Gute Erklärung, danke
Klingt logisch. Je länger ich it ihr arbeite, desto mehr gefällt sie mir...also hier mal mein Geheimtip: "Bazoo" ![]()
Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)
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Ich würde eher schätzen, dass man sich die Elektronik für einen Hub sparen wollte, und der USB-Anschluss an der Tastatur-Rückseite direkt am zweiten Kabel hängt.
Bei nur einem Anschlusskabel hätte man mittels eines internen Hubs das USB nämlich erstmal so aufspalten müssen, dass man im Prinzip 2 Geräte anschließen kann (die Tastatur und dann halt ein Gerät am Rückseitenanschluss). Da war ein einaches 2. Kabel wohl günstiger.
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Zitat
Original geschrieben von tribal-sunrise
Das widerspricht aber der gängigen Rechtssprechung völlig - man muss über AGBs usw. explizit in Kenntnis gesetzt werden - in einem Ladengeschäft reicht es auch nicht die Dinger an die Wand zu hängen ...Deshalb meine Bedenken. Da scheine ich wohl richtig zu liegen, dass das nur eine leere Drohung ist. Wobei das dann auch nicht gerade Vertrauen weckt.
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Zitat
Original geschrieben von tribal-sunrise
Das widerspricht aber der gängigen Rechtssprechung völlig - man muss über AGBs usw. explizit in Kenntnis gesetzt werden - in einem Ladengeschäft reicht es auch nicht die Dinger an die Wand zu hängen ...Das ist Unsinn.
Natürlich kann eine Einbeziehung von AGB allein durch deren gut sichtbaren Aushang erfolgen, wo ein ausdrücklicher Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schiwierigkeiten erfolgen kann, wie eben etwa bei Massengeschäften des täglichen Lebens.
http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html
Oder meinst du, es wäre dem Parkhausbetreiber zumutbar eine Person bei der Einfahrtsschranke aufzustellen, die jeden Benutzer ausdrücklich auf die AGB hinweist?
Das Problem ist in der Praxis eher, dass die AGB erst nach Vertragsschluss in den Vertrag einbezogen werden sollen, was nicht geht.
Etwa Konzertkarte gekauft, ausgehändigt bekommen, auf deren Rückseite stehen erstmals die AGB. Hier im Parkhaus wäre das problematisch, wenn man erst das Ticket löst, und die AGB einem erst hinterher bekanntgemacht würden.
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Zitat
Original geschrieben von falex
Ich würde eher schätzen, dass man sich die Elektronik für einen Hub sparen wollte, und der USB-Anschluss an der Tastatur-Rückseite direkt am zweiten Kabel hängt.Bei nur einem Anschlusskabel hätte man mittels eines internen Hubs das USB nämlich erstmal so aufspalten müssen, dass man im Prinzip 2 Geräte anschließen kann (die Tastatur und dann halt ein Gerät am Rückseitenanschluss). Da war ein einaches 2. Kabel wohl günstiger.
Ich verstehe nicht ganz, was du meinst...
Ich habe, wie geschrieben, die Tastatur mittels des ersten/einen Steckers in den PC gesteckt und der zweite hängt nutzlos daneben. Die eine USB-Buchse an der Rückseite der Tasta funktioniert aber auch, derzeigt steckt meine Speicherstick drin. -
Er vermutet das Gleich wie ich vermutet hatte (Durchschleifung eines USB-Anschlusses). Nur daß du nach meinem Beitrag eigentlich schon geschrieben hattest, daß der USB-Anschluss auch dann funktioniert, wenn nur ein Stecker am Rechner eingesteckt ist. Von daher...
Das mit dem zusätzlichen Strombedarf klingt plausibel, gibt ja auch genug Festplatten, die zwei USB-Anschlüsse haben. -
Ups, da hab ich wohl zu viel überlesen
hmm, in dem Fall würde ich auch mal auf eine zusätzliche Stromversorgung tippen.PS: Ob sich beim Einstöpseln des zweiten Steckers irgendwas (auch unbemerkt) ändert, kann man z.B. mit einem Programm wie USBDeview feststellen (in den Optionen dafür am besten auch Hubs und Geräte ohne Treiber anzeigen lassen).
