Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • ich, aber nur ich persönlich, würde die packung öffnen und dran riechen. wenns normal riecht und die packung noch nicht aufgebläht ist, würde ich es noch essen. ich persönlich habe auch einen guten magen, sollte jeder für sich selber einschätzen.


    so ist meine persönliche vorgehensweise, am ende entscheidest du das selber.

  • Also riechen tun sie ganz normal, auch sonst sehen sie gut aus.


    Ich werde es wagen, werde sie sowieso braten.


    Hab auch einen relativ unempfindlichen Magen.

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Das Datum steht nur für die Zeit, bis zu der das Produkt verkauft werden darf.
    Es bedeutet nicht, daß das Produkt automatisch am nächsten Tag schlecht wird. Richtige Lagerung vorausgesetzt, kann man solche Sachen meißt noch einige Zeit nach diesem Datum Essen. Wie lange das möglich ist, hängt vom Produkt ab. Als groben Richtwert kann man die Zeit zwischen Produktion und MHD nehmen. Umso länger die ist, umso länger kann man das Produkt auch "überziehen".

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Das MDH gibt ja nur an, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung ohne Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu essen oder zu trinken ist. Da es ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist, ist die Ware normalerweise auch nach dem Datum noch verzehrbar.
    In Deinem Fall wird Dir keiner konkret helfen könne, da wir die Wurst nicht sehen/riechen/schmecken können. Mein Tipp: mach sie auf, guck dir die Wurst an, riech dran und probier ein Stückchen. Besteht sie alle "Tests", dann iss sie.
    Falls Du aber absolute Sicherheit willst: wirf sie weg. ;)

    28:6:42:12

  • Ich schreib das mal hier rein, da es hoffentlich eine kurze und eindeutige Antwort gibt.


    Ich wohne in einem Mietshaus mit sechs Parteien, direkt links und rechts sind weitere Mietshäuser in etwa gleicher Größenordnung.
    Die Wohnungen sind wenn man so will in Streubesitz, unser Vermieter hat zB nur die Eine.
    Welche Instanzen muss ich denn nun Berücksichtigen, wenn es darum geht, eine Satellitenschüssel anzubringen? Immerhin kenn ich die anderen Vermieter ja nicht, ausßer das ich weis, das einige (keine Ahnung wie viele genau) einem großen Konzern gehören, der dort Mitarbeiter in möblierte Wohnungen für Zeiträume von ein paar Monaten unterbringt.
    Eine Absprache mit den anderen Vermietern entfällt also denke ich.
    Im Mietvertrag steht weder Pro noch Contra.


    Danke schonmal für die Hilfe.

    Der vorangegangene Eintrag wird auf Grund von Jugendschutzgründen erst ab 22:00 komplett dargestellt, um ihn dem Zugriff Minderjähriger zu entziehen!

  • Hallo,


    die Antwort ist ganz klar: Dein Vertragspartner ist Dein Vermieter, sonst niemand. Der muss sich dann ggf. mit anderen (Wohnungseigentümer) auseinandersetzen.


    Bezügl. der rechtlichen Lage, ob Schüssel generell erlaubt ist, kann ich nichts sagen.


    Gruss
    Dieter

  • Seh ich das richtig:


    Ich wende mich an meinen Vermieter und wenn der abnickt (und davon geh ich aus, da es ihm egal ist) darf ich sie dranschrauben, und es gibt erst Probleme wenn sich ein anderer Mieter (im Umweg über seinen jeweiligen Vermieter) beschwert?

    Der vorangegangene Eintrag wird auf Grund von Jugendschutzgründen erst ab 22:00 komplett dargestellt, um ihn dem Zugriff Minderjähriger zu entziehen!

  • DHL Versand nach Italien


    Salute,


    ich habe Bekannten ein Paket nach Italien geschickt. Das ganze ist per DHL Versichert an sie unterwegs.


    Meine Frage....wird das per LKW gekarrt oder geflogen...und wie lange dauert der Transport ca.......das Paket geht nach Pescara...ist auf der Höhe von Rom....


    Danke


    Gruß


    Johannes

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