Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Guten morgen. Ich hab da mal ne frage...


    Folgende Situation auf der Autobahn:
    3 spurig, die linken beiden Spuren sind mit max 100km/h angeschrieben, die rechte Spur mit 60.
    (gibt's so auf der A3 zw. Frankfurt und Köln)


    Jetzt die Frage dazu:
    Gilt hier das Rechtsfahrgebot, also muss ich ganz rechts fahren und darf ich maximal 60 fahren? Oder darf ich in der Mitte. Fahren, weol ich schnell voran kommen möchte?


    Weiss da einer was, bzw hat da jemand eine Idee?


    Liebe Grüsse
    Julian

    MfG Julian


    Wenn ich einen Kilometer laufe, stoße ich 750g CO2 aus. Mein Auto 221g. Autofahren für den Klimaschutz

  • Zitat

    Original geschrieben von CompuKing
    Folgende Situation auf der Autobahn:
    3 spurig, die linken beiden Spuren sind mit max 100km/h angeschrieben, die rechte Spur mit 60.
    (gibt's so auf der A3 zw. Frankfurt und Köln)

    Gibt es an der Stelle nicht noch zusätzliche Beschilderung bezüglich zu benutzender Spuren für LKW und PKW?

    Zitat

    Jetzt die Frage dazu:
    Gilt hier das Rechtsfahrgebot, also muss ich ganz rechts fahren und darf ich maximal 60 fahren? Oder darf ich in der Mitte. Fahren, weol ich schnell voran kommen möchte?

    Im Normalfall gibt es doch immer einen LKW, der zu überholen ist...


    btw: Es gibt auch den (über die Suchfunktion leider nur schwer zu findenden) Thread für http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=401064

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Gibt es an der Stelle nicht noch zusätzliche Beschilderung bezüglich zu benutzender Spuren für LKW und PKW?Im Normalfall gibt es doch immer einen LKW, der zu überholen ist...


    btw: Es gibt auch den (über die Suchfunktion leider nur schwer zu findenden) Thread für http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=401064


    Oh, den kannte ich nicht, danke!


    Aber nein, es gibt keine weitere Beschilderung!

    MfG Julian


    Wenn ich einen Kilometer laufe, stoße ich 750g CO2 aus. Mein Auto 221g. Autofahren für den Klimaschutz

  • Zitat

    Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkunge_n, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf.


    OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85


    Darüber hinaus werden gemessene PKW, die auf der LKW-Spur das eigentlich für LKW vorgesehene Limit "knacken" in aller Regel nicht verfolgt, sofern sie das PKW-Limit der linken bzw. mittleren und linken Spur nicht auch knacken.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Letzteres mag zwar sein, ist aber nicht die korrekte Verfahrensweise.
    In einem solchen Fall gilt das Rechtsfahrgebot nicht. Du darfst also auf der mittleren Spur fahren, auch wenn rechts frei ist. Links natürlich nur, wenn auf der Mittelspur einer ist, der langsamer ist als Du.
    Ausgenommen davon sind Fahrzeuge die durch zusätzliche Beschilderung nach rechts "gezwungen" werden. Wenn die Beschränkung zB mit einem überholverbot für LKW verbunden ist, müssen LKW rechts fahren, und das entsprechend langsam tun.


    Quelle dieser Aussage ist mein ehemaliger Fahrlerer, dem ich damals genau diese Frage gestellt habe. Später wurde diese Aussage von einem Verkehrspolizisten bestätigt.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Letzteres mag zwar sein, ist aber nicht die korrekte Verfahrensweise.
    In einem solchen Fall gilt das Rechtsfahrgebot nicht.


    Und was steht in meinem Beitrag?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Vielleicht bin ich ja im falschen Film, aber auf geschwindigkeitsbegrenzten Straßen gibt's doch gar kein Rechtsfahrgebot, sondern freie Spurwahl.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Vielleicht bin ich ja im falschen Film, aber auf geschwindigkeitsbegrenzten Straßen gibt's doch gar kein Rechtsfahrgebot, sondern freie Spurwahl.


    Wie, freie Spurwahl? Wenn auf der Autobahn also auf 120 beschränkt ist darfst du dann nach Lust und Laune mit 60 auch ganz Links schleichen? Wohl kaum.


    Das Kriterium was du meinst ist: Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften

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