor, wenn jetzt du jetzt als dänischsprachiger Deutscher vor die Nase geknallt bekommst: "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch"- denn dieses "in" hören bzw lesen -ganz überraschend :rolleyes: - sehr viele Leute dazu. Das konterkariert die jahrelangen Bemühungen im deutsch-dänischen Verhältnis. Denn die Sprache ist immer einer der am härtesten umkämpften politischen Themen gewesen- man schaue sich nur die innerdeutschen 'Kämpfe' der letzten Rechtsschreibreformen an.

    Zitat


    Niemand bestreitet den Wert von Fremdsprachenkenntnissen.


    Ich habe nicht (nur) von Fremdsprachenkenntnissen geschrieben, sondern von Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit. Eine zweite Muttersprache ist etwas ganz anderes als eine Fremdsprache.


    Zitat


    Hier geht es nur darum dass im Grundgesetz die eigentlich selbstverständliche Klarstellung, dass die Amtssprache hierzulande deutsch ist, aufgenommen werden soll - und ich kann nicht erkennen was daran falsch, ausländerfeindlich oder sonstwie schlecht sein soll.


    Wie du selbst Eingangs gesschrieben hast, geht es dir -und ich behaupte mal vielen anderen- eben nicht nur um die Feststellung der Amtsprache, sondern um viel weitergehendes. Denn wenn es so selbstverständlich wäre, hätte die Aufnahme in GG keine Folgen.
    Im übrigen war meine Auslassungen auf die in dem Zusammenhang mit dem CDU-Beschluss gerne behauptet "Forderungen nach türkischem Schulunterricht" gedacht. Der Herr Özdemir, dessen Aussagen wohl in der Regel gemeint sein sollen, hat eben nicht gesagt, daß mehr Schulunterricht auf türkisch stattfinden sollte, sondern daß mehr Türkisch als Fremdsprache in der Schule angeboten werden sollte.
    Für die dänischsprachige Minderheit geht es da ja schon viel weiter: vergl http://de.wikipedia.org/wiki/Dänischer_Schulverein_für_Südschleswig


    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Was hat das Einbringen des Bekenntnis zur deutschen Sprache im GG mit dem Thema Ausländer zu tun?


    Was hat der Beschluss "Die CDU Deutschlands setzt sich für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz ein. Dies soll durch einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes erfolgen mit dem Wortlaut: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch." mit einem "Bekenntnis zur deutschen Sprache im GG" zu tun? ;)
    Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Die deutsche Sprache, in der das Grundgesetz verfasst wurde, war und ist, soll im Grundgesetz verankert werden. Das nenne ich eine absurde Absicht- so ich sie denn 'nur' wörtlich nehme und keine andere Absicht erkenne bzw. unterstelle.


    Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Mal anders herum:
    Wie wäre es mit einem solchen Absatz im Grundgesetz:
    "Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung."


    Halte ich für genauso überflüssig im GG. Zum einen ergibt sich das im wesentlichen schon aus den Grundrechtsartikeln, zum anderen gibt es dazu diverse Abkommen, die die Bundesrepublik ratifiziert hat.


    Ansonsten sind Regelungen für nationale Minderheiten in den Landesverfassungen auch ganz gut aufgehoben- wie z.B. in Sachsen oder in Schleswig-Holstein (bei letzterem gibt es sogar die Verfassung in plattdüütscher Version, wenn auch -soweit mir bekannt- ohne Gesetzesrang ;) ).

  • Dass das Grundgesetz in deutsch verfasst ist, wird hier meiner Meinung nach überbewertet. Es geht beim GG vor allem um den Inhalt, um die darin geregelten Verfassungsgrundsätze.
    Wer sagt dass die Tatsache, dass das GG in deutsch verfasst ist, zugleich eine Aussage über die hier offiziell gültige Sprache macht, versteigt sich IMHO zu einer reinen Interpretation.


    Wieso sollte es einen Zusammenhang geben, wieso hat ein in deutsch geschriebenes Grundgesetz zugleich bestimmenden Charakter über die führende Sprache dieses Landes?


    Man kann diesen Zusammenhang zwar herbeireden, man könnte ihn aber genauso negieren.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Dass das Grundgesetz in deutsch verfasst ist, wird hier meiner Meinung nach überbewertet.


    Finde ich auch- ich wäre dafür, daß wir das GG in Zukunft in Englisch abfassen und veröffentlichen :D
    Mal ernsthaft. Mir ist kein europäisches Land bekannt, dessen Verfassung nicht in der bzw den dominierenden Landessprachen verfasst ist. Und wenn es doch eines gäbe, hätte es mit Sicherheit lustige historische Gründe.


    Zitat


    Wer sagt dass die Tatsache, dass das GG in deutsch verfasst ist, zugleich eine Aussage über die hier offiziell gültige Sprache macht, versteigt sich IMHO zu einer reinen Interpretation.


    Wenn ich jetzt wüsste, was du unter einer "offiziell gültigen Sprache" verstehst. :confused:
    Unter offiziell gültiger Währung kann ich mir noch was vorstellen...


    Zitat


    Wieso sollte es einen Zusammenhang geben, wieso hat ein in deutsch geschriebenes Grundgesetz zugleich bestimmenden Charakter über die führende Sprache dieses Landes?
    Man kann diesen Zusammenhang zwar herbeireden, man könnte ihn aber genauso negieren.


    Man kann auch versuchen den Zusammenhang wegzureden. :rolleyes:
    Und die Sprache in der die Verfassung eines Landes geschrieben ist, "hat" nicht "bestimmenden Charakter über die führende Sprache eines Landes", sondern ist Ergebnis daraus welches die führende Sprache eines Landes ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Dass das Grundgesetz in deutsch verfasst ist, wird hier meiner Meinung nach überbewertet. Es geht beim GG vor allem um den Inhalt, um die darin geregelten Verfassungsgrundsätze.
    Wer sagt dass die Tatsache, dass das GG in deutsch verfasst ist, zugleich eine Aussage über die hier offiziell gültige Sprache macht, versteigt sich IMHO zu einer reinen Interpretation.


    Genau das meine ich: "meiner Meinung nach", "IMHO" usw. usf. ... Sei mir nicht böse, aber es gibt diesbezüglich einfach relevantere Meinungen als deine, z.B. solche, denen eine juristischer Ausbildung zugrunde liegt, von Menschen, die Gesetze jenseits von "Ich finde" interpretieren, sondern dieses im Rahmen ihrer Ausbildung gelernt haben! Solche Postings "martynisieren" eine Diskussion gelegentlich.


    Zitat

    Man kann diesen Zusammenhang zwar herbeireden, man könnte ihn aber genauso negieren.


    Natürlich, man kann auch bestreiten, daß die Erde eine Kugel ist und der Mensch vom Affen abstammt. Fraglich ist dabei nur eben, auf welchem fachlichen Fundement eine Meinung beruht und welche Relevanz sich daraus für diese Meinung ergibt.


    Um einen kleinen Einblick zu bekommen, was ich bezüglich des Zusammenhangs meine, empfehle ich den Wiki-Eintrag zum Thema Rechtsauslegung -> http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht) - du siehst also, daß ein solcher Zusammenhang auch rein juristisch bestehen kann. Im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Würdigung könnten sich die Richter zum Beispiel die Protokolle der verfassungsgebenden Sitzungen zu Gemüte führen um so bestimmen zu können, ob die Tatsache, daß das GG in deutsch verfasst wurde, juristisch relevant ist. Und das wäre nur eine der Möglichkeiten.

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