Mir wäre nicht bekannt das ein Händler von sich aus eine erneute Abbuchung versucht. In der Regel ist es doch so das der Kunde dann irgendwann einen Brief bekommt in dem steht das nicht abgebucht werden kann und der Betrag überwiesen werden sollte (meistens zzgl. einer Rücklastschriftgebühr). Aber wenn es euer "Stamm"supermarkt ist frag da doch einfach mal nach. Vielleicht kann man auch direkt vor Ort zahlen.
Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)
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Zitat
Original geschrieben von FraDi
Aber wenn es euer "Stamm"supermarkt ist frag da doch einfach mal nach. Vielleicht kann man auch direkt vor Ort zahlen.
Das wär jetzt auch mein nächster Vorschlag gewesen.
Wenn das nicht möglich ist: Überweise. Die Gebühren für Mahnschreiben und Rücklastschrift dürften ohnehin höher sein als der Kaufbetrag. Verbuche es unter Lehrgeld und gut ist. -
Wenn eine Lastschrift zurückgebucht wurde (egal ob von der Bank wegen fehlenderr Kontodeckung, oder vom Kontoinhaber veranlasst), kann der Händler auch keine zweite Lastschrift mehr veranlassen.
Wär ja auch extrem, wenn man dann einfach nochmal abbuchen könnte, dann hätte das System der Rücklastschrift keinen Sinn mehr.
Da der Händler im Falle einer Rücklastschrift eine recht hohe Bearbeitungsgebühr zahlen muss, wird er versuchen diese Dir aufzudrücken. In einem Fall wie Deinem, da Du bei Lastschriftzahlung für die Ausreichende Kontodeckung verantwortlich bist, auch zu Recht.Dir wird also nichts anderes Übrigbleiben, den Betrag samt Rücklastgebühr und eventuellen Mahngebühren des Supermarktes zu überweisen.
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es ist übrigens sogar so das es eine Quote an Rücklastschriften gibt - hat eine Firma überdimensional viele Rücklastschriften kann es vorkommen das die Bank ihr zukünftig untersagt auf die Konton dritter zuzugreifen (hierbei geht es natürlich vom Umfang um wirkliche Missbrauchsfälle - ein seriöses Unternehmen wird wohl nicht in diese Gefahr kommen).
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Wie heißt das Tei?
Das eine ist so ne Art Ring-SChraube und das andere so ne Art Türhaken. Sowas befestigt man an der Türe, damit Kinder die Türen nicht öffnen, zb bei Toilettentüren.
Leider weiß ich nicht, wie die Dinger heißen, damit ich danach googeln kann, deshalb habe ich es mal aufgezeichnet.

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Wie die Dinger heißen, weiß ich auch nicht; bezweifle daß es dafür eine spezielle Bezeichnung gibt. Bekommste aber in jedem Baumarkt.
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Sturmhaken ... falls es auf der Toilette mal etwas stürmig zugeht


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schon wieder was gelernt...
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von polli
ich würde sagen das noch niemand auf die Idee gekommen ist.Mit dem Vertrieb ist es häufig so ne Sache: Man hat seine Lieferanten und was die einem nicht anbieten versucht man im Zweifel so lange nicht zu beschaffen wie einen die Kd. nicht danach fragen.
Ich bin der Überzeugung das sich Milch im Getränkemarkt heut zu tage gut verkaufen müsste. Ob natürlich die Molkereien Lust haben ausschließlich dieses niedrig Margige Produkt an Getränkehändler zu liefern (ohne die höher Margigen anderen Milchprodukte verkaufen zu können) ist natürlich fraglich.
Ich kann mir nicht vorstellen das viele Getränkehändler das Risiko eingehen würden Joghurts etc. ins Regal zu stellen und ggfs. weg zu werfen wenn das Verfallsdatum erreicht ist.
In den Profi-Getränke Märkten gibt es H Milch. Gehören zu Edeka.
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Zitat
Original geschrieben von Pankoweit
Sturmhaken ... falls es auf der Toilette mal etwas stürmig zugeht

Danke! Gerade bei ebay gegoogelt: 4kg Sturmhaken...wofür man soviele Haken braucht?
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