ZitatOriginal geschrieben von mannesmann
Seit Bismarck und bis Ende des letzten Jahres stimmte das. Seit diesem Jahr kann man auch NUR kirchlich heiraten! :eek:
Das kann man nicht. Aber der Staat sollte auch keinem Verein oder Religionsgemeinschaft verbieten, irgendeine Zeremonie die sich "Heirat", "Hochzeit" oder was auch immer nennt abzuhalten. Umgekehrt wird aber natürlich solch eine Zeremonie (in D) auch nicht als Eheschließung gemäß BGB anerkannt. Auch bisher musste eine im Ausland geschlossene Ehe (insbesondere wenn mindestens ein deutscher Staatsbürger beteiligt war/ist) vom deutschen Staat erst mal als eine Eheschließung anerkannt werden (wozu es ggf. entsprechende bi- oder multilaterale Abkommen gibt etc pp).