Kleiner Auffahrunfall / Rechtsanwalt beauftragen? Gutachten?

  • Zitat

    Original geschrieben von User_handy
    In anderen Worten ich muss mich auf böses gefasst machen!?


    Schrottplatz oder nach Venlo fahren! :eek:
    Wie sicher ist es denn, dass die nach dem aktuellen KM-Stand fragen werden?

    Mir würde es an Deiner Stelle weniger um das Auto, sondern vielmehr um die Reaktion / Vertragsstrafe etc...seitens der Versicherung gehen. Aber das führt jetzt in diesem Thread zu weit. 14.000 km zuviel km-Leistung ist jedenfalls ein starkes Stück!


    ..und jetzt bitte wieder BTT!

  • Zitat

    Original geschrieben von User_handy
    In anderen Worten ich muss mich auf böses gefasst machen!?


    Die maximale Strafe ist die Nachzahlung eines Jahresbeitrags für Haftpflicht....

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Du hast doch die KM sicher schon in den vergangenen Jahren gemacht, und nicht erst im Versicherungsjahr, in dem der Schaden aufgetreten ist, oder? Wenn Du sagst, dass Du seit 4 Jahren keinen km-Stand angeben musstest...


    Der KM-Stand mussten wir nur das allererste mal, als wir den Vers-Vertrag abgeschlossen hatten, angeben, seit dem nicht mehr. Der Vertrag hat sich dann einfach immer wieder verlängert.


    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Die maximale Strafe ist die Nachzahlung eines Jahresbeitrags für Haftpflicht....


    Das ist schon mal beruhigend!

    "Wenn irgendwo zwischen zwei Mächten ein noch so harmlos aussehender Pakt geschlossen wird, muß man sich sofort fragen, wer hier umgebracht werden soll." Otto Fürst von Bismarck

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Die maximale Strafe ist die Nachzahlung eines Jahresbeitrags für Haftpflicht....


    Und was ist die Berechnungsgrundlage dafür? Die Einstufung vor- oder nach dem Unfall?

  • Hallo,

    Zitat

    Original geschrieben von User_handy
    Der KM-Stand mussten wir nur das allererste mal, als wir den Vers-Vertrag abgeschlossen hatten, angeben, seit dem nicht mehr. Der Vertrag hat sich dann einfach immer wieder verlängert.


    das Problem ist, dass Du einen Anfangsstand und Deine jährlichen Kilometer angibst. Ich hatte schon Autoversicherungen, die das dann automatisch hochgerechnet haben und in der jeweils neuem Beitragsrechnung als Hinweis vermerkt haben.


    Als Beispiel:
    Neuwagen mit 0 km, jährliche Fahrleistung ca 9000 km - nach dem ersten Jahr der Text "Ihr Kilometerstand dürfte maximal 9000 km betragen" - nach dem zweiten Jahr"Ihr Kilometerstand dürfte maximal 18000 km betragen" usw.


    Gruß
    Heiko

  • Ich muss meinen Thread nochmal hochholen und hätte ein paar zusätzliche Fragen.


    Vielleicht ist jemandem schon etwas ähnliches passiert und er kann mir seine Erfahrungen mitteilen.


    1. Fällt ein Gutachten (z.B. TÜV oder Dekra) grundsätzlich höher aus als ein Kostenvoranschlag einer (Fach-)Werkstatt?


    2. Falls ich einen Kostenvoranschlag machen und die Versicherung diesen nicht anerkennt und ein Gutachten verlangt, kann ich dann einen Gutachter bestimmen?


    3. Werden in diesem Fall sowohl die Kosten für den Kostenvoranschlag, als auch für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen?


    4. Ich möchte mir vermutlich die Schadenssumme auszahlen lassen.
    Werden nur bei einem Kostenvoranschlag die 19% MwSt abgezogen, oder auch beim Gutachten?


    5. Kann man bei einem 3 Jahre alten Fahrzeug (~35.000 km) eine Wertminderung geltend machen?


    6. Würdet Ihr bei einer möglichen Schadenssumme von 1000€ aufwärts (1000€ - 1500€, je nach Werkstatt) eher ein Gutachten, oder einen Kostenvoranschlag machen lassen? Ich möchte, da ich mir die Schadenssumme auszahlen lassen will, natürlich die größtmöglichste Rechnung/KV/Gutachtensumme erreichen....


    Danke :)

  • Hallo,


    zu 1:
    nein, nicht grundsätzlich, der Gutachter nimmt durchschnittliche Kosten, daher kann die Werkstatt günstiger als auch teurer sein


    zu 2:
    ja


    zu 3:
    ja


    zu 4:
    die 19% werden immer abgezogen, weil du die MWSt ja schließlich auch nicht bezahlt hast. Sie werden nur erstattet, wenn du den Wagen reparieren läßt.


    zu 5:
    die Wertminderung errechnet dir der Gutachter und es hängt auch vom Schaden ab


    zu 6:
    unter dem Aspekt würde ich die Hersteller-Werkstatt bemühen, allerdings ist hier glaskugel-wissen gefragt.


    Chris

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