Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • ah, geht also tatsächlich um Autoradios. In meinem Ausbildungsbetrieb hatten wir tatsächlich fertige Y-Adapter für 12 Volt. Vermutlich hatten wir die von Würth.


    Bei meinen eigenen Montagen hab ich mir so Dinger geschwind selbst zusammengeklöppelt.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Für sowas fällt mir eigentlich nur eine saubere Lösung ein, wenn man auf Lüsterklemmen verzichten will oder muss: Wago-Klemmen mit Verriegelung: (sind die mit den orangefarbenen Hebelchen). Diese eignen sich für starre Litze, für flexible Litze halt zusatzlich mit Aderendhülse versehen.


    Dieser ganze KFZ-Hifiquatsch ist sicher nicht für Niederspannung zugelassen.


    http://www.google.com/search?u…klemme&aq=f&aqi=&aql=&oq=

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    ah, geht also tatsächlich um Autoradios. In meinem Ausbildungsbetrieb hatten wir tatsächlich fertige Y-Adapter für 12 Volt.


    Nein, es geht nicht um Autoradios - es geht prizipiell um (serienspezifisches) Tagfahrlicht.
    Wagoklemmen könnten funktionieren. Müsste man mal sehen, wie man die verbaut. Danke für die Idee! :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Ehr nein. AFAIK ist NL idR mit Aceton o.Ä. gelöst, und somit auch mit Aceton wieder entfernbar.


    Jedenfalls missbrauche ich immer den Nagellackentferner wenn ich mal schnell ein Acetonhaltiges Lösungsmittel zu Hause brauche....


    Diese Vermutung war zutreffend. Reiner Alkohol interessiert Nagellack überhaupt nicht :).
    Mit Aceton lies er sich aber einwandfrei entfernen.

  • Kurze Frage: Im Mietvertrag ist nicht fesgehalten, dass die Wohnung nach dem Auszug komplett renoviert werden muss. Schönheitsreparaturen sind natrülich durchzuführen, dazu gehört auch das Verspachteln von Bohrlöchern. Wenn ich diese verspachtelt habe, dann muss ich diese natürlich auch mit weißer Farbe abdecken, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit recht gerint, dass das "neue" Weiß identisch mit dem vorhandenen weiß ist und somit können dann helle Flecken zu sehen sein. Kann ich dann dazu verdonnert werden, doch die komplette Wohnung in einem einheitlichen Weißton zu streichen?

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  • Zu einer wirksamen Übertragung der SR gehört in aller Regel auch das (erforderliche) Anstreichen der Wände.

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  • Wie ist da die Gesetzlage zu? Habe im Internet nichts dazu finden können. Mal heisst es man muss streichen und auf einer anderen Seite heisst es dann wieder nicht.

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  • Das kommt zum einen darauf an, OB dir die SR überhaupt wirksam auferlegt worden sind, und wenn ja, WIE (insbesondere bzgl. Umfang und Erforderlichkeit) sie dir auferlegt worden sind. Da hilft nur ein Blick in den Mietvertrag. Zum anderen ist natürlich der tatsächliche Zustand der Wohnräume unter Beachtung des Zustands bei Einzug und der Mietdauer beachtlich.


    Ein konkretes Beleuchten einer bestimmten Vertragsklausel im Einzelfall stellt eine Rechtsberatung dar, für die man im Zweifel zahlen muss. Hilfsweise den (teilweisen) Wortlaut der Klausel mit " " in Google einhacken und hoffen, dass sich die Rechtsprechung schon mit der selben Klausel beschäftigt hat.


    Bevor es jedoch so weit kommt, würde ich das Gespräch mit dem Vermieter suchen.


    Im Übrgien habe ich mit "Moltofill" recht gute Erfahrungen gemacht. Wenn die Wände in einem nicht allzu hellen/frischen Weiss gestrichen sind, fällt das meist kaum auf.

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  • Ich werde mal einen Testanstrich mit Moltofill machen und hoffen, dass alles gut geht :)

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