Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • @ tribal-sunrise Payback-AGB


    AGB 8.1 "Mit der Zweitkarte können Sie eine zweite Person PAYBACK Punkte mitsammeln lassen, die Ihnen gutgeschrieben werden".


    An der Kasse (bei Gegenwehr) also lustig behaupten, laut AGB 8.1 dürfte eine 2. Person für Dich Punkte sammeln. Ggf. Terz machen (Geschäftsführer verlangen), so was kommt an der Kasse ja immer gut.


    Die Punkte 1-7 gelten laut 8.3 allerdings auch für den Mitsammler...
    Da liesse sich evtl. ein Strick draus drehen, da die Kartenausgabefirma ja scharf auf Kundendaten ist - und keine bekommt, da Du als Mitsammler ja keine angegeben hast. Ob das aber die Kassiererin weiss und ob das ein stichhaltiges Gegenargument ist, bliebe zu klären. Diese Frage könnte im Netz zu finden sein...
    - Weiter Vermutungen(!) sollten hier im Thread nicht angestellt werden ;)


    Bei mir freuen sich die Leute übrigens auch immer über "Zusatzpunkte" :D

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Ich möchte net wissen wieviele das machen :rolleyes: - wenn man es halbwegs in unauffälligem Rahmen macht (also nix mit dem Plasma ;)) und die Karte nicht auf den eigenen Namen läuft (logischerweise - darf sie ja eh net) dürfte das wahrscheinlich auch nie auffallen ...


    Doch, fällt es! Eine Bekannte ist auf diese Art ihren Job los geworden. Ist aber auch dumm, da ja Payback die Daten weiter verwurstet und Sammler von 1000en Punkten innerhalb kürzester Zeit dort sicher ebenso Alarm auslösen, wie permanente Gewinner im Kasino.


    Die verarbeiten die Kundendaten doch ELEKTRONISCH, also ohne Karteikarten und so, also sollte es ein leichtes sein, derartigem auf die Spur zu kommen.


    Alternativ müsste man von dutzenden Bekannten die Zweitkarten einsammeln, aber ist das praktikabel? Ich denke ehe man hier zuviel Hirnschmalz investiert, sollte man es lieber mit richtiger Arbeit versuchen.

    ---

  • Kann es sein, dass Payback sowieso uninteressant geworden ist für derartige Aktionen, da man sich seine Punkte nicht mehr auszahlen lassen kann?


    Oder hat es noch jemand in den letzten Tagen geschafft sich seine Punkte auszahlen zu lassen? In den ständigen Punktemitteilungen per Post ist der Punkt "Guthabenauszahlung auf Girokonto" schon lange verschwunden und seit kurzem ist er auch nicht mehr auf der Payback Internetseite.

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Oder hat es noch jemand in den letzten Tagen geschafft sich seine Punkte auszahlen zu lassen? In den ständigen Punktemitteilungen per Post ist der Punkt "Guthabenauszahlung auf Girokonto" schon lange verschwunden und seit kurzem ist er auch nicht mehr auf der Payback Internetseite.


    Wurde anscheinend nur besser 'versteckt': https://www.payback.de/pb/bargeld/id/23452/
    Davon ab ist die Barauszahlung in den AGB verankert.

  • Ja, funzt einwandfrei - hab grad die Tage ne Auszahlung aufs Konto bekommen - hat nur zwei Tage gedauert - also alles wie immer ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Ich habe hier ein Normalpreisticket der Deutschen Bahn, gültig für eine Fahrt vom 26.04. bis 27.04. 2009, Preis 60 Euro. Ich bin damals nicht mit der Bahn, sondern mit dem Auto gefahren - kann ich mir das Geld jetzt noch irgendwie zurückholen? Wenn ja, wie? Es ist kein Onlineticket, sondern wurde am Automaten gekauft und per EC-Karte bezahlt. Den Beleg habe ich aber nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von Percy
    Ich habe hier ein Normalpreisticket der Deutschen Bahn, gültig für eine Fahrt vom 26.04. bis 27.04. 2009, Preis 60 Euro. Ich bin damals nicht mit der Bahn, sondern mit dem Auto gefahren - kann ich mir das Geld jetzt noch irgendwie zurückholen? Wenn ja, wie? Es ist kein Onlineticket, sondern wurde am Automaten gekauft und per EC-Karte bezahlt. Den Beleg habe ich aber nicht mehr.


    Gemäß Bahn-AGB Punkt 4.1.1 gibt es das Geld für ungenutzte Fahrkarten zum Normalpreis zurück, wobei ab dem Gültigkeitsdatum 15€ "Bearbeitungsentgelt" abgezogen werden.
    Ach ja, die Abwicklung:

    Zitat

    4.3.2 Die Erstattung erfolgt nur gegen Rückgabe der Fahrkarte und Vorlage eines an den Fahrkartenschaltern erhältlichen ausgefüllten Antragsformulars. In dem Antragsformular ist die Nichtbenutzung oder nur teilweise Benutzung der Fahrkarte durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen. Zur Glaubhaftmachung ist eine entsprechende Bescheinigung des Verkehrsunternehmens erforderlich, wenn die Erstattung auf einem Verzicht auf die Weiterfahrt wegen Zugverspätung (siehe Nr. 9.1.1) beruht.

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