Kleiner Auffahrunfall / Rechtsanwalt beauftragen? Gutachten?

  • Hallo,


    mir ist jemand hinten draufgefahren....:rolleyes:


    Ich bin gestanden (Stau) und das Fahrzeug hinter mir, ist mit ca. 15 - 20 km/h
    gegen meine hintere Stoßstange gefahren.


    Von außen sieht man außer ein paar Kratzern (sind tiefe Kratzer, bis auf die Grundierung) an der lackierten Stoßstange und dem darunter liegenden schwarzen Plastikfänger relativ wenig.


    Daß eine neue Stoßstange inkl. Lackierung benötigt wird, steht bereits fest....


    Evtl. ist aber innen auch etwas verbogen... Die modernen Stoßstangen
    geben ja nach und ploppen nach dem Aufprall wieder nach außen, ohne daß
    man den ganzen Schaden sieht.


    Ich war bereits bei mehreren (Fach-)Werkstätten und habe den Schaden ansehen lassen. Jeder sagt mir was anderes...sowohl was den Schaden, als auch die Schadenssumme betrifft. :rolleyes:


    Lt. meiner Versicherung habe ich jedoch Recht auf ein Gutachten.


    Sollte ich dieses auch machen lassen?


    Bei einem Dekra, TÜV- oder unabhängien KFZ-Gutachter?


    Sollte man einen Rechtsanwalt beauftragen?
    (wg. Wertminderung, Nutungsentschädigung, Auslagenpauschale etc...)


    Evtl. will ich mir auch die Schadenssumme auszahlen lassen (abzgl. der 19% MwSt) und den Schaden nur teilweise bzw. in einer anderen Werktstatt richten lassen.


    Vielleicht hatte ja schon mal jemand so einen ähnlichen Fall und kann berichten.


    Danke :)

  • Für mich erscheinen 15-20 km/h Differenzgeschwindigkeit bei dem von dir beschriebenen Schadensbild nicht plausibel.


    Wenn es wirklich dieser Geschwindigkeitsbereich war, kannst du mit Sicherheit davon ausgehen, dass es dir was verzogen hat, z.B. Träger der Stoßstange, Bodenblech.


    Zumindestens die Stoßstange müsste bei einem derartigen Aufprall getauscht werden. Damit ist man je nach Fahrzeugmodell und bei lackierter Stoßstange schon bei 500€+. Dazu käme dann noch der Nutzungsausfall und bei nicht nur unwesentlichen Schäden und bei einem nicht zu alten Fahrzeug auch noch der merkantile Minderwert wegen der Einstufung als Unfallfahrzeug.


    Wie hoch wurde denn der Schaden im Mittel geschätzt? Die Grenze des Bagetellschadens, ab der eine Gutachten als Schadensposten anerkannt werden sollte, liegt bei etwa 700€.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wie hoch wurde denn der Schaden im Mittel geschätzt?.

    ...von 1200 € bis 2500 € :rolleyes:

  • Dann spricht nichts gegen ein Gutachten.


    Wenn du dir Zeit und Ärger sparen willst, suche dir einen qualifizierten RA und lass ihn das machen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hallo Sunny,


    hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall:


    habe keinen Gutachter beauftragt, sondern mir "nur" einen Kostenvoranschlag für die Reparatur von meiner Werkstatt geholt.
    Mir ist auch jemand an einer Ampel aufgefahren, Aufprallgeschwindigkeit war eher gering, schwer zu schätzen. Man bzw. Frau hat noch gebremst und ist mir dann draufgerutscht -glatte Straße mit Laub-.


    Es war so fast nichts zu sehen, da sich die Kunststoffstoßstange wieder selbsttätig zurückgeformt hatte, nur ein paar Kratzer im Lack. Allerdings waren die Aufhänger etc unter der Stoßstange deformiert, jedoch kein Schaden an der Karosse oder ähnliches. Schaden war einfach behoben, Stoßstange und Aufhängung neu und das wars. Kostenpunkt rund 1200 Euro. Ich habe es trotz dem kaum sehbaren schaden reparieren lassen, da das Auto noch keine drei Jahre alt war. Zusätzlich habe ích noch Nutzungsausfall und Kostenpauschale bekommen, musste aber kurz telefonisch geltend gemacht werden. Wertminderung gab es nicht, da lediglich schraubbare Teile ausgetauscht wurden und damit keine Wertminderung, eher Erhöhung vorlag.