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Kann mir jemand sagen, seit wann es beim Audi A3 Sportback das LED Tagfahrlicht gibt? Ist es bei allen Modellen ab Jahr X Serie? Danke!
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Oder meinst du, es wäre dem Parkhausbetreiber zumutbar eine Person bei der Einfahrtsschranke aufzustellen, die jeden Benutzer ausdrücklich auf die AGB hinweist?Das Problem ist in der Praxis eher, dass die AGB erst nach Vertragsschluss in den Vertrag einbezogen werden sollen, was nicht geht.
Etwa Konzertkarte gekauft, ausgehändigt bekommen, auf deren Rückseite stehen erstmals die AGB. Hier im Parkhaus wäre das problematisch, wenn man erst das Ticket löst, und die AGB einem erst hinterher bekanntgemacht würden.
Nach demselben Prinzip könnte man fragen ob es mir zumutbar ist vor der Einfahrt das Fzg. zu parken, auszusteigen, die AGBs zu suchen um erst dann ins Parkhaus einzufahren.
Mal ehrlich? Steigst Du aus, rennst durchs Parkhaus und suchst die entsprechende Tafel bevor Du irgendwoi reinfährst um zu wissen ob Dir nicht irgendwas in den AGBs gegen den Strich geht? Soviel zum Thema "Vorher informiert"
Ein Parkhaus bei dem die Informationen deutlich sichtbar außen meinetwegen auf einem Großformat LCD laufen damit ich sie tatsächlich _vor_ der Einfahrt lesen kann ist mir nicht bekannt ...
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Zitat
Original geschrieben von tribal-sunrise
Nach demselben Prinzip könnte man fragen ob es mir zumutbar ist vor der Einfahrt das Fzg. zu parken, auszusteigen, die AGBs zu suchen um erst dann ins Parkhaus einzufahren.Mal ehrlich? Steigst Du aus, rennst durchs Parkhaus und suchst die entsprechende Tafel bevor Du irgendwoi reinfährst um zu wissen ob Dir nicht irgendwas in den AGBs gegen den Strich geht? Soviel zum Thema "Vorher informiert"
Ein Parkhaus bei dem die Informationen deutlich sichtbar außen meinetwegen auf einem Großformat LCD laufen damit ich sie tatsächlich _vor_ der Einfahrt lesen kann ist mir nicht bekannt ...
Du hast nicht wirklich verstanden, was ich schrieb, oder?
Der Benutzungsvertrag mit dem Betreiber des Parkhauses wird regelmäßig durch Anbieten des Ziehens eines Tickets und das anschließende Herauslassen des Tickets geschlossen.
Vor oder spätestens in diesem Moment des Vertragsschlusses müssen die AGB des Betreibers der anderen Vertragspartei zur Kenntnis gebracht worden sein - andernfalls scheitert eine Einbeziehung schon am zeitlichen Moment (siehe dazu schon oben).
Genau aus diesem Grund hängen die Tafeln mit den AGB bei den Parkhäusern welche ich nutze am Fuß der Einfahrtschranke, bei der man das Ticket zieht.
Unzumutbar ist bei diesen Parkhäusern für den Nutzer nichts. Wenn sich jemand ob der Schlange hinter sich nicht traut, stehenzubleiben bis er die AGB durchgelesen hat, dann ist das sein Problem.
Der Fall, dass AGB nur einsehbar sind, sofern man das Fzg. vorher abstellt und zu Fuß das Parkhaus betritt dürfte mittlerweile die absolute Ausnahme sein. Zudem scheitert eine Einbeziehung der AGB in einem solchen Fall nicht allein wegen der Unzumutbarkeit der Einsichtnahme, sondern schon deswegen, weil dann die AGB erst nach Vertragsschluss einbezogen werden.
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