    Wenn du den Schaden in Bar haben möchtest, würde ich einfach eine möglichst teure Werkstatt (Marken-Werkstatt) einen Kostenvoranschlag machen lassen....


    Oder du beauftragst einen Gutachter und rechnest darüber ab....


    Ein Anwalt ist eigentlich bei so einem Bagatellschaden überflüssig, er steht dir aber zu auf Kosten der gegnerischen Versicherung.


    ChrisO2

  • Danke für die Antworten...


    Werde vermutlich doch einen RA zu Rate ziehen, Rechtsschutzversicherung habe ich ja.


    Kann man pauschal sagen, ob ein Gutachten (z.B. Dekra, Tüv) höher oder niedriger ausfällt, als ein Kostenvoranschlag einer Markenwerkstätte?


    Kann man sich nach einer Gutachtenerstellung (z.B. durch Dekra, Tüv..) danach doch noch für eine komplette Reparatur durch eine Markenwerkstätte entscheiden?

  • Die Versicherung hat schon ihre Spezis, die nehmen nicht jeden KVA, sonst wäre dem Beschiß ja Tür und Tor geöffnet.


    Gute Kombination ist immer, den Gutachter über die Fachwerkstatt zu "bestellen". Werkstatt und Gutachter kennen sich und mögen sich, von daher wird da gerne "aufgerundet". Oft will der Gutachter dann aber auch einen Reparaturauftrag für die Werkstatt sehen.


    Gutachten steht dir bei der Schadenshöhe zu egal ob du fiktiv abrechnen lassen willst oder eine Reparatur erfolgen soll.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Die Versicherung hat schon ihre Spezis, die nehmen nicht jeden KVA, sonst wäre dem Beschiß ja Tür und Tor geöffnet.


    Gute Kombination ist immer, den Gutachter über die Fachwerkstatt zu "bestellen". Werkstatt und Gutachter kennen sich und mögen sich, von daher wird da gerne "aufgerundet". Oft will der Gutachter dann aber auch einen Reparaturauftrag für die Werkstatt sehen.

    Naja, Gutachten und KVA sind ja 2 verschiedene Paar Schuhe.... Ich denke, bei einem Gutachten von einem TÜV oder Dekra Sachverständigen ist man auf der sicheren Seite....

  • Das war darauf bezogen, dass viele der Meinung sind, man können z.B. über Vitamin B den KVA einer Werkstatt in schwindelerregende Höhen schrauben und der Versicherer würde dies akzeptieren.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Kann man pauschal sagen, ob ein Gutachten (z.B. Dekra, Tüv) höher oder niedriger ausfällt, als ein Kostenvoranschlag einer Markenwerkstätte?


    Markenwerkstatt ist meistens höher, weil der Gutachter den regional üblichen Durchschnittsstundensatz ansetzt, die Werkstatt aber idR einen höheren hat. Den tatsächlichen Reparaturumfang geben eh Audatex etc vor.


    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Kann man sich nach einer Gutachtenerstellung (z.B. durch Dekra, Tüv..) danach doch noch für eine komplette Reparatur durch eine Markenwerkstätte entscheiden?


    Ja. Generelles Problem bei fiktiven Abrechnungen ist aber Uniwagnis, die Betrugsverdachtdatei der Versicherer. Da stehst Du mit solch einem Schaden ratzfatz drinnen.



    Wie alt ist das Auto überhaupt? Was ist es wert?


    Übrigens verteilen sich die "Anprallenergien" über die ganze Karosse. Wenn es hinten knallt, kann es auch vorn oder sonstwo eine Beule/Delle/Knick geben. Last but not least: was macht die Abgasanlage? Ist er da angestoßen?

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